Im Folgenden finden Sie die meldepflichtigen Ereignisse des zweiten Halbjahres 2018 inklusive einer kurzen Einordnung. Die Meldeblätter werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der geplanten Dokumentenplattform für das Endlager Morsleben veröffentlichen. Dort werden die Meldungen auch zukünftig veröffentlicht.
Zusammenfassung
Im zweiten Halbjahr 2018 gab es elf meldepflichtige Ereignisse. Alle Ereignisse entsprachen der Meldekategorie N (Normalmeldungen) gemäß der Anlage 1 zur Meldeordnung. Die Meldungen erfolgten fristgerecht innerhalb von vier Wochen mittels Meldeformular an die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und/ oder unverzüglich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB). Die Ursachen für die meldepflichtigen Ereignisse wurden umgehend beseitigt. Die sicherheitstechnische Bedeutung der Ereignisse war mehrheitlich als gering einzuschätzen.
3. Dezember 2018 – Ausfall eines Aerosolmonitors
Am 3. Dezember stellt die zentrale Warte bei der Kontrolle von Messwerten einer Messstelle zur Überwachung der Grubenluft im Ostfeld des Endlagers Morsleben (Einlagerungsbereich, 4. Ebene) einen unrealistischen Wert der Aerosolaktivitätskonzentration von Null Becquerel pro Kubikmeter fest. Grund ist eine Störung in der Grubenluftzufuhr zum Messgerät. Durch den Fehler ist weder eine plausible Messung der Aerosolaktivitätskonzentration noch eine Aerosolprobenahme über den Staubsammler am betroffenen Messort möglich. Der Defekt wird am 4. Dezember behoben. Die beweissichernde Überwachung der kurzlebigen Aerosole ist in der Zwischenzeit durch einen Radonmonitor am selben Messort gewährleistet.
12. November 2018 – Defekter Alarmdruckschalter der Löschanlage im BetriebsstofflagerMeldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 017/2018
Am 12. November 2018 stellt die zentrale Warte um 00:08 Uhr einen Defekt an der Branderkennungs- und Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Ebene (Kontrollbereich) fest. Bis zur Beseitigung der Störung ist die Anlage nur teilweise betriebsbereit. Nach dem Wechsel eines defekten Alarmdruckschalters geht die Löschanlage am Morgen des 12. November 2018 um 07:45 Uhr wieder in den bestimmungsgemäßen Betrieb.
27. September 2018 – Ausfall eines AerosolmonitorsMeldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 016/2018
Am 27. September 2018 lässt sich ein Messgerät zur Überwachung der Aerosole im Ostfeld des Endlagers Morsleben (Einlagerungsbereich, 4. Ebene), das für Servicearbeiten abgeschaltet wurde, aufgrund einer Störung einer Systemkomponente nicht wieder einschalten. Der Fehler wird bis zum 17. Oktober 2018 behoben. In der Zwischenzeit ist die beweissichernde radiologische Überwachung durch zwei weitere Messgeräte sichergestellt.
21. September 2018 – Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Marie Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 015/2018
Am 21. September 2018 kommt es aufgrund von Störungen im öffentlichen Stromnetz zu mehreren kurzzeitigen Spannungsausfällen auf der Schachtanlage Marie. Die Ventilatoren im Abwetterbauwerk am Schacht Marie und in den untertägigen Verbindungsstrecken zum Grubenteil Bartensleben schalten sich ab. Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgt noch am selben Tag.
8. September 2018 – Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage MarieMeldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 014/2018
Am 8. September 2018 kommt es aufgrund von Störungen im öffentlichen Stromnetz zu kurzzeitigen Spannungsausfällen auf der Schachtanlage Marie. Die Ventilatoren im Abwetterbauwerk am Schacht Marie und in den untertägigen Verbindungsstrecken zum Grubenteil Bartensleben schalten sich ab. Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgt noch am selben Tag.
7. September 2018 - Austritt von Hydraulikflüssigkeit auf der Schachtanlage BartenslebenMeldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 013/2018
Am 7. September 2019 wird ein übertägiges Gebäude auf der Schachtanlage Bartensleben unterbohrt. Die eingesetzte Bohrmaschine einer Fremdfirma hat ein Leck im Hydrauliksystem, geringe Mengen Hydraulikflüssigkeit treten aus. Der verunreinigte Boden wird direkt nach dem Ereignis ausgehoben und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
7. September 2018 - Austritt von Dieselkraftstoff auf der Schachtanlage Bartensleben und auf einer Straße außerhalb des Betriebsgeländes Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 012/2018, Meldepflichtiges Ereignis nach Bergrecht
Am 7. September 2018 läuft Dieselkraftstoff aus einem undichten Tank auf der Ladefläche eines LKWs einer Fremdfirma aus und verunreinigt Flächen auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Bartensleben sowie eine Straße außerhalb des Betriebsgeländes geringfügig. Der Kraftstoff dringt nicht in das Erdreich oder die Kanalisation ein, sondern wird unmittelbar nach dem Ereignis durch ein geeignetes Bindemittel aufgenommen.
