23. März 2017
Die Novelle des Standortauswahlgesetzes ist am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Am 31. März 2017 berät der Bundesrat das Gesetz. Der Entwurf, über den im Bundestag abgestimmt wird, wurde entsprechend den Ergebnissen der Anhörung am 8. März 2017 nochmals geändert. Hierbei kamen zahlreiche Experten aus Gesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung zu Wort. Auch die Geschäftsführung der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat daran teilgenommen.
"Die Abgeordneten haben mit der Novellierung des Standortauswahlgesetzes den Weg für ein faires und transparentes Auswahlverfahren geebnet. Sie haben mit dem von einer breiten Mehrheit getragenem Gesetz nicht nur eine hervorragende Grundlage für die Endlagersuche geschaffen, sondern sie haben auch gezeigt, dass sie den Begriff „lernendes Verfahren“ schon im Gesetzgebungsprozess ernst nehmen. Denn den in der Anhörung geäußerten Anliegen der Experten wurde mit zahlreichen Änderungen Rechnung getragen", so die Geschäftsführung der BGE.
"Diese Offenheit wollen wir uns als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren zum Vorbild nehmen: wir wollen ein transparentes Auswahlverfahren durchführen. Dazu gehört, dass wir die Belange der Öffentlichkeit ernst nehmen und in unserer Arbeit reflektieren."
Die BGE mit Sitz in Peine ist eine im Juli 2016 gegründete, bundeseigene Gesellschaft. Als designierte Vorhabenträgerin des Standortauswahlverfahrens und künftige Betreiberin von Endlagern für radioaktive Abfallstoffe gehört sie zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Geschäftsführer sind Ursula Heinen-Esser (Vorsitzende), Dr. Ewold Seeba (stellv. Vorsitzender) und Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (kaufmännischer Geschäftsführer).
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