Meldepflichtige Ereignisse nach Atom- und Strahlenschutzrecht

Für das Endlager Morsleben gilt eine auf Basis der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) (externer Link) sowie den Meldepflichten gemäß der Dauerbetriebsgenehmigung und der Strahlenschutzverordnung erstellte Meldeordnung. Sie regelt in welchen Fällen besondere Ereignisse an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz: BASE (Bezeichnung bis zum 31. Dezember 2019: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE), gemeldet werden müssen.

Die verschiedenen Meldekategorien geben darüber Aufschluss, wie dringlich die Information der Aufsichtsbehörde erfolgen muss und welche sicherheitstechnische Bedeutung das Ereignis hat.

Meldungen mit Informationen zur Anlagensicherung werden nicht veröffentlicht.

Kategorie N (Normalmeldung):
Ereignisse der Kategorie N sind dem BASE binnen fünf Werktagen nach Kenntnis mittels Meldeformular zu melden. Solche Ereignisse sind in der Regel von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Kategorie E (Eilmeldung):
Ereignisse der Kategorie E sind dem BASE innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BASE ein Meldeformular vorzulegen. Kategorie S (Sofortmeldung):
Ereignisse der Kategorie S sind dem BASE unverzüglich nach Kenntnis zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BASE ein Meldeformular vorzulegen.
  • Fehler in Benutzerprotokollen für die Messung von Radioaktivität an sogenannten Screeningpads

    Am 22. Oktober um 13 Uhr stellen Mitarbeiter*innen der Abteilung Strahlenschutz einen Fehler in Benutzerprotokollen für die Messung von Radioaktivität an sogenannten Screeningpads fest. Diese Pads werden bei Wischtests im Kontrollbereich eingesetzt. Diese sind wiederum Teil der radiologischen Überwachung des Endlagers: Mit Hilfe von Wischtests kann die Menge gegebenenfalls auftretender Radioaktivität an Oberflächen bestimmt werden. Bei der Prüfung einer Freigabecharge stellen die Mitarbeiter*innen fest, dass der Messplatz zum Auslesen der Screeningpads zur Feststellung von Beta-Aktivität falsch kalibriert wurde. Anstelle der Nullwerte zum Messen von Screeningpads wurde die Einstellung zum Auslesen von Rundfiltern verwendet. Die ermittelten Werte aus der Messung von Screeningpads sind daher ungenau und liegen unterhalb ihrer tatsächlichen Messwerte. Betroffen sind insgesamt vier Messungen, die seit April 2024 durchgeführt wurden. 

    Als direkte Maßnahme werden die Benutzerprotokolle korrigiert und der Nullwert zur Messung von Screeningpads neu eingestellt. Auch die vorangegangenen Messprotokolle und Messberichte werden korrigiert und neu bewertet. Aufgrund der sehr geringfügigen Abweichung hat dieser Fehler keine Auswirkungen auf den praktischen Strahlenschutz oder die Freigabeentscheidungen auf Basis der Messungen.

    Die Störung hat somit auch keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und die Sicherheit von Mensch und Umwelt in der Umgebung der Anlage. Es erfolgt gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde im vorgeschriebenen Zeitraum.

Stand: 29. Oktober 2024

  • Defekte Pumpe an der Abwettermessstelle im Mehrzweckgebäude

    Am 25. Juli 2024 um 10:29 Uhr wird in der Zentralen Warte der Schachtanlage Bartensleben eine Störung signalisiert. Die Ursache dafür ist eine defekte Pumpe an der Abwettermessstelle im Mehrzweckgebäude. Die Pumpe betreibt einen Tritium- (H3) und Kohlenstoff-14 (C14)-Sammler, der in einer Höhe von 22,40 Metern angebracht ist. Durch die Störung in der Pumpe kann die Abluft aus dem Kontrollbereich nicht mehr vollständig auf die Radionuklide H3 und C14 in den gasförmigen chemischen Verbindungen überwacht werden. Die zuständigen Mitarbeiter*innen leiten umgehend die Reparatur der defekten Pumpe ein.

    Vorübergehend erfolgt die beweissichernde Überwachung der anorganischen Verbindungen mit H3 und C14 über ein für diese Zwecke vorgehaltenes Ersatzgerät. Die beweissichernde Überwachung organischer Verbindungen mit H3 und C14 kann bis zur Reparatur der Pumpe nicht erfolgen. Es erfolgt eine Hochrechnung aus dem bekannten Verhältnis zwischen anorganischen und organischen H3/C14-Verbindungen in der überwachten Abluft.

    Die Störung hat keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und die Sicherheit in der Umgebung der Anlage. Es erfolgt gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.

Stand: 08. August 2024

  • Ausfall der Datenübertragung aus dem Lager H


    Die funktionale Datenübertragung aus dem Bergwerk in die Zentrale Warte wird täglich kontrolliert. Am 8. März 2024 stellen Mitarbeiter*innen bei der Prüfung einen Fehler fest: Die Datenübertragung aus dem Lager H ist seit dem 7. März 2024 um 7:33 Uhr ausgefallen. Im Lager H befindet sich eine Lösungszutrittsstelle, die rund um die Uhr überwacht wird. Durch den Defekt in der Datenübertragung kann der Lösungszutritt vorübergehend nicht in der Zentralen Warte überwacht werden. Die Mitarbeiter*innen leiten umgehend Reparaturarbeiten ein, während Geologen bis zur Wiederherstellung täglich die Daten vor Ort im Lager H kontrollieren. Da die Messwerte am Standort zwischengespeichert werden, gibt es keinen Datenverlust.

    Die Ursache des Defekts liegt in Schaltarbeiten, die am 7. März 2024 durchgeführt wurden. Durch das Ein- und Ausschalten von Spannungen kam es zu einem Drahtbruch im Fernmeldeverteiler. Nach Instandsetzung der Schaltverdrahtung ist die Datenübertragung seit dem 11. März 2024 um 7:52 Uhr wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb.

    Die Störung hatte keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit. Es erfolgte gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.
     

Stand: 11. März 2024

  • Ausfall der Aufzeichnung von seismischen Ereignissen in der Messwerterfassungsanlage Ortungsseismik

    Am 2. Januar 2024 registrieren Mitarbeiter*innen einen Defekt in der Messwerterfassungsanlage für die Ortungsseismik. Ortungsseismik ist ein geophysikalisches Verfahren, bei dem kleinste Bewegungen im Gestein festgestellt und räumlich zugeordnet werden können. Dabei werden Erschütterungen, die beispielsweise durch Erdbeben oder auch bei einzelnen Rissen im Gestein auftreten, in Form von seismischen Wellen aufgezeichnet und analysiert. 

    In der Schachtanlage Bartensleben wird das Verfahren vorsorglich eingesetzt – als eine unter einer Mehrzahl von Messungen – um die Stabilität des Bergwerks zu überwachen.

    Die Datenübertragung der ortungsseismischen Rohdaten der Schachtanlage Bartensleben wurde am 21. Dezember 2023 unterbrochen. Ortungsseismische Ereignisse wurden nicht aufgezeichnet. In der Folge war eine ortungsseismische Überwachung nicht möglich.

    Als Ursache ermitteln Mitarbeiter*innen einen ausgefallenen Datenbankserver. Dieser ruft die ortungsseismischen Rohdaten ab und übermittelt sie an eine Messwerterfassungsanlage. Die Mitarbeiter*innen leiteten umgehend die Beschaffung von Ersatzteilen ein. Die defekten Teile wurden am 18. Januar 2024 ausgetauscht. Datenbankserver und Messwerterfassungsanlage sind seitdem wieder in bestimmungsgemäßem Betrieb.

    Die Störung hatte keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und die Sicherheit in der Umgebung der Anlage. Es erfolgte gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.
     

