Endlager Morsleben

BGE ändert Genehmigungsverfahren zur Umrüstung des Endlagers Morsleben

28. Juli 2017: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) stellt das Genehmigungsverfahren zur Umrüstung des Endlagers Morsleben auf eine neue Grundlage. 

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stellt das Genehmigungsverfahren zur Umrüstung des Endlagers Morsleben auf eine neue Grundlage. Am 27. Juli 2017 hat die BGE den Antrag für die Umrüstung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt zurückgezogen. Der Antrag hatte das Ziel, Anlagen zurückzubauen, die für den Betrieb nicht benötigt werden. Der bereits 2003 eingereichte Antrag machte es wegen geänderter Betriebsabläufe und der langen Verfahrensdauer unmöglich, das Verfahren kurzfristig zu Ende zu führen. Die BGE hat sich deshalb nach der Übernahme der Verantwortung für das Endlager Morsleben im April 2017 in Absprache mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dafür entschieden, das Genehmigungsverfahren neu zu starten. Es ist geplant, das Verfahren zukünftig durch Einzelanträge weiterzuführen. Die Umrüstung des Endlagers ist ein erster Schritt in Richtung der später folgenden Stilllegung. Mit dem veränderten Genehmigungsverfahren wird sicher gestellt, dass mit den Arbeiten zur Umrüstung begonnen werden kann. Die BGE wird in Kürze einen ersten Antrag zur Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung des Endlagers beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt einreichen. Mit der geplanten Außerbetriebnahme eines Labors stellt dieser Antrag den Beginn des Rückbaus des übertägigen Kontrollbereichs dar. Zur Umrüstung des Endlagers Morsleben gehören ein Reihe Einzelmaßnahmen, die dazu dienen, den Betrieb schrittweise an die Situation ohne weitere Annahme von radioaktiven Abfällen anzupassen. Bereits 1998 wurde die Annahme von radioaktiven Abfällen eingestellt. Das ebenfalls beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt geführte Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben bleibt von den Verfahrensänderungen unberührt.
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