Endlagersuche
Wenn in Deutschland von Endlagersuche die Rede ist, dann ist in der Regel die Standortauswahl für das Endlager für den hochradioaktiven Atommüll gemeint.
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Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle gibt es in Deutschland bereits ein nach Atomrecht genehmigtes Endlager: Das Endlager Konrad in Salzgitter wird derzeit errichtet. Damit wird ein zentraler Baustein der bundesdeutschen Entsorgungspolitik umgesetzt.
Für die hochradioaktiven Abfälle Deutschlands wird noch ein Endlager-Standort gesucht. Die Europäische Union hat sich darauf geeinigt, dass jeder Mitgliedsstaat, der radioaktive Abfälle erzeugt, auch für die sichere Beseitigung oder dauerhaft sichere Lagerung dieser Abfälle verantwortlich ist. Und so schreibt auch das Standortauswahlgesetz vor, dass es ein Standort in Deutschland sein muss. Das Endlager soll die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleisten. Für diesen langen Zeitraum sollen Mensch und Umwelt vor der gefährlichen Strahlung geschützt werden.
Hochradioaktiver Atommüll – das sind abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken und verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung – werden in Deutschland in dickwandigen Abschirmbehältern, auch Castor genannt, in Zwischenlagern bis zur Endlagerung aufbewahrt. Dieser Abfall macht nur etwa fünf Prozent der Gesamtmenge der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle aus, enthält aber 99 Prozent der Radioaktivität. Frühere Versuche, ein Endlager für diese Abfälle an einem politisch festgelegten Standort zu errichten, sind gescheitert. 2013 wurde die Endlagersuche deshalb auf Basis des Standortauswahlgesetzes (StandAG) auf einer weißen Landkarte neu gestartet.
Ihre Hinweise
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zur Endlagersuche haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an dialog(at)bge.de oder nutzen Sie unsere Hinweisplattform.
Veranstaltungen
05. Februar 2025
Online-Veranstaltung für Einsteiger*innen ins Thema Endlagersuche
Reisekostenzuschuss
Bildungseinrichtungen können einen Reisekostenzuschuss in Höhe von bis zu 1000 Euro pro Veranstaltung erhalten. Das zur Verfügung stehende Budget ist begrenzt. Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn die Gruppe für mindestens zwei Stunden an einer Veranstaltung oder einem Beteiligungsformat zur Endlagersuche teilnimmt und die BGE dieses veranstaltet oder inhaltlich maßgeblich mitträgt. Der Zuschuss kann formlos schriftlich gegen Vorlage der Rechnung des beauftragten Fuhrunternehmens beantragt werden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gruppen, denen eine Fahrt mit privaten PKW nicht möglich beziehungsweise unzumutbar ist. Es wird ein Eigenbeitrag in Höhe von 5 Euro pro Person in Abzug gebracht.
Endlagersuche - erklärt in 90 Sekunden
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Wer sucht wo?
Der Endlager-Standort für die hochradioaktiven Abfälle wird im tiefen Untergrund gesucht. Die tiefengeologische Lagerung ist die nach aktuellem Forschungsstand sicherste Methode.
Einer der Akteure in dem Verfahren ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Ihr Job sind Standortsuche, Bau, Betrieb und Verschluss des späteren Endlagers. Und zwar ausgehend von einer weißen Landkarte – also ohne jegliche Vorfestlegung. Dabei geht die BGE wissenschaftsbasiert, ergebnisoffen, transparent, selbsthinterfragend und lernend vor. Wichtig: Die Bevölkerung soll sich einmischen, mitreden, Fragen stellen und Vorschläge machen.
Damit ist die Öffentlichkeit eine Akteurin bei der Standortsuche, an der das Bundesumweltministerium, Bundesämter und weitere Gremien mitwirken. Über allem wacht das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link), in dem viele Fäden des dreiphasigen Verfahrens zusammenlaufen. Letzte Instanz bei jedem Schritt und bei der abschließenden Standortbestimmung ist der Bundesgesetzgeber.
