Antworten auf Fragen rund um das Endlager Morsleben

Im Endlager Morsleben lagern fast 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Es ist das erste deutsche Endlager, das nach Atomrecht und unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Zum Endlager Morsleben erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen. Die Antworten sammeln wir auf dieser Seite in einem stetig wachsenden Umfang.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese gerne per E-Mail an dialog(at)bge.de. Wenn Sie Ihre Frage lieber im persönlichen Gespräch an uns richten möchten, laden wir Sie herzlich in unsere Infostelle Morsleben ein – sowie zu unseren Veranstaltungen aus der Reihe „Betrifft: Morsleben“. Expert*innen der BGE berichten dort regelmäßig über den Stand der Arbeiten und stellen sich den Fragen der Teilnehmer*innen. Bereits vergangene Veranstaltungen können Sie sich auf dem YouTube-Kanal der BGE anschauen.

Nicht nur zwei Barrieren zu errichten, sondern dabei auch verschiedene Barrieren, entspricht exakt dem Optimierungsgedanken. International spricht man von einem Mehrbarrierenkonzept, also der Kombination von gestaffelten, technischen und natürlichen Barrieren in einem Endlager. Die BGE kommt diesem Anspruch nach, indem sie nicht nur umfassende Verfüllmaßnahmen durchführt und dadurch die geologische Barriere erhält, sondern zusätzlich noch Streckenabdichtbauwerke errichtet. Nach aktuellem Stand sollen 80 Prozent der Grube, rund 4 Millionen Kubikmeter Hohlraum, mit Salzbeton verfüllt werden. Damit wird langfristig die Stabilität des Bergwerks gesichert. Zuletzt werden auch die beiden Schächte, Bartensleben und Marie verfüllt. Damit sind drei verschiedene, bzw. diverse Sicherheitsinstrumente umgesetzt.

Stand: Dezember 2021

Die Schutzziele werden aus den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK) des Bundes sowie sinngemäß aus der für Endlager für hochradioaktive Abfälle geltenden Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) (externer Link) abgeleitet. Eins der Schutzziele lautet dort: Die radioaktive Belastung, der Mensch und Umwelt für zu erwartende Entwicklungen durch endgelagerte Abfälle ausgesetzt sind, darf den Wert von 0,01 Millisievert im Jahr für Einzelpersonen der Bevölkerung nicht überschreiten.

Zum Vergleich: 0,01 bis 0,1 Millisievert entspricht in etwa der Belastung durch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Die Belastung durch natürliche Radioaktivität beträgt im Jahr 2,20 Millisievert.

Für das Endlager Morsleben hat die SSK im Jahr 2010 empfohlen, die potenziellen Strahlenexpositionen in der Nachbetriebsphase sollten eine effektive Individualdosis in Höhe von 0,1 Millisievert im Jahr bei wahrscheinlichen und 1 Millisievert im Jahr bei weniger wahrscheinlichen Entwicklungen nicht überschreiten. Die ESK hat dieses Schutzziel für das Endlager Morsleben im Jahr 2013 bestätigt.

Hinweis: Diese Antwort wurde am 6. Januar 2022 aktualisiert.

Die Stilllegung des Endlagers Morsleben ist in einem Planfeststellungsverfahren nach § 9b des Atomgesetzes (externer Link) beantragt. Im Atomgesetz (externer Link) ist festgelegt, dass die erforderliche Schadensvorsorge gewährleistet sein muss und dies nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen hat, spezifische Ziele werden nicht genannt. Vor 2010 waren darum die Werte aus der Strahlenschutzverordnung maßgeblich: Die zulässige Strahlenexposition, der ein Bürger gemäß Strahlenschutzverordnung durch eine kerntechnische Anlage ausgesetzt werden durfte, betrug 0,3 Millisievert im Jahr.

