Am 30. Oktober 2020 stellte die BGE beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) des Landes Sachsen-Anhalt den Antrag, einen ständigen Kontrollbereichs- und Barriereübergang unter Tage einzurichten. Damit werden die Vorbereitungen getroffen, zukünftig den übertägigen Kontrollbereich rückzubauen und die betriebsinternen Arbeitsabläufe zu optimieren.
Mit Entscheidung vom 07. Juni 2021 hat das MULE als zuständige Genehmigungsbehörde dem Antrag zugestimmt. Der neue Übergang wird am unteren Ende des Übergangs von der 4. zur 3. Ebene (Sohle) eingerichtet. Oder, wie der Bergmann sagt, am Fußpunkt des Flachen 2 der 4. Ebene. Bisher gibt es dort bereits einen temporären Kontrollbereichsübergang. Dieser durfte aber nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Objektschutz- und Strahlenschutzbeauftragten genutzt werden.
Die Arbeiten zur Umrüstung können nun im Detail geplant und ausgeführt werden.
Die aktuelle Grenze zum Kontrollbereich befindet sich über Tage
Das Betreten des Kontrollbereichs auf der 4. Ebene des Endlagers Morsleben, ist bislang regulär nur durch einen übertägigen Kontrollbereichsübergang im Mehrzweckgebäude möglich. Dort erhalten Mitarbeiter*innen und Besucher*innen die bergbauliche Schutzausrüstung sowie ein gesetzlich vorgeschriebenes oder betriebliches Dosimeter zur Messung von ionisierender Strahlung. Beim Verlassen des Kontrollbereichs müssen alle Personen zunächst einen Hand-Fuß-Kleidermonitor und danach einen Ganzkörpermonitor passieren. Bevor eine Person einen Kontrollbereich verlassen darf, muss die Kontaminationsfreiheit nachgewiesen sein, um eine mögliche Verschleppung zu verhindern. Diese Anforderung ist in § 58 Abs. 1Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt.
Die Einrichtung des ständigen Kontrollbereichs- und Barriereübergangs im Bereich der 4. Ebene (Sohle) ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Aufhebung des gesamten übertägigen Kontrollbereichs. Bisher genehmigte das MULE den Rückbau des übertägigen aktiven Labors sowie den Rückbau der Bindemittelumschlaganlage (BUMA) im übertägigen Kontrollbereich. Hier sind die Arbeiten bereits weit fortgeschritten. Alle Maßnahmen dienen langfristig der optimalen Vorbereitung auf die Stilllegung des Endlagers Morsleben.
Schrittweise Vorbereitung auf die Stilllegung
Die nun möglichen Arbeiten sind ein weiterer Baustein des geänderten Vorgehens bei der Umrüstung des Endlagers Morsleben auf die Offenhaltung und die Vorbereitung der Stilllegung. In Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Landesumweltministerium hat die BGE bereits im Jahr 2017 entschieden, die Umrüstung auf der Basis von Einzelanträgen für konkrete Maßnahmen weiterzuführen. Einzelanträge sind schneller und damit zweckmäßiger genehmigungsfähig, als ein alle Maßnahmen umfassender Gesamtantrag.
Das Planfeststellungsverfahren für die Stilllegung wird weitergeführt. Die abschließenden Unterlagen werden voraussichtlich im Jahr 2026 eingereicht. Die BGE rechnet mit einer Entscheidung der Genehmigungsbehörde bis Ende 2028.