     

Stand: 18. Januar 2024

  • Ansaugfinger der Abwetterüberwachung verkrustet


    Am 24. Oktober 2023 stellen Mitarbeiter*innen bei einer Routinekontrolle fest, dass ein Ansaugfinger am Probenahmerechen der Abwetterüberwachung im Schacht Bartensleben verkrustet ist. Ein Probenahmerechen ist ein Gerät zur Überprüfung der Luftqualität. Es ist Teil der Immissions- und Emissionsüberwachung des Endlagers Morsleben. Der Probenahmerechen entnimmt dem Luftstrom der verbrauchten Bergwerksluft (Abwetter) Proben und leitet diese zu den Messgeräten. Enthalten die Luftpartikel (Aerosole) radioaktive Nuklide, werden diese in den Messgeräten erfasst und die Einhaltung der genehmigten Ableitung dokumentiert.

    Die Abwetter aus dem Bergwerk sind salzhaltig. In Verbindung mit Hoher Luftfeuchtigkeit haben sich daher an einem Ansaugfinger des Probenahmerechens Ablagerungen gebildet. Dadurch waren die Luftproben geringer und die Messergebnisse der Emissionsüberwachung gegebenenfalls weniger genau. Die Feststellung erfolgte bei Routinemessungen der unabhängigen Messstelle, bei der das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Gesamtverlustfaktor des Messsystems überprüft. Derzeit laufen Arbeiten um das Probenahmesystem auszutauschen.


    Die Ablagerungen am Probenahmerechen hatten keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit oder Entscheidungen auf der Basis der Messungen. Es erfolgte gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.

     

Stand: 24. Oktober 2023

  • Ausfall des CO-Messgerät im Gesenk 500


    Am 14. Oktober 2023 um 17:45 Uhr löst die Brandschutzeinrichtung im Gesenk 500 auf der Schachtanlage Marie ein Warnsignal aus. Das Gesenk 500 ist ein sogenannter Blindschacht, der in der Grube Marie untertägig mehrere Ebenen miteinander verbindet und nicht bis an die Tagesoberfläche reicht.

    Der diensthabende Dispatcher veranlasst unmittelbar nach Eintreffen des Warnsignals eine Störungssuche durch das Instandhaltungspersonal. Die Ursache der Störung wird am 19. Oktober 2023 festgestellt: Aufgrund eines elektronischen Defekts ist das CO-Messgerät im Gesenk 500 ausgefallen. In der Folge ist damit im Gefahrenfall keine automatische Brandbekämpfung mehr möglich. Da für das installierte CO-Messgerät keine Ersatzteile lieferbar sind, ist eine zeitnahe Instandsetzung des Messgeräts nicht möglich. Es wird eine neue CO-Messanlage beschafft. In der Zwischenzeit wird für die CO-Messung ein Gerät zur Gasspurenanalyse als Ersatzanlage verwendet. Die Brandbekämpfungsanlage kann im Gefahrenfall durch die Grubenwehr manuell ausgelöst werden. 

    Das Ereignis hatte keinen Personenschaden zur Folge. Es erfolgte eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.
     

Stand: 14. Oktober 2023

  • Ausfall des Schachttores der Hauptseilfahrtanlage

    Am 17.05.2023 kommt es zu einem Ausfall des Schachttores der Hauptseilfahrtanlage. Nach der geplanten Seilfahrt um 10:20 Uhr vom Füllort auf der 4. Ebene (Sohle) nach über Tage betätigt ein Mitarbeiter auf der 0,00 Meter-Ebene (Ackersohle) vorschriftsmäßig den Hebel zum Absenken des Schachttores auf der Ostseite. Das Tor setzt beim Absenken in der untersten Position auf die Prellpuffer auf und rutscht aus der Führungsschiene. In der Folge ist das Schachttor auf der Ostseite vorübergehend nicht mehr nutzbar.

    Die Mitarbeiter*innen können den Förderkorb jedoch über das Schachttor auf der Westseite verlassen. Das Instandhaltungspersonal beginnt umgehend mit der Reparatur. Im ersten Schritt wird das Schachttor gesichert, um ein weiteres Abrutschen zu verhindern. Im zweiten Schritt wird die Ursachenermittlung durchgeführt. Es wird ein defektes Schneckenrad im Schachttorantrieb ermittelt. Es wird umgehend ein Ersatzteil bestellt und zeitnah eingesetzt. Die Anlage befindet sich seit dem 20.05.2023 um 17 Uhr wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb.

    Das Ereignis hatte keinen Personenschaden zur Folge. Es erfolgte eine N-Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde im vorgeschriebenen Zeitraum.
     

Stand: 17. Mai 2023

  • Unplausible Werte für Kalibrierfaktoren von Messplätzen

    Bei der Routineüberprüfung von Benutzerprotokollen durch den Strahlenschutzbeauftragten (SSB) wurde festgestellt, dass am 9. Mai 2023 nach der Umrüstung mehrerer Messplätze auf eine andere Software eine fehlerhafte Übertragung von Kalibrierfaktoren erfolgt war. Infolgedessen lagen die Ergebnisse der ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Messungen circa um den Faktor 2 niedriger als die tatsächlichen Messwerte. Die Benutzerprotokolle wurden daraufhin korrigiert. Zudem erfolgte eine Korrektur der fehlerhaften Messprotokolle. Zukünftig dürfen Benutzerprotokolle erst nach Prüfung und Freigabe durch den SSB angewendet werden. Die abweichenden Kalibrierfaktoren hatten keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit oder Entscheidungen auf der Basis der Messungen. Es erfolgte gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.

     

Stand: 9. Mai 2023

  • Teilausfall in der Ortungsseismik der geotechnischen Anlagen

    Am 4. Januar kommt es zu einem Teilausfall in der Ortungsseismik der geotechnischen Anlagen. Die Ursache liegt in einem technischen Defekt in der Zeitübertragung. In der Folge können seismische Ereignisse zwar noch erfasst und geortet werden, die Ergebnisse können aber nicht zu hundert Prozent als verlässlich eingestuft werden. Zum Hintergrund: Das untertägige seismische Überwachungsnetz im Endlager Morsleben besteht aus einer Vielzahl an Seismometern, die ihre Werte in regelmäßigen Abständen an eine Erfassungsanlage übermitteln. Diese ermittelt aus den Werten Ort, Zeit und Stärke seismischer Ereignisse weltweit. Für eine zuverlässige Ermittlung benötigen sämtliche Geräte im Überwachungsnetz eine absolut synchrone Zeiterfassung. Um diese zu gewährleisten, befindet sich auf dem Förderturm der Schachtanlage Bartensleben eine Antenne, die permanent Zeitsignale empfängt und zur Erfassungsanlage leitet. Von dort wird das Zeitsignal an die Seismometer übertragen. Der beschriebene Teilausfall ergibt sich aus dem Defekt einer Steckkarte in der Antenne.

    Als Maßnahme bauen Markscheider*innen das defekte Bauteil aus und senden es zur Instandsetzung an den Hersteller. Nach Reparatur und Montage des Bauteils durch diesen liefert die Ortungsseismik seit dem 26. Januar wieder bestimmungsgemäße Messergebnisse.

    Es erfolgte eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum. Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Schachtanlage und des Endlagers bestehen nicht.

Stand: 14. Januar 2023

  • Schienenplattformwagen der  Konditionierungsanlage zur Verfestigung von flüssigen betrieblichen Eigenabfällenährt nicht aus der Entleerstation.

    Am 15. Dezember 2022 führen Mitarbeiter*innen die vorgeschriebene vierteljährliche Routineprüfung der Konditionierungsanlage zur Verfestigung von flüssigen betrieblichen Eigenabfällen durch. Die Anlage befindet sich im Einlagerungsbereich auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben. Sie arbeitet ferngesteuert, wobei die Fässer, in denen kontaminierte Flüssigkeiten mit Zement vermischt und so verfestigt werden sollen, über ein Schienensystem bewegt werden.