Stand: Dezember 2021

Streng genommen gehören Bergschäden nicht in die atomrechtliche Fragestellung. Das Atomgesetz beschäftigt sich mit dem Strahlenschutz und den entsprechenden Anforderungen an radioaktives Material. In Deutschland ist daher gesetzlich festgelegt, dass in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren alle weiteren Rechtsgebiete, die nebeneinander eingehalten werden müssen, zusätzlich behandelt werden. In der tiefengeologischen Endlagerung muss damit auch das Bergrecht berücksichtigt werden.

Das in der Frage genannte Beispiel zur Beschränkung für Schwermetalle stammt aus dem Wasserrecht. Dieses sieht vor, dass aufgrund der Endlagerung keine Nachteile für vorhandenes Grundwasser eintreten dürfen.

Stand: Dezember 2021

Bei den beiden Modellen EMOS und PROSA handelte es sich um Software-Systeme zur Modellierung des Endlagersystems nach seinem Verschluss. Modelliert wurde das gleiche Endlagersystem, mit zwei unterschiedlichen Ansätzen der nummerischen Umsetzung. Diese Form von Berechnungen wird mittlerweile nicht mehr verfolgt. Heute setzen wir auf ein Modell mit der Bezeichnung KAFKA, und stellen sicher, dass parallel für bestimmte Detail-Prozesse auch mit anderen Software-Modellen gerechnet wird.

Stand: Dezember 2021

Arbeitet die BGE hier weiter mit zwei verschiedenen Ansätzen, oder wurde sich auf ein Modell geeinigt?


Die BGE arbeitet daran, geologische Modelle zusammenzuführen. Die BGE, die BGR (externer Link) und das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) (externer Link) befinden sich dazu über die Auswertungen der Daten aus den unterschiedlichen Modellen im Austausch. So sollen alle Daten neu repräsentiert in einem umfassenden Modell zusammengefasst werden.

Stand: Dezember 2021

Das Stilllegungskonzept für das Endlager Morsleben sieht u.a. die Errichtung von horizontalen Streckenabdichtungen vor. Seit 2011 läuft auf der 2. Sohle der Schachtanlage Bartensleben ein Großversuch zu einem Abdichtbauwerk im Steinsalz. Der Versuch soll die Machbarkeit der qualitätsgesicherten Herstellung und Funktionsweise des Bauwerks zeigen. Als Baustoff für das Bauwerk wurde Salzbeton verwendet. Die Auswertung des laufenden Versuchs zeigt, dass die vorgesehene geringe Durchlässigkeit des Bauwerks erreicht wird. Beim Abbinden des Salzbetons hat sich jedoch an der Front der Abdichtung ein feiner horizontaler Riss gebildet. Diese Rissbildung war so nicht erwartet worden. Aus diesem Grund ist eine Wiederholung des Großversuchs unter Anpassung der Bauwerkskonstruktion und des Baustoffs vorgesehen. Als neuer Baustoff kommt ein quellfähiger Magnesiabeton (Sorelbeton) zum Einsatz.

Stand: März 2021

Die Errichtung eines Rückholungsschacht ist nicht vorgesehen. Die radioaktiven Abfälle sollen im Zuge der Stilllegungsplanung für das Endlager unter Tage verbleiben. Die Stilllegungsmaßnahmen sind so konzipiert, dass die Abfälle langzeitsicher von der Biosphäre isoliert und mögliche Freisetzungen von radioaktiven Stoffen minimiert werden. Eine planmäßige Rückholung ist deswegen nicht Bestandteil des beantragten Stilllegungskonzepts.

Stand: März 2021

Hier geht es um den Begriff der Redundanz – wie doppelte Sicherheit umgesetzt werden kann. Dieses Prinzip wird von uns sowohl bei der betrieblichen Sicherheit, vor und während der Stilllegungsphase, als auch bei der Langzeitsicherheit, nach dem Verschluss des Endlagers, angewendet.

In Bezug auf die Betriebssicherheit arbeitet die BGE mit klassischen Sicherheitsinstrumenten. Als Beispiel sei hier die Strahlenschutzmesstechnik über Tage und unter Tage genannt. In sich gestaffelte Sicherheitsinstrumente gibt es aber auch in anderen Bereichen, wie dem Objektschutz.

