Unterlagen Morsleben
An dieser Stelle veröffentlichen wir Unterlagen zum Endlager Morsleben. Sie enthalten fachliche Informationen zum Genehmigungsverfahren zur Stilllegung sowie zum Offenhaltungsbetrieb des Endlagers. Wir kommen damit unserem gesetzlichen Auftrag gemäß Paragraph 7c Absatz 2 des Atomgesetzes nach. Dieser sieht vor, dass der Betreiber einer atomrechtlichen Anlage die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage, über meldepflichtige Ereignisse und Unfälle unter Wahrung seiner Rechte und Pflichten informiert. Die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben (atomrechtliches Planfeststellungsunterlagen) enthalten nicht nur die Planungsunterlagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht wurden, sondern auch weitere Planungsunterlagen, zum Beispiel zur Geologie oder zu den Nachweisen hinsichtlich der Stilllegungsmaßnahmen, wie den geplanten Abdichtbauwerken. Die Unterlagen zum Offenhaltungsbetrieb enthalten darüber hinaus alle wesentlichen Informationen, die für den sicheren Betrieb des Endlagers Morsleben von zentraler Bedeutung sind, zum Beispiel die Angaben zu meldepflichtigen Ereignissen oder Unterlagen zum betrieblichen Strahlenschutz.