    Während der Prüfung der Anlage stellen die Mitarbeiter*innen fest, dass der Schienenplattformwagen nicht aus der Entleerstation fährt – er reagiert nicht auf den eingegebenen Steuerbefehl. In der Folge ist es derzeit nicht möglich, flüssige betriebliche Eigenabfälle mit der Konditionierungsanlage zu verfestigen. Die Mitarbeiter*innen leiten umgehend die Fehlersuche durch das lnstandhaltungspersonal ein. Bei einer erneuten Überprüfung am 19.12.2022 stellt das Instandhaltungspersonal die Ursache der Fehlfunktion fest: Der Endschalter am Deckelspeicher in der Entleerstation war nicht korrekt justiert. Im Anschluss an die Nachjustierung kann der Schienenplattformwagen wieder per Steuerung aus der Entleerstation fahren. Die vierteljährliche Prüfung der Konditionierungsanlage ist damit abgeschlossen. Die Konditionierung von flüssigen betrieblichen Eigenabfällen ist wieder möglich. Trotzdem erfolgt gemäß den Maßgaben der Dauerbetriebsgenehmigung eine Meldung an die Aufsicht.


     

Stand: 15. Dezember 2022

  • Armatur zur Füllstandsmessung an Sammeltank arbeitet fehlerhaft.

    Am 15. Dezember 2022 führen Mitarbeiter*innen eine Funktionsprüfung der Füllstandsmesseinrichtung von zwei Sammeltanks für sogenannte Eindampfrückstände (EDR-Tanks) durch. Die EDR-Tanks befinden sich unter Tage auf der 4. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben. Sie werden verwendet, um Abwässer zu sammeln, die bei regelmäßigen Arbeiten im Kontrollbereich anfallen und damit als potentiell radioaktiv belastet (kontaminiert) gelten. Kann keine Kontaminationsfreiheit nachgewiesen werden, werden diese Abwässer unter Tage in einer Konditionierungsanlage mit Beton in Fässern verfestigt (konditioniert) und gemäß Dauerbetriebsgenehmigung als betriebliche Eigenabfälle endgelagert. Die von der Genehmigung vorgeschriebene Funktionsprüfung der EDR-Tanks wird als Routinemaßnahme vierteljährlich durchgeführt. Bei der Prüfung am 15. Dezember 2023 stellen Mitarbeiter*innen fest, dass eine Armatur fehlerhaft arbeitet. Dadurch ist das Umpumpen von Flüssigkeiten zwischen den Tanks nur eingeschränkt möglich: Die Armatur öffnet zwar die Tanks, aber der Öffnungszustand wird nicht korrekt in der Steuerung angezeigt, weshalb die Folgeschritte zum Umpumpen nicht durchgeführt werden können.
    Als Maßnahme verständigen die Strahlenschützer*innen umgehend das lnstandhaltungspersonal und leiten damit die Fehlersuche ein.


    Die Aufsichtsbehörde wurde informiert, da die vorgesehene Prüfung nicht durgeführt werden konnte. Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Anlage bestehen nicht. Es ist derzeit keine Verarbeitung von kontaminierten Flüssigkeiten geplant.

     

Stand: 15. Dezember 2022

  • Störung in der Signalübertragung vom Brandschutztor im Ostquerschlag auf der 4. Sohle Schacht Bartensleben zur Zentralen Warte.

    Am 22. August 2022 erhält der diensthabende Dispatcher der Zentralen Warte im Endlager Morsleben eine Fehlermeldung: Die Signalübertragung vom Brandschutztor im Ostquerschlag auf der 4. Sohle Schacht Bartensleben zur Zentralen Warte ist gestört. In der Folge ist es vorübergehend nicht möglich, das Brandschutztor ferngesteuert zu schließen. Der Dispatcher beauftragt umgehend Mitarbeiter*innen aus der Fachabteilung mit der Ursachenermittlung. Vor Ort stellen die Mitarbeiter*innen fest, dass ein Hardwareausfall für die Störung verantwortlich ist. Das defekte Modell muss ausgetauscht werden. Als unmittelbare Maßnahme öffnen die Mitarbeiter*innen das Brandschutztor, um die Frischluftversorgung (Bewetterung) auf der 4. Ebene (Sohle) zu gewährleisten. Bis zur Instandsetzung wird das Brandschutztor bei Bedarf manuell verschlossen und die Bewetterung durch den Dispatcher abgeschaltet. Zusätzlich hält die Grubenwehr für den Gefahrenfall mobile Branddämme bereit.

    Für die Instandsetzung wird die defekte Hardware durch ein funktionsidentisches Modell ersetzt und über das neue LWL-Kabelnetzwerk zur Übertragung an die Zentrale Warte angeschlossen.

     

Stand: 22. August 2022

  • Undichte Gefällerohrleitung bei den Kanalisationsrohren an einer Stelle außerhalb der Containerhalle.

    Am 8. August 2022 führen Strahlenschützer*innen die jährliche Dichtheitsprüfung an der speziellen Kanalisation durch. Bei einer Probebefüllung der Kanalisationsrohre stellen sie fest, dass die Gefällerohrleitung an einer Stelle außerhalb der Containerhalle undicht ist. Die Rohrleitung muss an dieser Stelle ausgetauscht werden.

    Als erste Maßnahme brechen die Strahlenschützer*innen den Befüllvorgang der Gefällerohrleitung sofort ab. Sie sammeln das austretende Wasser und füllen es gemeinsam mit dem bereits in die Rohrleitung eingefüllten Wasser in einen Spezialbehälter. Anschließend sperren sie den vom Wasseraustritt betroffenen Bereich fachgerecht ab und führen radiologische Messungen durch. Eine Verschmutzung durch radioaktive Nuklide (Kontamination) konnte nicht nachgewiesen werden. Die beschädigte Rohrleitung wird mit einer Rohrschelle provisorisch abgedichtet. Anschließend leiten die Strahlenschützer*innen umgehend die Planung zur fachgerechten Instandsetzung ein.


     

Stand: 8. August 2022

  • Widersprüchliche Angaben zu Gewicht und Dimensionierung der Hauptseilfahrtanlage auf dem angewandten Prüfprotokoll

    Am 13.4.2022 stellen Mitarbeiter*innen bei einer Routineüberprüfung fest, dass die Angaben zu Gewicht und Dimensionierung der Hauptseilfahrtanlage auf dem angewandten Prüfprotokoll widersprüchlich sind. Um die Angaben zeitnah auf den richtigen Stand zu bringen, wird noch am selben Tag ein Vor-Ort-Termin mit einem unabhängigen Ingenieurbüro vereinbart.

    Im Ergebnis stellen die Fachleute fest, dass bei der Auslegung der Gesamtanlage die Bestimmung der Nutzlast von elf Tonnen nicht für alle Transport- sowie Be- und Entladevorgänge berücksichtigt wurde.

    Als vorsorgliche Maßnahme wird die Nutzlast für den Transport von Materialien mit dem Förderkorb auf sieben Tonnen reduziert. Die Maßnahme gilt, bis die mögliche Nutzlast der Hauptseilfahrtanlage neu festgelegt wird. Dazu wird ein externes Ingenieurbüro umgehend mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

     

Stand: 13. April 2022

  • Teilweisen Ausfall der Leit- und Nachrichtentechnik der Zentralen Warte

    Am 23. März 2022 führt ein technischer Defekt zum teilweisen Ausfall der Leit- und Nachrichtentechnik der Zentralen Warte. Der Defekt liegt in der Signalanbindung auf der 2. Ebene (Sohle) von Schacht Bartensleben in der Verbindungsstrecke nach Schacht Marie. In der Folge werden folgende Signale nicht an die Zentrale Warte übertragen: Torsignalisierungen der Wettertore am Barriereübergang zum Schacht Marie und Meldungen der Gasspurenanalyse in der Verbindungsstrecke. Die Überwachung am Barriereübergang ist durch das Zutrittskontrollsystem ohne Einschränkungen weiterhin gewährleistet. Die Messwerte der Gasspurenanalyse werden arbeitstäglich vor Ort abgelesen.

    Als Maßnahme wird eine neue Baugruppe zur Signalübertragung installiert und über das neue LWL-Kabelnetzwerk angeschlossen.

    Keines der meldepflichtigen Ereignisse hatte Personenschaden zur Folge. Es erfolgten N-Meldungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.


