Pressemitteilung

Nr. 03/18 - BGE konkretisiert die Planungen für die vorgezogene Rückholung aus der Asse. Grobkonzept liegt vor

19. März 2018 Die Planungen für eine vorgezogene Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene der Schachtanlage Asse II werden konkretisiert. „Es ist das erste Mal, dass wir konkrete Planungen in Richtung Rückholung vorlegen können. Die vorgezogene Räumung dieser Kammer wäre eine gute Vorbereitung für die Rückholung der Abfälle aus den darunterliegenden Kammern“, sagt Ursula Heinen-Esser, die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Es handelt sich bei der Einlagerungskammer 7/725 um eine Kammer, über die bereits einige Erkenntnisse vorliegen. So ist die Kammer als einzige heute noch im oberen Bereich zugänglich. Die radioaktiven Abfälle wurden in die Kammer abgekippt, danach wurde die Kammer teilweise mit Salz verfüllt. Insgesamt lagern in der Kammer 8.530 Abfallbehälter. Die Radioaktivität in der Kammer beträgt heute noch 0,16 Billiarden Becquerel, das entspricht ungefähr 7 Prozent der Gesamtaktivität in der Asse. Eine vorgezogene Rückholung der Abfälle aus der Kammer 7/725 bedeutet, dass die Abfälle zurückgeholt werden, bevor die Kammern auf der 750-Meter-Ebene geräumt werden. Eine vorgezogene Rückholung kann notwendig sein, weil beispielsweise der neue Bergungsschacht Asse 5 noch nicht zur Verfügung steht. Dann könnten die Abfälle über Schacht 2 geborgen werden, wenn dessen Eignung nachgewiesen ist. Sollte eine Rückholung über Schacht 2 nicht möglich sein, könnten erste Abfälle aus der Einlagerungskammer zurückgeholt und umverpackt unter Tage gelagert werden, bis Schacht 5 fertiggestellt ist. Grundsätzlich unterscheidet die BGE zwischen zwei Verfahren bei der Rückholung. Einmal könnte man die Abfallbehälter von oben aus der Kammer holen. Dazu würde von oben in die Kammer gegriffen werden. Oder die Abfälle werden horizontal herausgeholt, dazu müsste die Kammer im Bereich des Kammerbodens zugänglich gemacht werden. Die BGE hat sich für eine vorgezogene Rückholung der Abfälle aus der Kammer von oben entscheiden, da bei der Rückholung über den Kammerboden ein zu großer Hohlraum entstehen müsste. Bei der Rückholung von oben sollen die vorhandenen Zugänge genutzt werden. Nach derzeitigem Planungsstand soll zunächst die Transporttechnik an der Kammerdecke installiert werden, danach würde im östlichen Bereich der Kammer ein Arbeitsbereich geschaffen, von dem aus die Rückholung beginnen soll. Im nächsten Schritt würden die Abfallbehälter freigelegt und heraustransportiert. Der Abtransport soll über die Transporttechnik an der Kammerdecke erfolgen. Dabei wird vom Osten nach Westen gearbeitet. „Wir werden jetzt unsere Überlegungen mit den Experten der AGO diskutieren und auf Basis von deren Rückmeldung weiterplanen,“ beschreibt Dr. Thomas Lautsch die nächsten Schritte. Wenn die Kammer leer geräumt ist, werden verbleibende Kontaminationen erfasst. Wenn Arbeiten notwendig sind, um den Umfang der Kontaminationen zu reduzieren, werden diese mit Hilfe der Rückholungstechnik durchgeführt. Abschließend wird die Rückholungstechnik abgebaut und die Kammer vollständig mit Beton verfüllt. Die BGE sucht einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und baut das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die BGE hält das Endlager Morsleben bis zur Stilllegung offen und plant die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Geschäftsführer sind Ursula Heinen-Esser (Vorsitzende), Dr. Ewold Seeba (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (kaufmännischer Geschäftsführer) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

Kontakt

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Pressestelle
Willy-Brandt-Str. 5
38226 Salzgitter Telefon: 030 18333-1868
E-Mail: presse(at)bge.de

Potentielle Zugangsmöglichkeiten zur Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene

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