13. August 2018 – Ausfall der mittleren Seilfahrtanlage Schacht Marie Meldepflichtiges Ereignis nach Bergrecht
Ein längerfristiger Stromausfall am 10. August 2018 kann von der elektronischen Steuerung der mittleren Seilfahrtanlage Schacht Marie nicht überbrückt werden. Im Speicher der Anlagensteuerung gehen Werte verloren. Bei der Wiederinbetriebnahme der Seilfahrtanlage am 13. August 2018 erfolgt aufgrund der fehlenden Werte beim planmäßigen Anfahren des westlichen Fördergestells ein nicht beabsichtigtes Einfahren der Fördergestelle in die verdickten Spurlatten. Dies führt zum Ausfall der Seilfahrtanlage. Die Förderkörbe werden aus den Spurlattenverdickungen herausgezogen und die Seilfahrtanlage ist am gleichen Tag wieder einsatzbereit.
11. August 2018 - Ausfall eines GanzkörpermonitorsMeldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 011/2018
Am 11. August 2018 fällt ein Ganzkörpermonitor für die Personenschleusung im Übergang zum Kontrollbereich aus. Ursache ist eine Störung der zentralen Messgasversorgung. Bei der Wiederinbetriebnahme nach der Wiederherstellung der Gasversorgung wird der Defekt von zwei Zählrohren festgestellt. Nach dem Austausch der Zählrohre arbeitet der Ganzkörpermonitor seit dem 20. September 2018 wieder bestimmungsgemäß. Die Personenschleusung aus dem Kontrollbereich ist in der Zwischenzeit durch die Nutzung eines zweiten Ganzkörpermonitors gewährleistet.
11. August 2018 - Ausfall eines Aerosolmonitors in der Abwettermessstelle der Schachtanlage Bartensleben Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 010/2018
Am 11. August 2018 fällt ein Aerosolmonitor der Abwettermessstelle am Schacht Bartensleben aus. Ursache ist eine Störung der zentralen Messgasversorgung. Bei der Inbetriebnahme erfolgt eine Überprüfung. Ein defektes Bauteil wird ersetzt. Während des Ausfalls ist die beweissichernde radiologische Überwachung durch einen Radonmonitor und einen Aerosolsammler gewährleistet.
10. August 2018 – Spannungsausfall auf der Schachtanlage Marie Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 009/2018
Am 10. August 2018 kommt es aufgrund einer Störung im öffentlichen Stromnetz zu einem zweistündigen Spannungsausfall auf der Schachtanlage Marie. Diverse Einrichtungen zur Spannungswandlung und -verteilung, zur Abluftführung sowie zur Überwachung der Grube schalten sich ab. Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgt noch am selben Tag.
27. Juli 2018 – Störung der Hilfsfahranlage der Schachtanlage BartenslebenMeldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 008/2018, Meldepflichtiges Ereignis nach Bergrecht
Am 27. Juli 2018 gibt es bei einer Überprüfung der Hilfsfahranlage im Schacht Bartensleben, die beim Versagen der Schachtförderanlage zur Rettung der auf dem Förderkorb befindlichen Personen zum Einsatz kommt, eine Störung: Die Sicherheitsbremsung löst beim Anfahren nicht aus. Während des Ereignisses befinden sich keine Personen auf dem Förderkorb. Am 28. Juli 2018 geht die Hilfsfahranlage wieder in Betrieb. Die Meldeordnung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben regelt die Meldung von Ereignissen im Endlager, die nicht dem regulären Betrieb entsprechen. Neben der Regelung der Meldewege werden auch bestimmte Kategorien von Meldungen definiert. Die Meldungen der BGE gehen an die atomrechtliche Aufsicht im BfE und an das LAGB. Diese nehmen – neben der BGE als Betreiber – eine sicherheitstechnische Bewertung vor und führen gegebenenfalls eine Überprüfung der Anlage durch. Für das Endlager Morsleben gibt es gemäß der Meldeordnung die folgenden
Meldekategorien nach dem Atomrecht, die sich in ihrer Dringlichkeit unterscheiden:
Kategorie N (Normalmeldung):Ereignisse der Kategorie N sind dem BfE binnen vier Wochen mittels Meldeformular zu melden. Solche Ereignisse sind in der Regel von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.Kategorie E (Eilmeldung):Ereignisse der Kategorie E sind dem BfE innerhalb von 24 Stunden zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BfE ein Meldeformular vorzulegen. Kategorie S (Sofortmeldung):Ereignisse der Kategorie S sind dem BfE unverzüglich zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BfE ein Meldeformular vorzulegen
Daneben sind die
Meldepflichten nach Bergrecht (Paragraph 74 Absatz 3 Bundesberggesetz) zu beachten:
- Ereignisse, die den Tod oder die schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeigeführt haben oder herbeiführen können, sind unverzüglich zu melden.
- Ereignisse, deren Kenntnis für die Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten oder Dritter oder für den Betrieb von besonderer Bedeutung sind, sind unverzüglich zu melden.