     

Stand: 23. März 2022

  • Fehler in der Berechnungsvorschrift zur Ermittlung von Gesamt-Beta-Aktivitätskonzentrationen in Aerosolen

    Am 15. März 2022 wird während der Erstellung der Jahresberichte zur Umgebungsüberwachung ein Fehler festgestellt: Die seit Januar 2021 verwendete Berechnungsvorschrift zur Ermittlung von Gesamt-Beta-Aktivitätskonzentrationen in Aerosolen führt zu Messwerten, die circa ein Viertel der tatsächlichen Werte betragen. Der Fehler in der Berechnungsvorschrift entsteht bei einer Überarbeitung der Arbeitsvorschrift zur Überwachung der Radioaktivität in Aerosolen. Die überarbeitete Arbeitsvorschrift trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Als Maßnahme werden die Werte des gesamten letzten Jahres unter Verwendung der korrekten Berechnungsformel neu ermittelt sowie alle betroffenen Monats- und Quartalsberichte aus dem Jahr 2021 korrigiert. Im Ergebnis hatten die fehlerhaften Berechnungen keine radiologischen Auswirkungen.


    Die Ermittlung der Gesamt-Beta-Aktivitätskonzentration ist Teil der Umgebungsüberwachung im Strahlenschutz. Dazu werden an drei Standorten in der Umgebung des Endlagers Morsleben Filter mit Aerosolen eingesetzt und regelmäßig ausgemessen: An der Immissionsmessstelle Schacht Bartensleben, an einer Referenzmessstelle sowie an der nachweislich ungünstigsten Einwirkungsstelle für Inhalation und trockene Deposition am Schacht Marie.

     

Stand: 15. März 2022

  • Ausfall der Hauptseilfahrtanlage

    Am 15.02.2022 kommt es um 8:58 Uhr zum Ausfall der Hauptseilfahrtanlage von Schacht Bartensleben. Vorübergehend sind damit keine Seil- und Materialfahrten möglich. Das Instandhaltungspersonal beginnt umgehend mit der Fehlersuche. Sie ermitteln die Ursache in einer fehlerhaften Steckverbindung in der Hardware der Steuerungskomponenten (FTS-Anschlüsse), die auf dem Dach der Seilfahrtanlage angebracht sind. Die Mitarbeiter*innen können die Steckverbindung zeitnah wiederherstellen. Anschließend nehmen sie die Seilfahrtanlage in den Probebetrieb. Rund eine Stunde nach dem Ausfall kann die Hauptseilfahrtanlage ab 10:05 Uhr wieder in den bestimmungsgemäßen Betrieb gehen.

    Aktualisierung, 14. April 2022

    Nach Prüfung durch das zuständige Fachpersonal im Endlager Morsleben wurde der Ausfall der Hauptseilfahrtanlage am 15. Februar 2022 nachträglich als unplanmäßiges, aber nicht meldepflichtiges Ereignis eingestuft. Die Einstufung erfolgte gemäß der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) (externer Link, PDF, nicht barrierefrei, 150 KB) in Verbindung mit der Meldeordnung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben. Infolgedessen wurde keine N-Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde versendet.

  • Feueralarm im Förderturm der Schachtanlage Bartensleben

    Ebenfalls am 15.02.2022 wird über den Brandmelder auf der 22,40-Meter-Ebene im Förderturm der Schachtanlage Bartensleben Alarm ausgelöst. Das Signal wird um 16:43 Uhr in der Zentralen Warte angezeigt. Der diensthabende Dispatcher löst umgehend Feueralarm aus, fordert Hilfeleistung über die Rettungsleitstelle Haldensleben und alarmiert die Werkfeuerwehr.

    Vor Ort prüfen die angeforderten Wehren sämtliche Räume im Förderturm und Mehrzweckgebäude. Bis 17:15 Uhr können sie keine Anzeichen eines Feuers, weder Rauch- noch Brandhinweise, feststellen.

    Die Ursache für die Brandmeldung ermitteln Feuerwehrleute auf der tieferen 16,80-Meter-Ebene des Förderturms: Hier haben Mitarbeiter*innen zuvor Schweißarbeiten durchgeführt. Die entstandenen Schweißgase sind aufgestiegen und lösten den Brandmelder aus. Um zukünftig ähnlichen Zwischenfällen vorzubeugen, werden notwendige Schweißarbeiten verstärkt in die Werkstätten verlagert. Ist das nicht möglich, werden Brandmeldeanlagen weiträumiger deaktiviert.

    Keines der meldepflichtigen Ereignisse hatte Personenschaden zur Folge. Es erfolgten N-Meldungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.

    Aktualisierung, 14. April 2022

    Der Feueralarm im Förderturm der Schachtanlage Bartensleben am 15. Februar 2022 im Endlager Morsleben ist nachträglich als unplanmäßiges, aber nicht meldepflichtiges Ereignis eingestuft worden. Die Einstufung erfolgt gemäß der Die Einstufung erfolgte gemäß der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) (externer Link, PDF, nicht barrierefrei, 150 KB) in Verbindung mit der Meldeordnung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben. in Verbindung mit der Meldeordnung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben. Infolgedessen wurde keine N-Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde versendet.

Stand: 15. Februar 2022

  • Ausfall der Feuerlöschkreiselpumpe am betriebseigenen Tanklöschfahrzeug

    Am 28.1.2022 meldet ein Mitarbeiter der Werkfeuerwehr der Schachtanlage Bartensleben den Ausfall der Feuerlöschkreiselpumpe am betriebseigenen Tanklöschfahrzeug. Das Tanklöschfahrzeug kann durch den Ausfall kein Löschwasser bereitstellen und ist nicht einsatzbereit. Eine N-Meldung geht per Meldeformular fristgerecht an die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (externer Link). Die Ursache ist eine defekte Heckkreiselpumpe. Die Pumpe wird umgehend überprüft und eine Instandsetzung eingeleitet. Bis zur Instandsetzung ist im Alarmfall über die Rettungsstelle Haldensleben der Einsatz externer Wehren anzufordern. Für die Alarmierung ist der diensthabende Dispatcher der Zentralen Warte zuständig.

Stand: 28. Januar 2022

  • Undichte Absperrarmatur in einer Löschwasserleitung zum Hauptgesenk Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 006/2021

    Am 19. Oktober 2021 stellen Mitarbeiter*innen bei Wartungsarbeiten fest, dass eine Absperrarmatur in einer Löschwasserleitung vom Schacht Bartensleben zum Hauptgesenk auf der 1. Ebene undicht ist. Die Absperrarmatur ist motorgesteuert und die darin verbaute Dichtung hatte sich verformt. Als Folge ist auch der Absperrhahn undicht. Dadurch füllt sich die mit der Schachtwassersteigleitung verbundene Löschwasserleitung und eine geringe Menge Löschwasser tritt aus der Löschdüse aus. Der Absperrhahn wird per Hand geschlossen. Damit ist die Branderkennung weiterhin aktiv, aber im Brandfall muss der Absperrhahn manuell geöffnet werden. Die betroffene Armatur wird ausgetauscht. Nach dem Austausch wird der Regelbetrieb wiederhergestellt. Damit kann der Löschvorgang dann wieder automatisch gestartet werden.
     

Stand: 19. Oktober 2021

  • Druckabfall in der Schachtwassersteigleitung im Schacht Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 005/2021

    Am 11. September 2021 kommt es zu einem Druckabfall in der Schachtwassersteigleitung von Schacht Bartensleben. Über die Steigleitung werden die in die Schachtröhre zutretende Wässer, die in Sammelbecken auf der 2. Ebene zwischengespeichert werden, nach über Tage abgepumpt (siehe Aktuelle Arbeiten Kalenderwochen 9 und 10/2019).

    Ursache für den Druckabfall ist eine Leckage an einem Hochdruckschlauch am Abgang von der Steigleitung zur Löschwasserversorgung der Brandbekämpfungsanlage am Hauptgesenk auf der 1. Ebene der Schachtanlage Bartensleben (siehe Aktuelle Arbeiten Kalenderwochen 1 und 2/2019). Die Leckage hat zur Folge, dass die Schachtwassersteigleitung von über Tage bis zum Füllort auf der 1. Ebene leerläuft. Dadurch wird das Wasser nicht mehr automatisch aus der Schachtwasserhaltung nach über Tage abgepumpt. Auch die Löschwasserversorgung der Brandbekämpfungsanlage am Hauptgesenk  ist durch die Leckage unterbrochen.

