Geschichte des Endlagers Morsleben
Das Endlager Morsleben hat schon eine bewegte Geschichte, bevor es 1971 zum zentralen Endlager der DDR für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird. Mit der Wiedervereinigung übernimmt die Bundesregierung das Endlager und führt die Einlagerung zwischen 1994 und 1998 fort. Inzwischen ist die Stilllegung beantragt, eine Entscheidung steht aus.
Salzbergbau, Rüstungsproduktion und Zwangsarbeit
Von 1898 bis 1969 wird in den Gruben Marie (Beendorf) und Bartensleben (Morsleben), die das heutige Endlager Morsleben bilden, Kali- und Steinsalz gefördert. Der Schacht Bartensleben wird kurz nach der Entstehung von Schacht Marie gebaut. Die Gruben werden untertägig verbunden.
Die Nationalsozialisten nutzen das Bergwerk militärisch. So dient es unter anderem in den letzten beiden Jahren des Zweiten Weltkrieges als Ort für eine untertägige Rüstungsproduktion. In der Produktion sind hauptsächlich KZ-Häftlinge tätig. Diese sind in einem Außenlager des sogenannten Konzentrationslagers Neuengamme in Beendorf unter widrigsten Umständen untergebracht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg werden in der Schachtanlage Marie zwischenzeitlich Hähnchen gemästet (1959 bis 1984) und giftige chemische Abfälle zwischengelagert (1987 bis 1996). Dies geschieht parallel zur Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Schachtanlage Bartensleben (ab 1971).
Endlager der ehemaligen DDR
Nachdem die ehemalige DDR Mitte der 1960er Jahre beginnt, Kernkraftwerke zu betreiben, wird auch ein Endlager für radioaktiven Abfall benötigt. Die hochradioaktiven Abfälle werden in die Sowjetunion zurückgeführt. Das wird über ein Abkommen vereinbart.
Im Jahr 1971 wird Schacht Bartensleben in Morsleben als Endlagerstandort genehmigt. Die Auswahl erfolgt nach einer Bewertung von zehn weiteren Bergwerken. Erste radioaktive Abfälle werden mit Bergbautechnik im Rahmen einer zweiten Genehmigung probeweise von 1971 an eingelagert. Erst später wird das Endlager mit der sogenannten Dauerbetriebsgenehmigung dauerhaft genehmigt und baulich vorbereitet. Ein dreijähriger Probebetrieb beginnt 1978. Nach der Erlaubnis zum befristeten Dauerbetrieb 1981 folgt 1986 die Genehmigung zum unbefristeten Dauerbetrieb. Diese Dauerbetriebsgenehmigung ist auch heute noch wesentliche Grundlage für den Betrieb des Endlagers, das bis zu seiner Stilllegung offen gehalten wird.
Gesamtdeutsches Endlager
Durch den Einigungsvertrag geht das Endlager Morsleben im Zuge der Wiedervereinigung in den Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland über. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird Betreiber des Endlagers. Rechtstreitigkeiten bestimmten immer wieder den weiteren Einlagerungsbetrieb, der von 1994 an nur wenige Jahre läuft. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg stoppt die Einlagerung in einem Teil des Endlagers (Ostfeld) im Jahr 1998.
Das BfS verzichtet im Jahr 2001 nach einer Neubewertung des Standortes unwiderruflich auf die Annahme und Endlagerung von weiterem radioaktiven Abfall in Morsleben.
In den Jahren 2003 bis 2011 zeigt sich das Erbe der Vergangenheit im Endlager Morsleben deutlich. Im Zentralteil der Grube Bartensleben sind Aufgrund der vielen Steinsalzabbaue, die schon lange auf wenig Raum bestehen, Stabilisierungsmaßnahmen notwendig. 27 Abbaue werden mit Spezialbeton (Salzbeton) verfüllt, um die dauerhafte Stilllegungsfähigkeit sicherzustellen. Ohne diese Maßnahme hätte die fortschreitende Verformung des Gesteins langfristig das wasserundurchlässige Hutgestein zwischen Endlager und Deckgebirge schädigen können.
Im Jahr 2005 reicht das BfS den „Plan Stilllegung“ mit allen gesetzlich geforderten Unterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt, ein. 2009 veröffentlicht die Genehmigungsbehörde die Unterlagen. Diese mussten zuvor durch das BfS überarbeitet werden. Die öffentliche Erörterung findet im Jahr 2011 statt.
Im April 2017 übernimmt die Bundesgesellschaft für Endlagerung im Rahmen der Neustrukturierung im Endlagerbereich die Betreiberverantwortung vom BfS. Ziel ist weiterhin die Stilllegung des Endlagers unter Verbleib der Abfälle.