Salz, Ton oder Kristallin
Im Standortauswahlgesetz ist festgeschrieben, dass in Deutschland für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle grundsätzlich die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht kommen. Diese Wirtsgesteine haben Eigenschaften, die geeignet sind, hochradioaktive Abfälle für viele Hundertausend Jahre sicher einzuschließen. Im Idealfall halten sie Stoffe mit Radionukliden, von denen die gefährliche Strahlung ausgeht, zurück, sind möglichst wenig durchlässig für Wasser oder Gas und halten teils hohen Temperaturen stand, ohne ihre robuste Rückhaltefähigkeit zu verlieren.
In der folgenden Multimedia-Anwendung haben wir die Merkmale der drei Wirtsgesteine aufgeschlüsselt. Alle Wirtsgesteine werden im Standortauswahlverfahren unvoreingenommen in Bezug auf die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle untersucht.
Wo stehen wir?
Im Herbst 2020 hat die BGE in Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens den ersten Arbeitsstand vorgelegt, den Zwischenbericht Teilgebiete. Er weist 90 Gebiete in Deutschland aus, die günstige geologische Bedingungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Das sind 54 Prozent der Fläche Deutschlands. Ziel von Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung von wenigen Standortregionen. Auf dem Weg dorthin werden erstmals vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt. Diese repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) müssen für alle 90 Teilgebiete stattfinden. Sie sind das wichtigste Instrument, um diese großen Teilgebietsflächen auf wenige Standortregionen für die übertägige Erkundung einzugrenzen.
BGE lässt sich in die Karten schauen
Beginnend im Herbst 2024 veröffentlicht die BGE einmal jährlich Arbeitsstände aus den rvSU. Mit den Veröffentlichungen informiert die BGE frühzeitig darüber, wie ihre Methodik zu den am besten geeigneten Standortregionen führt. So ist für die Öffentlichkeit Schritt für Schritt nachvollziehbar, welche Gebiete die BGE von den noch im Verfahren befindlichen Teilgebieten, die 54 Prozent der Fläche Deutschlands ausmachen, bereits auf ihre Sicherheit hin bewertet hat. Wichtig zu beachten ist: Die veröffentlichten Arbeitsstände sind noch keine verbindlichen Ergebnisse, weil die Einschränkung der Teilgebiete auf Standortregionen gemäß Gesetz erst am Ende der Phase I durch den Gesetzgeber erfolgt.
Nach Anwendung der rvSU werden für die weitere Bewertung und Einengung auch geowissenschaftliche Abwägungskriterien zum Einsatz kommen. Sollten die guten Gebiete zu groß sein, um sie in Phase II übertägig erkunden zu können, oder sollte es zu viele gleichartige gute Gebiete geben, können noch planungswissenschaftliche Abwägungskriterien zum Einsatz kommen. Dazu gehören beispielsweise der Abstand eines potenziellen Standorts zur Wohnbebauung, zu Naturschutzgebieten oder auch Trinkwasser- oder Rohstoffvorkommen.
Ende 2027 schlägt die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vor. Dieser Vorschlag wird dann vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Wissenschaft und Öffentlichkeit werden durch das BASE beteiligt. Die Entscheidung über Standortregionen, die in Phase II übertägig erkundet werden, trifft schließlich der Bundesgesetzgeber.
Magazine & Videos
Warum entsorgen wir den Atommüll nicht eigentlich auf dem Mond? Was können wir von anderen Ländern in Sachen Endlagersuche lernen? Wie kann man sich als Bürger*in einbringen? Auf dem YouTube-Kanal der BGE gibt es zahlreiche Videos, die diese und weitere Fragen, die der BGE von Bürger*innen schon gestellt worden sind, beantworten.
Sie mögen lieber das gedruckte Wort? Das Magazin Einblicke (externer Link) öffnet ungewöhnliche Perspektiven auf das Thema Endlagersuche – mal historisch, mal geologisch, mal futuristisch, mal pädagogisch. Dabei bleibt es stets informativ. Hinter den Recherchen stehen Journalist*innen.