    Als Sofortmaßnahme stellt das Bereitschaftspersonal den Automatikbetrieb der Schachtwasserhaltung ab und dichtet die Leckage ab. Außerdem leiten sie die Beschaffung eines Ersatzschlauches ein. Um eine schnelle Brandbekämpfung am Hauptgesenk weiterhin zu gewährleisten, stellt die Grubenwehr das Löschhilfsfahrzeug vor Ort bereit. Die Löschmittelversorgung eines Betriebsstofflagers auf der 4. Ebene ist durch die Sammelbecken der Schachtwasserhaltung sichergestellt. 

     

Stand: 11. September 2021

  • Störung eines Kommunikationsprozessors
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 004/2021

    Am 9. Juni 2021 verursacht ein defekter Kommunikationsprozessor in einer Baugruppe auf der 4. Ebene von Schacht Bartensleben den Ausfall weiterer Elektronikbaugruppen auf der 4. und 2. Ebene. Dadurch können vorübergehend Meldungen aus verschiedenen Anlagen nicht in die Zentrale Warte übertragen werden: Betroffen sind unter anderem die Gasüberwachung sowie Trafostationen und Strahlenschutztechnik auf der 4. Ebene. 

    Da die Zentrale Warte derzeit modernisiert und mit neuer SPS-Technik ausgestattet wird, können die Elektriker*innen des Endlagers Morsleben die defekten Signalisierungen zeitnah auf alternative Leittechnikbaugruppen umstellen. Bis die Umstellung abgeschlossen werden konnte, führten Mitarbeiter*innen täglich Kontrollbefahrungen durch, um die Sicherheit der betroffenen Anlagen zu gewährleisten.  

     

Stand: 9. Juni 2021

  • Entstehungsbrand an einem Fahrzeug
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 003/2021

    Am 29. April 2021 verursacht ein Kurzschluss einen Entstehungsbrand an einem Fahrzeug vom Typ Multicar M26. Zum Zeitpunkt der Brandentstehung befindet sich das Fahrzeug auf der 3. Ebene von Schacht Bartensleben in einer Verbindungsstrecke zum Nordfeld. Die anwesenden Personen vor Ort reagieren umgehend: Sie löschen den Brand mit einem Handfeuerlöscher und lösen die Meldekette aus. Ein Grubenwehreinsatz ist aufgrund des schnellen Handelns nicht notwendig. Die Sicherheit aller im Bergwerk befindlichen Personen ist gewährleistet. Das Fahrzeug wird stillgelegt und zur Reparatur in die Werkstatt auf der 2. Ebene gebracht.

    Ursache für den Entstehungsbrand war ein Kurzschluss in einem Kabelbaum im Fahrzeug. Außer am Fahrzeug entstanden keine weiteren Brandschäden. Der Betrieb der Grube Bartensleben wurde nicht beeinträchtigt. 

     

Stand: 29. April 2021

  • Störung der Messwerterfassungsanlage der Mikroakustikanlage
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 002/2021

    Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kommt es am 19. Februar 2021 um 9:30 Uhr auf der Schachtanlage Bartensleben zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch auf der 4. Ebene. Dieser verursacht das Anstehen von Störmeldungen an der Messwerterfassungsanlage der Mikroakustikanlage. Mikrorissbildungen im Gebirge können dadurch im Bereich der 4. Ebene nicht mehr erkannt werden. Die Störung an der Mikroakustikanlage wird bis zum Schichtbeginn am 22. Februar 2021 behoben.
     

Stand: 19. Februar 2021

  • Ausfall der Datenspeicherung und Störung der Datenübertragung an der Pegelüberwachung im Lager H
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 001/2021

    Am 13. Januar 2021 kommt es zum Ausfall der Datenspeicherung im Lager H. Die Datenspeicherung dient der Überwachung der Zutrittsstellen im Lager H auf Schacht Marie. Durch die Störung werden keine Daten an den Rechner zur Überwachung der Zutrittsstelle nach über Tage übermittelt: Die Zutrittsüberwachung Lager H in der Zentralen Warte ist damit stark eingeschränkt.

    Die Ursache liegt in einer Störung im öffentlichen Stromnetz. Diese verursacht einen Spannungsausfall auf Schacht Marie und damit einen Defekt des Datenspeichers.

    Als Maßnahme werden umgehend Ersatzteile von der zuständigen Servicefirma angefordert. Nach Austausch der defekten Bauteile ist die Datenspeicherung unter Tage ab dem 15. Januar 2021 wieder im bestimmungsgemäßem Betrieb und die Datenübertragung in die Zentrale Warte über Tage gewährleistet.

     

Stand: 13. Januar 2021

  • Störung der Datenübertragung von der Tropfenzählanlage im Abbau 1a zum Steuerrechner über Tage
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 009/2020

    Am 9. Oktober kommt es zu einer Störung in der Signalübertragung von der Tropfenzählanlage im Abbau 1a auf der ersten Ebene (Sohle) nach über Tage. Ein Lichtschrankensensor, der sich zurzeit noch im Probebetrieb befindet, ist durch Salzausfällungen verschmutzt. In Folge der Verschmutzung läuft in der zentralen Warte ein Dauersignal auf, das fehlerhaft auf die Überschreitung eines Schwellenwerts der gezählten Tropfen hinweist. Nach der Reinigung funktioniert der Sensor wieder ordnungsgemäß. Es wurden Maßnahmen getroffen, damit eine erneute Verschmutzung zukünftig vermieden wird. 

    Die Tropfenzählanlage überwacht den Zutritt von Lösungen im Abbau 1a im Zentralteil der Schachtanlage Bartensleben. Mit Hilfe der Tropfenzählanlage kann gemessen werden, wieviel Lösung innerhalb eines Zeitraums, zum Beispiel pro Stunde oder pro Tag, in die Kammer eindringt. So kann bereits auf geringe Änderungen der Zutrittsmenge frühzeitig reagiert und Ursachenforschung betrieben werden.

     

Stand: 9. Oktober 2020

  • Nichtberücksichtigung des Wirkungsgrades des Messplatzes bei der Gesamt-Beta-Messung von Abwasserproben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 008/2020

    Im Zuge der Einführung einer neuen Software zur Bestimmung der Gesamt-Beta-Aktivität bei der Umgebungsüberwachung wird festgestellt, dass der Wirkungsgrad des Messplatzes in dem im Mai 2018 geänderten Benutzerprotokoll nicht berücksichtigt wurde: Somit wurde bei allen Auswertungen seit Mai 2018 anstelle des korrekten Wertes der voreingestellte Wert „1“ für den Wirkungsgrad verwendet. Dadurch wurden die Gesamt-Beta-Aktivitäten der betroffenen Abwasserproben um einen Faktor von ca. 3 zu niedrig ermittelt. Da die jährlich mit dem Abwasser abgeleiteten Gesamt-Beta-Aktivitäten auch mit den korrigierten Messwerten deutlich unter dem zulässigen Grenzwert liegen, hat die Korrektur der Gesamt-Beta-Aktivitäten keine Auswirkungen auf die seit Mai 2018 getroffenen Freigabeentscheidungen über die Abgabe von Abwasser aus dem Kontrollbereich.

    Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durchlaufen neue oder geänderte Benutzerprotolle zukünftig einen Prüf- und Freigabeprozess, bevor die Daten verwendet werden. Außerdem werden alle für das Ergebnis wichtigen Parameter zukünftig im Messprotokoll ausgegeben.
     

Stand: 18. September 2020

  • Ausfall des Wasserprobenahmegerätes aus der Aller an der Messstelle in Walbeck
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 007/2020
     

    Das Wasserprobenahmegerät „Liquistation CSF48“ an der Messstelle in Walbeck zeigt eine Störung an: Das automatische Ansaugen von Probenflüssigkeit aus der Aller ist nicht möglich. Im Rahmen der Umgebungsüberwachung erfolgt hier eine regelmäßige Laboranalyse von Wasserproben auf radioaktive Inhaltsstoffe.

