Unterlagen Erörterungstermin
In einem atomrechtlichen Stilllegungsverfahren ist die öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen vorgesehen (Paragraph 9b Absatz 5 Nummer 1 Atomgesetz, Paragraph 6 Atomrechtliche Verfahrensverordnung). Von Ende Oktober bis Ende Dezember 2009 legte die zuständige Genehmigungsbehörde, das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt, die Unterlagen des Bundesamtes für Strahlenschutz (damals Vorhabenträger) zur Stilllegung des Endlagers Morsleben öffentlich aus.