In Bezug auf die Langzeitsicherheit ist die Sicherheitsbewertung komplexer. Abstrakt ausgedrückt: Es reicht nicht, einen Grenzwert zu unterschreiten. Im Gegenteil muss Optimierungsarbeit geleistet werden, um nach Möglichkeit die Werte noch weiter zu senken.

Konkret bedeutet dies, bei der Stilllegungsplanung die Barrierefunktionen unterschiedlicher Barrieren bei der Sicherheitsbewertung zu berücksichtigen. Man spricht hier auch vom Mehrbarrierenkonzept.  Es gibt einerseits die natürliche Barriere des Wirtsgesteins Steinsalz und des Deckgebirges. Beides gewährt bereits einen Schutz. Zusätzlich errichten wir mit den Verfüllmaßnahmen und Abdichtbauwerken technische Barrieren. Jede einzelne Maßnahme lässt sich dann weiterhin noch optimieren. Um diese technischen Barrieren zu optimieren, werden Abdichtbauwerke z.B. in mehreren Segmenten errichtet. Dadurch erhalten wir mehr Barrieren als unbedingt notwendig und erhöhen deren Schutzfunktion.

Stand: Dezember 2021

Die BGE ist überzeugt davon, das Endlager Morsleben sicher stilllegen zu können – auch unter Verbleib der im Ostfeld eingelagerten Abfälle. Behördlich festgestellt wird dies offiziell, wenn die Genehmigung zur Stilllegung durch die Genehmigungsbehörde vorliegt. Die Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) (externer Link).

Für die sichere Stilllegung des Ostfeldes wird eine besondere Maßnahme erforderlich, da eine der beiden Strecken, die den Zugang zu diesem Bereich bilden, nicht von Steinsalz umgeben ist, sondern von geklüftetem Anhydrit. Auch für den Bau von Abdichtbauwerken in diesem Bereich sind gute technische Lösungen vorhanden. Für den Beleg der Eigenschaften werden in den nächsten Jahren Demonstrationsbauwerke errichtet, die auch von der Genehmigungsbehörde beurteilt werden.

Stand: Dezember 2021

Nach heutigem Standard würde das Bergwerk Morsleben nicht mehr als Endlager ausgewählt werden. Bis 1998 wurden rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert, die sich weiterhin unter Tage befinden. Nach aktuellem Stand gibt es kein anderes Endlager in Deutschland, in dem diese Abfälle besser untergebracht wären. Es wäre daher nicht zweckmäßig und auch nicht sicherer, die Abfälle zurückzuholen. Die Sicherheit für Mensch und Umwelt steht immer im Vordergrund. Daher sollen die bereits eingelagerten Abfälle unter Tage verbleiben und das Endlager Morsleben sicher stillgelegt werden. Eine weitere Einlagerung ist nicht vorgesehen.

Stand: Dezember 2021

Nach Beendigung der Einlagerung von radioaktivem Abfall in das Endlager Morsleben im Jahr 1998 blieben 10 Großcontainer im obertägigen Kontrollbereich zurück. Die Großcontainer dienten zur Anlieferung der Abfallgebinde. Im Zuge der Umrüstung des Endlagers auf die Offenhaltung soll der übertägige Kontrollbereich zurückgebaut werden. Ein Meilenstein bei diesem Vorhaben ist die uneingeschränkte Freigabe der Großcontainer nach § 35 der Strahlenschutzverordnung. Zur Erreichung der Freigabe müssen Strahlenschützer prüfen, ob es Verunreinigungen mit radioaktiven Stoffen (Kontaminationen) an den Containern gibt. Ergeben die Messungen keine Überschreitungen von Freigabegrenzen, erteilt die Atomaufsicht in der Regel die Freigabe. Erst nach diesem Verfahrensschritt können die Container den Kontrollbereich verlassen und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden.