    Die Störmeldung liegt ursächlich in einem Starkregen vom 13. Juni 2020. Dieser führte zu einem erhöhten Anteil von Trübstoffen in der Aller, wodurch das Gerät mit Schlamm verunreinigt wurde. Nach Austausch eines Teils und einer gründlichen Reinigung und Überprüfung kann das Gerät am 15. Juli 2020 wieder den bestimmungsgemäßen Betrieb aufnehmen. Für die Zeit des Ausfalls der automatischen Anlage entnehmen Mitarbeiter*innen arbeitstägliche Stichproben händisch aus der Aller.
     

Stand: 14. Juni 2020

  • Ausfall eines Abwassermessgerätes
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 006/2020
     

    Ein Starkregen führt zum Ausfall der Abwassermessstelle am Salzbach: In der Region um das Endlager Morsleben werden am 13. Juni 2020 bis zu 90 Millimeter Niederschlag in einer Stunde gemessen. Als Folge kommt es zum Überlauf des Feuerlöschteichs und dem Eintritt von Niederschlagswasser in den Abwassercontainer. Das Eindringen von Feuchtigkeit in die Pumpe führt zum Auslösen des Fehlerstromschutzschalters und zum Ausfall der Pumpe und der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Abwassermessgerätes. Bis zur Reparatur am 15. Juni erfolgt keine beweissichernde Überwachung des Salzbaches vor dem Verlassen des Betriebsgeländes.
     

Stand: 13. Juni 2020

  • Störung des Schachtsignalregistriergeräts der Hauptseilfahrtanlage Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 005/2020
     

    Der Fördermaschinist der Hauptseilfahrtanlage Bartensleben empfängt eine Störung des Schachtsignalregistriergerätes. Die Störmeldung erfolgt während der betrieblichen Arbeitszeit, aber außerhalb der Seilfahrtzeit – eine Gefährdung von Personen besteht somit nicht.

    Als Ursache wird ein defektes Netzteil ermittelt und ausgetauscht. Anschließend werden alle Signale wieder ordnungsgemäß registriert.

    Ausgelöst durch diese Störung laufen jedoch weiterhin in bestimmten Zeitabständen Störmeldungen des Watch-Dogs auf. Der Watch-Dog ist ein Programm, das Ausfälle und Störungen in der digitalen Schachtsignalanlage registriert. Die Störmeldungen müssen in diesem Fall quittiert werden, beeinflussen den sicheren Ablauf der Seilfahrten jedoch nicht. Dem Komplettaustausch des störanfälligen Schachtsignalregistriergerätes hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf Antrag zugestimmt.
     

Stand: 11. Juni 2020

  • Ausfall einer Brandmeldeanlage in der Schachtanlage Marie
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 004/2020

    Die monatliche Funktionskontrolle der untertägigen Brandmelder ergibt einen irreparablen Defekt beim Auswertegerät der Brandmelder im Schachtsumpf Marie und am Wetterberg, einer Strecke zur Wetterführung auf Schacht Marie. Eine Weiterleitung von optischen und akustischen Signalen nach über Tage funktioniert dadurch nicht mehr. Die Ursache für den Defekt kann nicht ermittelt werden.

    Im Rahmen der Erneuerung und Harmonisierung von Brandmeldeanlagen unter Tage werden die betroffenen Melder zeitlich vorgezogen durch neue Geräte ersetzt, die kompatibel zur vorhandenen Brandmeldezentrale sind. Bis zur Umsetzung erfolgt die Überwachung mit einem am Wetterberg installierten Gasspurenwarngerät mit Signalisierung in der Zentralen Warte.
     

Stand: 20.4.2020

  • Ausfall der Hauptseilfahrtanlage der Schachtanlage Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 003/2020


    Bei der planmäßig täglichen Probefahrt der Hauptseilfahrtanlage der Schachtanlage Bartensleben kommt es zu einem kompletten Ausfall der Anlage. Ausgelöst wurde der Ausfall durch einen elektrischen Kurzschluss in einem Frequenzumrichter. Mithilfe des Frequenzumrichters wird die Drehzahl des Motors der Seilfahrtanlage gesteuert.

    Zum Zeitpunkt der Störung befanden sich keine Personen auf dem Förderkorb. Die Seilfahrtanlage kann nach dem Kurzschluss nicht genutzt werden.

    Während der Ausfallzeit nutzen die Mitarbeiter*innen die Seilfahrtanlage des in Beendorf gelegenen Schacht Marie, um an ihre untertägigen Arbeitsplätze gelangen.

    Der Grubenbetrieb wird dabei auf wesentliche Arbeiten mit reduzierter Mitarbeiter*innenzahl beschränkt. Der bergrechtlich geforderte zweite Rettungsweg ist über die Hilfsfahranlage Schacht Bartensleben gesichert. Bis zur Behebung des Schadens werden Besucherbefahrungen ausgesetzt. Die Anlage wird durch die zuständige Servicefirma repariert. Nach Durchführung von Testfahrten unter Nutzlast steht die Hauptseilfahrtanlage zum Ende der Spätschicht am 24. Februar wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
     

Stand: 17.2.2020

  • Ausfall eines Messumformers für die Überwachung von Lösungszutritt in der Grube Marie
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 002/2020


    Im „Lager H“ der Schachtanlage Marie verursacht ein Spannungsausfall den Defekt eines Messumformers. In der Folge kommt es zu einer Störung der Laugenstandsüberwachung:

    Der Messumformer dient dazu, den Füllstand an einem Auffangbehälter für Salzlösung am Zutrittsort „Lager H“ zu überwachen.

    Durch den Spannungsausfall und den daraus resultierenden Defekt ist die Laugenstandsüberwachung bis zur Störungsbehebung unterbrochen. Der vorübergehende Ausfall hat keine Auswirkungen auf den sicheren Grubenbetrieb.

    Nach dem Austausch des defekten Messumformers ist die Anlage ab dem 11. Februar wieder im bestimmungsmäßigen Betrieb.
     

Stand: 10.2.2020

  • Ausfall von Extensometern innerhalb des Alarmsystems im Abbau 2 der Grube Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 001/2020


    Im Zentralteil der Grube Bartensleben fällt im Abbau 2 südlich – zwischen der 3. und 4. Ebene vereinzelt die Signalübertragung von Extensometern aus. Diese Dehnungsmessgeräte dienen zur Überwachung der Decke (Firste), um mögliche Störungen oder Grenzwertüberschreitungen frühzeitig zu erkennen. Betroffen sind zwei von zwölf Dehnungsmessgeräten (Extensometern), die zur Überwachung des bergbaulichen Zustandes in diesem Abbau installiert sind. Störungen bei der Firstüberwachung werden regulär über Tage in der Zentralen Warte und am Eingang zum Abbau signalisiert.

    Die geomechanische Überwachung des Abbaus bleibt durch die zehn weiteren in der Decke (Firste) installierten Messgeräte gewährleistet. Bis zur Reparatur kontrolliert das zuständige geotechnische Fachpersonal täglich die Messdaten auf Grenzwertwertüberschreitungen.

    Ursache für den Ausfall war ein verklemmter Reset-Schalter für die betroffenen Extensometer am Alarmmodul der Messwerterfassungsanlage. Der Reset-Schalter wurde durch das zuständige Serviceunternehmen am 27. Februar 2020 ausgetauscht.
     

Stand: 4.1.2020

  • Ausfall der Ortungsseismik
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 005/2019 (Kategorie N)

    Am 12. Juli 2019 fällt in der Schachtanlage Bartensleben die Anlage zur Messung von Bewegungen im Gebirge (Ortungsseismik) im Zentralteil aus. Grund hierfür ist ein defektes Netzteil der Speichereinheit, die die Messdaten aufzeichnet (Datenlogger). Nach dem Austausch des Netzteils befindet sich die Anlage ab dem 15. Juli 2019 wieder im bestimmungsmäßigen Betrieb. Während des Ausfalls fand keine seismische Überwachung statt.

