Mit der Fertigstellung der Seilfahrtsbrücke als geschützter Übergang zwischen Kauen- und Mehrzweckgebäude können Mitarbeiter*innen und Besucher*innen ab sofort stufenlos und geschützt vor Witterungseinflüssen vom Kauen- zum Mehrzweckgebäude gelangen, was einen erheblichen Mehrwert bezüglich der Arbeitssicherheit zur Folge hat.
Eine zeitintensive Maßnahme
Um eine Brücke zwischen zwei Gebäudekomplexen errichten zu dürfen, müssen die baurechtlichen Voraussetzungen stimmen. Im Zuge der Sanierungsarbeiten der Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude wurden im äußeren Bereich des Gebäudes auch die Voraussetzungen für den Anbau einer Brücke geschaffen.
Im Endlager Morsleben ist dieser neue Zugang eine atomrechtlich relevante Änderung, da er in vollem Umfang mit dem Objektschutz zusammenhängt. Neben den baurechtlichen Vorschriften musste daher auch eine Änderung der geltenden Dauerbetriebsgenehmigung bei der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (externer Link) (MULE) beantragt werden. Die Planung für diesen Antrag begann 2017 und erforderte viele Teilschritte, bevor im Februar 2019 der Bescheid über die 50. Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung feststand. Erst mit dieser Genehmigung durfte die Ausschreibung für den eigentlichen Bau der Seilfahrtsbrücke erfolgen.
Meilenstein zum Ende des Jahres 2020 erreicht
Nach erfolgreichem Abschluss aller Bauarbeiten und Abnahmeprüfungen fand die Einweihung der Seilfahrtsbrücke statt. Mit der Brücke sind sämtliche Vorgaben der Allgemeinen Bundesbergverordnung (ABBergV Paragraph 2 (1) – Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit) für einen wettergeschützten Zugang zum Schacht erfüllt.