In der Lampenstube wird eine Wand abgerissen. Zum Schutz ist die Baustelle mit Folie abgedichtet.
Anfang Juni wurde mit dem Rückbau ehemaliger Umkleideräume für den Bergbau (Bergbaukauen) im Mehrzweckgebäude der Schachtanlage Bartensleben begonnen. Die Arbeiten markieren den Beginn größerer Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen des in den 1970er Jahren erbauten Gebäudes, an das sich auch der weithin sichtbare Förderturm des Endlagers angliedert.
Warum wird das Mehrzweckgebäude umgebaut und saniert?
Das Gebäude wurde in den letzten 50 Jahren intensiv genutzt. Nun sollen die Räume neu erschlossen sowie Elektrik, Sanitäranlagen und Fenster erneuert werden. Insbesondere die Grubenwehr wird mehr Platz erhalten, da die derzeitigen Räume nicht ausreichend Platz bieten. Im Zuge der Arbeiten soll auch die Seilfahrtbrücke zwischen Mehrzweckgebäude und dem neuen Kantinengebäude, das auch die neuen Umkleideräume für Besucher- und Mitarbeiter beherbergt, verwirklicht werden.
Wie wird der Umbau realisiert?
Innerhalb des Umbaubereichs wird das Mehrzweckgebäude vollständig entkernt. Wegen der neuen Raumaufteilung werden dabei auch verschiedene Trennwände eingerissen. Die Statik des Gebäudes und damit auch der sichere Betrieb der Förderanlage sind zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Da trotz der Bauarbeiten ein reibungsloser Ablauf im Tagesgeschehen garantiert werden muss, werden die Umbaumaßnahmen in zwei Bauabschnitte aufgeteilt.
Im ersten Bauabschnitt werden die alten Umkleideräume umgebaut und an die Anforderungen der Grubenwehr angepasst. Sobald die Grubenwehr nach Fertigstellung der Bauarbeiten die neuen Räume bezogen hat, wird mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen. Dies betrifft den Umbau der ehemaligen Grubenwehrräume, der Räume, in denen die Grubenlampen und Sauerstoffselbstretter (Lampenstube) zur Verfügung gestellt werden, sowie ein Ersatzteillager.
Wann sind die Arbeiten abgeschlossen?
Die Arbeiten sollen im April 2020 abgeschlossen sein. Sie sind Teil der Modernisierung der betrieblichen Anlagen. Diese sind in Teilen erforderlich, um die Anlage für den zukünftigen Bedarf auszurichten. So können die geplanten Maßnahmen zur Stilllegung sicher durchgeführt werden. Die Maßnahmen zur Stilllegung werden nach der Genehmigung etwa 15 Jahre dauern. Mit der Genehmigung zur Stilllegung selbst rechnet die BGE nicht vor dem Jahr 2028.