    Mit Hilfe der Ortungsseismik wird das Grubengebäude geophysikalisch überwacht, wodurch zuverlässige Rückschlüsse auf die Stabilität des Grubengebäudes gezogen werden. Die Messergebnisse werden dokumentiert und analysiert. Die geophysikalische Überwachung des Endlagers Morsleben ist in grundsätzlich in der Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager Morsleben aus dem Jahr 1986 vorgesehen und in weiteren aktuellen betrieblichen Unterlagen geregelt.


Stand: 12. Juli 2019
  • Ausfall der Tropfenzählung an der Tropfenzählanlage im Schacht Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 004/2019 (Kategorie N)

    Am 10. Mai 2019 kommt es zu einem Ausfall der Tropfenzählanlage an der Lösungszutrittsstelle im Abbau 1a der Schachtanlage Bartensleben. Ursache für den Ausfall ist ein Defekt an der elektrischen Anlage des Vorverstärkers für die Tropfenzählung. Der Ausfall der Zählung wird am 13. Mai 2019 bei einer routinemäßigen Kontrolle festgestellt. Die Anlage hat keinen Ausfall signalisiert. Nach der Instandsetzung des defekten Bauteils befindet sich die Tropfenzählanlage seit dem 27. Mai 2019 wieder im bestimmungsmäßigen Betrieb. Für den Zeitraum des Ausfalls war keine tropfenbasierte Alarmmeldung bei erhöhten Lösungszutritten möglich. Als Ersatzmaßnahme wurde eine indirekte manuelle Kontrolle des Lösungszutritts über die Häufigkeit der Entleerung von Vorratsbehältern eingerichtet. Die Tropfenzählung dient der Erfassung von Laugenzufluss in das Grubengebäude. Erhöht sich der Zufluss wird dies signalisiert und eine Alarmmeldung zur frühzeitigen Erkennung ausgelöst.

    Die Überwachung der Laugenzuflüsse im Endlager Morsleben ist grundsätzlich in der Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager Morsleben aus dem Jahr 1986 vorgesehen und in weiteren aktuellen betrieblichen Unterlagen geregelt.

Stand: 10. Mai 2019
  • Ausfall eines Aerosolmonitors für die Abwetterüberwachung im Schacht Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 003/2019 (Kategorie N)

    Am 12. April 2019 stellt der Strahlenschutz den Ausfall eines Messgerätes zur Überwachung von radioaktiven Partikeln (Aerosole) Radioaktivität in der Abluft des Schachtes Bartensleben fest. Nach dem Neustart des Systems und dem anschließenden Probebetrieb befindet sich der Aerosolmonitor seit dem 24. April 2019 wieder im bestimmungsmäßigen Betrieb.
    Für einen Zeitraum von rund drei Tagen war keine kontinuierliche Überwachung (Monitoring) der Aktivitätskonzentration in der Abluft möglich. Die beweissichernde Überwachung der Abluft wurde durch ein mobiles Messgerät sichergestellt.

    Die Überwachung der Abluft des Endlagers Morsleben ist in der Richtlinie für Emission und Immission (REI) gesetzlich geregelt. Die BGE und das BASE veröffentlichen die Überwachungsergebnisse regelmäßig.


Stand: 12. April 2019
  • Störung einer Brandmeldeanlage für das obertägige Mehrzweckgebäude
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 002/2019 (Kategorie N)

    Am 21. März 2019 kommt es um 17:08 Uhr zu einer Störung einer Meldelinie der Brandmeldeanlage im Bereich des Mehrzweckgebäudes, des Förderturms Schacht Bartensleben und der Containerhalle auf dem obertägigen Betriebsgelände des Endlagers Morsleben. Die elektronische Brandüberwachung ist in den betroffenen Bereichen nicht gewährleistet. Stündliche Sichtkontrollen gewährleisten den sicheren Betrieb. Nach dem Austausch eines defekten Brandmelders, der zur Störung des gesamten Brandmeldesystems führte, geht die Anlage am Folgetag wieder in den bestimmungsmäßigen Betrieb.

Stand: 21. März 2019
  • Störung der Branderkennungs- und Bekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Sohle
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 001/2019 (Kategorie N)

    Am 8. Januar 2019 lässt sich um 9:50 Uhr bei der wöchentlichen Überprüfung der Branderkennungs- und Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Ebene (Kontrollbereich) der Alarmdruckschalter an der Betankungsstelle nicht mehr zurücksetzen. Alarmdruckschalter überwachen die Druckzustände in Rohrleitungen und leiten bei Abweichungen ein Signal an die Störmeldestelle. Die Funktionalität dieser Schalter muss daher zu jeder Zeit gewährleistet sein. Bis zur Beseitigung der Störung ist die Anlage nur teilweise betriebsbereit. Nach Reinigung und Überprüfung des Schalters konnte die Anlage noch am selben Tag um 12:50 Uhr wieder in den bestimmungsmäßen Betrieb gehen.

Stand: 8. Januar 2019
  • Ausfall eines Aerosolmonitors
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 018/2017 (Kategorie N)

    Am 3. Dezember stellt die zentrale Warte bei der Kontrolle von Messwerten einer Messstelle zur Überwachung der Grubenluft im Ostfeld des Endlagers Morsleben (Einlagerungsbereich, 4. Ebene) einen unrealistischen Wert der Aerosolaktivitätskonzentration von Null Becquerel pro Kubikmeter fest. Grund ist eine Störung in der Grubenluftzufuhr zum Messgerät. Durch den Fehler ist weder eine plausible Messung der Aerosolaktivitätskonzentration noch eine Aerosolprobenahme über den Staubsammler am betroffenen Messort möglich. Der Defekt wird am 4. Dezember behoben. Die beweissichernde Überwachung der kurzlebigen Aerosole ist in der Zwischenzeit durch einen Radonmonitor am selben Messort gewährleistet.

Stand: 3. Dezember 2018
  • Defekter Alarmdruckschalter der Löschanlage im Betriebsstofflager
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 017/2018 (Kategorie N)

    Am 12. November 2018 stellt die zentrale Warte um 00:08 Uhr einen Defekt an der Branderkennungs- und Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Ebene (Kontrollbereich) fest. Bis zur Beseitigung der Störung ist die Anlage nur teilweise betriebsbereit. Nach dem Wechsel eines defekten Alarmdruckschalters geht die Löschanlage am Morgen des 12. November 2018 um 07:45 Uhr wieder in den bestimmungsgemäßen Betrieb.

Stand: 12. November 2018
  • Ausfall eines Aerosolmonitors
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 016/2017 (Kategorie N)

    Am 27. September 2018 lässt sich ein Messgerät zur Überwachung der Aerosole im Ostfeld des Endlagers Morsleben (Einlagerungsbereich, 4. Ebene), das für Servicearbeiten abgeschaltet wurde, aufgrund einer Störung einer Systemkomponente nicht wieder einschalten. Der Fehler wird bis zum 17. Oktober 2018 behoben. In der Zwischenzeit ist die beweissichernde radiologische Überwachung durch zwei weitere Messgeräte sichergestellt.

Stand: 27. September 2018
  • Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Marie
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 015/2018 (Kategorie N)

    Am 21. September 2018 kommt es aufgrund von Störungen im öffentlichen Stromnetz zu mehreren kurzzeitigen Spannungsausfällen auf der Schachtanlage Marie. Die Ventilatoren im Abwetterbauwerk am Schacht Marie und in den untertägigen Verbindungsstrecken zum Grubenteil Bartensleben schalten sich ab. Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgt noch am selben Tag.

Stand: 21. September 2018
  • Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Marie
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 014/2018 (Kategorie N)

    Am 8. September 2018 kommt es aufgrund von Störungen im öffentlichen Stromnetz zu kurzzeitigen Spannungsausfällen auf der Schachtanlage Marie. Die Ventilatoren im Abwetterbauwerk am Schacht Marie und in den untertägigen Verbindungsstrecken zum Grubenteil Bartensleben schalten sich ab. Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgt noch am selben Tag.

