Endlager Morsleben

Freigabe erteilt: Der Kontrollbereich im Endlager Morsleben wird verkleinert.

12. Mai 2022: Ein langer Entscheidungsprozess ist zu Ende. Mehrere Anlagenteile und Areale im Endlager Morsleben stehen nicht mehr unter strahlenschutzrechtlicher Überwachung.

Die Fläche im Endlager Morsleben, auf der bis vor einigen Monaten noch die Bindemittelumschlaganlage (BUMA) stand, ist kein Kontrollbereich mehr. Die Aufhebung erfolgte am 10. März 2022 durch den für das Endlager Morsleben verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der BGE.

Die BUMA war in der Vergangenheit für die Verfüllung von Einlagerungsbereichen wichtig, da dort die benötigte Braunkohlenfilterasche gelagert wurde. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stand diese im Kontrollbereich.

Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Rückbau des übertägigen Kontrollbereiches

Für die Freigabe der BUMA-Fläche durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), haben die Mitarbeiter*innen der BGE vorab eine Vielzahl an Nachweisen erbracht. Insbesondere wiesen die Strahlenschützer*innen nach, dass bei der Entsorgung der Abfälle sowie der Nachnutzung der Bodenfläche und der Gebäudeteile in diesem Bereich keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgehen. In der Strahlenschutzverordnung ist dazu ein Dosiskriterium festgelegt. Danach darf eine Person durch die freigegebenen Stoffe und Gegenstände nur einer Dosis im Bereich von 0,01 Millisievert pro Kalenderjahr ausgesetzt sein. Das entspricht der Dosis, der ein Mensch bei einer Röntgenaufnahme beim Zahnarzt ausgesetzt ist. Zum Vergleich: Die Exposition durch natürliche Strahlenquellen wie Atemluft und Nahrung beträgt für Einzelpersonen der Bevölkerung in Deutschland durchschnittlich 2,1 Millisievert pro Jahr.

Was folgt

Die Gesamtmaßnahme der Reduzierung des Kontrollbereichs erfolgt schrittweise. In den verschiedenen Bereichen erfolgt die Freigabe und nach Abschluss des Freigabeverfahrens wird dann in diesen der Kontrollbereich aufgehoben. Begleitend dazu muss auch ein Bereich im Füllortbereich der 4. Sohle freigegeben werden, damit hier nach Aufhebung des Kontrollbereiches einer der beiden Kontrollbereichsübergänge errichtet werden kann.

Mit Abschluss der Maßnahmen zur Reduzierung des Kontrollbereiches entfallen beim Transport von Material auf die Sohlen 1 bis 3, Nichtkontrollbereich, zukünftig die aufwendigen Durchschleusungen durch den Kontrollbereich.

Die Aufhebung des Kontrollbereichs im BUMA-Areal wurde im Oktober 2018 mit der 48. Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) genehmigt – unter der Voraussetzung, die Freigabe nach § 33 StrlSchV durch die Atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (externer Link) erteilen zu lassen.

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