Stand: 8. September 2018
  • Austritt von Hydraulikflüssigkeit auf der Schachtanlage Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 013/2018 (Kategorie N)

    Am 7. September 2019 wird ein übertägiges Gebäude auf der Schachtanlage Bartensleben unterbohrt. Die eingesetzte Bohrmaschine einer Fremdfirma hat ein Leck im Hydrauliksystem, geringe Mengen Hydraulikflüssigkeit treten aus. Der verunreinigte Boden wird direkt nach dem Ereignis ausgehoben und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.

Stand: 7. September 2018
  • Austritt von Dieselkraftstoff auf der Schachtanlage Bartensleben und auf eine Straße außerhalb des Betriebsgeländes
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 012/2018 (Kategorie N)

    Am 7. September 2018 läuft Dieselkraftstoff aus einem undichten Tank auf der Ladefläche eines LKWs einer Fremdfirma aus und verunreinigt Flächen auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Bartensleben sowie eine Straße außerhalb des Betriebsgeländes geringfügig. Der Kraftstoff dringt nicht in das Erdreich oder die Kanalisation ein, sondern wird unmittelbar nach dem Ereignis durch ein geeignetes Bindemittel aufgenommen.

Stand: 7. September 2018
  • Ausfall eines Ganzkörpermonitors
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 011/2018 (Kategorie N)

    Am 11. August 2018 fällt ein Ganzkörpermonitor für die Personenschleusung im Übergang zum Kontrollbereich aus. Ursache ist eine Störung der zentralen Messgasversorgung. Bei der Wiederinbetriebnahme nach der Wiederherstellung der Gasversorgung wird der Defekt von zwei Zählrohren festgestellt. Nach dem Austausch der Zählrohre arbeitet der Ganzkörpermonitor seit dem 20. September 2018 wieder bestimmungsgemäß. Die Personenschleusung aus dem Kontrollbereich ist in der Zwischenzeit durch die Nutzung eines zweiten Ganzkörpermonitors gewährleistet.

Stand: 11. August 2018
  • Ausfall eines Aerosolmonitors in der Abwettermessstelle der Schachtanlage Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 010/2018 (Kategorie N)

    Am 11. August 2018 fällt ein Aerosolmonitor der Abwettermessstelle am Schacht Bartensleben aus. Ursache ist eine Störung der zentralen Messgasversorgung. Bei der Inbetriebnahme erfolgt eine Überprüfung. Ein defektes Bauteil wird ersetzt. Während des Ausfalls ist die beweissichernde radiologische Überwachung durch einen Radonmonitor und einen Aerosolsammler gewährleistet.

Stand: 11. August 2018
  • Spannungsausfall auf der Schachtanlage Marie
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 009/2018 (Kategorie N)

    Am 10. August 2018 kommt es aufgrund einer Störung im öffentlichen Stromnetz zu einem zweistündigen Spannungsausfall auf der Schachtanlage Marie. Diverse Einrichtungen zur Spannungswandlung und -verteilung, zur Abluftführung sowie zur Überwachung der Grube schalten sich ab. Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgt noch am selben Tag.

Stand: 10. August 2018
  • Störung der Hilfsfahranlage der Schachtanlage Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 008/2018 (Kategorie N)

    Am 27. Juli 2018 gibt es bei einer Überprüfung der Hilfsfahranlage im Schacht Bartensleben, die beim Versagen der Schachtförderanlage zur Rettung der auf dem Förderkorb befindlichen Personen zum Einsatz kommt, eine Störung: Die Sicherheitsbremsung löst beim Anfahren nicht aus. Während des Ereignisses befinden sich keine Personen auf dem Förderkorb. Am 28. Juli 2018 geht die Hilfsfahranlage wieder in Betrieb.

Stand: 27. Juli 2018
  • Ausfall eines Aerosolmonitors
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 007/2018 (Kategorie N)

    Bei der täglichen Kontrolle der Messstellen der Raumluftüberwachung wurde auf der 4. Ebene (Sohle) ein ausgefallener Aerosolmonitor festgestellt. Ursache für den Ausfall war eine Störung am Datenlogger des Monitors. Der Defekt wurde behoben. Der Monitor arbeitet seit dem 19. April 2018 wieder bestimmungsgemäß. Durch einen kontinuierlich messenden Radonmonitor und der wöchentlichen Auswertung der Filter des Aerosolsammlers war die Überwaching gewährleistet.

Stand: 28. März 2018
  • Spannungseinbruch auf der Schachtanlage Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 006/2018 (Kategorie N)

    Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es am 28.Februar 2018 auf der Schachtanlage Bartensleben zu einem Spannungseinbruch. Diverse Einrichtungen zur Stromversorgung, zur Belüftung der Grube (Bewetterung) sowie zur Überwachung schalteten sich ab. Die Einrichtungen wurden noch am selben Tag wieder in Betrieb genommen. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Stand:28. Februar 2018
  • Ausfall der Aerosolüberwachung in einer Messstelle im Ostfeld des Schachts Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 005/2018 (Kategorie N)

    Bei der Kontrolle von Messwerten einer Messstelle im Ostfeld des Schachts Bartensleben (4. Ebene, Einlagerungsbereich) wurde ein unplausibler Wert der Aktivitätskonzentration der gemessenen Aerosole Null Becquerel pro Kubikmeter festgestellt. Ursache war eine Störung des Messaufbaus, die seit dem 4. Februar 2018 vorlag. Durch den Fehler war weder eine realistische Messung der Aktivitätskonzentration noch eine Probenahme über den Staubsammler am betroffenen Messort möglich. Die Überwachung war in diesem Zeitraum durch einen Radonmonitor weiterhin gewährleistet.

Stand: 13. Februar 2018
  • Ausfall eines Aufzeichnungsgerätes der Fernbeobachtungsanlage
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 004/2018 (Kategorie N)

    Bei der Kontrolle von Überwachungsmonitoren wurde der Ausfall eines Aufzeichnungsgerätes festgestellt. Ursache war ein Speicherproblem. Am Folgetag wurde das Kamerabild auf einen anderen Monitor aufgeschaltet, um die Aufzeichnung und damit die Überwachung der betroffenen Bereiche zu gewährleisten. Durch einen Neustart des Aufzeichnungssystems wurde das Problem behoben. Bis zur zwischenzeitlichen Aufschaltung der Kameraüberwachung auf das zweite Aufzeichnungsgerät wurden die betroffenen Bereiche verstärkt durch Personal kontrolliert.

Stand: 5. Februar 2018
  • Störung der Branderkennungs- und Bekämpfungsanlage am Betriebsstofflager
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 003/2018 (Kategorie N)

    Bei der wöchentlichen Überprüfung der Branderkennungs- und wurde eine Störung an einem Alarmdruckschalter entdeckt. Bis zum Wechsel des Druckschalters war die Löschanlage an der Betankungsstelle nicht betriebsbereit. Mobile Pulverlöschgeräte standen zur Absicherung der ersten Brandbekämpfung an der Betankungsstelle zur Verfügung.


Stand: 23. Januar 2018
  • Störung in der Stromversorgung auf der Schachtanlage Marie
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 002/2018 (Kategorie N)

    Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch in der Schachtanlage Marie. Diverse Einrichtungen zur Stromversorgung, zur Belüftung der Grube (Bewetterung) sowie von Überwachungseinrichtungen schalteten sich ab. Die Einrichtungen wurden noch am selben Tag wieder in Betrieb genommen. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Stand: 26. Januar 2018
  • Ausfall von Überwachungskameras auf der 4. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben
    Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 001/2018 (Kategorie N)

    Bei einer Funktionskontrolle der Überwachungsmonitore wurde der Ausfall der Monitore zur Personenkontrolle für das Passieren eines Kontrollbereichsübergangs auf der 4. Ebene festgestellt. Defekte Netzteile an zwei Kameras wurden ausgetauscht. Es handelte sich bei den ausgefallenen Kameras um Sicherungseinrichtungen. Die radiologische Überwachung innerhalb des Kontrollbereichs war jederzeit gewährleistet.

Stand: 5. Januar 2018

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