Prüfmessungen an den Großcontainer haben ergeben, dass einige Container teilweise kontaminiert sind – so auch die Böden der letzten beiden im Kontrollbereich befindlichen Großcontainer. Bei ihnen wurde eine Verunreinigung mit dem Nuklid Cäsium-137 festgestellt. Sie sind deswegen nicht freigabefähig. Da die Verunreinigung sich auf die Böden beschränkt, wurden diese vom Rest der Container getrennt. Die sauberen Teile durchliefen ein Freigabeverfahren. Die Böden dagegen verbleiben als betriebliche Eigenabfälle im Endlager. Diese werden im Westfeld auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben endgelagert.

Stand: März 2021

Unter den radioaktiven Abfällen im Endlager Morsleben gibt es eine kleine Menge von radioaktiven Abfällen, die die ursprünglichen Annahmebedingungen für die Endlagerung nicht erfüllen. Bei den Abfällen handelt es sich hauptsächlich um umschlossene Strahlenquellen und Radiumpräparate. Sie machen weniger als 0,01 Prozent des Gesamtvolumens der Abfälle, aber rund 60 Prozent der eingelagerten Radioaktivität des Endlagers aus. Die Zwischenlagerung dieser Abfälle ist seitens der zuständigen Genehmigungsbehörden befristet genehmigt. Im Zuge der Stilllegung ist die Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle beantragt.

Eine Endlagerung der zwischengelagerten radioaktiven Abfälle in Morsleben ist weiterhin möglich. Die Sicherheitsanforderungsverordnung (externer Link) ist verknüpft mit dem Standortauswahlgesetz, das einen Standort, der unter dem Einfluss aktueller und vergangener bergbaulicher Tätigkeiten steht, als nicht geeignet für die Endlagerung betrachtet. Das Standortauswahlgesetzt und die Sicherheitsanforderungsverordnung betrifft jedoch ein künftiges Endlager für hochradioaktive Abfälle. Beim Endlager Morsleben handelt es sich dagegen um ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die BGE prüft dennoch, wie die in der Verordnung formulierten Anforderungen auch für das Endlager Morsleben anwendbar und übertragbar sind. 

Stand: März 2021

Dieser Begriff „Bewertung“ sollte weiter etabliert werden, da der Begriff „Nachweis“ ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln könnte. Ein Nachweis kann nicht geführt werden. Sollte man darüber hinaus nicht außerdem eher von einer Bewertung des Langzeitrisikos sprechen?


Vielen Dank für den Hinweis! Die BGE verwendet allgemein die aktuellen Begrifflichkeiten und damit auch den der „Bewertung von Langzeitsicherheit“. Der Referent hat in seinem Vortrag versehentlich die veraltete Bezeichnung verwendet.

Stand: Dezember 2021

Wie wird die BGE mit den zwischengelagerten Abfällen verfahren? Wird die Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) von 2020 angesetzt oder die Sicherheitsanforderungen von 1983?


Nach Ansicht der BGE unterscheiden ESK (externer Link) und SSK (externer Link) in ihren Formulierungen und Hinweisen für die Stilllegung des Endlagers Morsleben kein spezielles Abfallinventar. Beide Stellungnahmen formulieren ganz allgemeine Hinweise und Empfehlungen an die Stilllegung des Endlagers Morsleben. Diese beziehen die zwischengelagerten Abfälle mit ein. Der Verbleib der zwischengelagerten Abfälle im Endlager Morsleben ist bei der Genehmigungsbehörde beantragt.

Stand: Dezember 2021

Einwendungen wurden auf dem Erörterungstermin im Jahr 2011 besprochen. Die vorgebrachten Einwendungen sind dokumentiert und werden bei der Prüfung der Stilllegungsunterlagen berücksichtig. Ein Gutachten fasst die Argumente der Einwendungen zusammen und gruppiert diese thematisch. Jedes Thema wurde in dem Gutachten kurz bewertet und kommentiert. Es bietet einen Zwischenstand bei der Beantwortung der Einwendungen. Das Gutachten kann auf der projektbezogenen Webseite des Umweltministeriums des Landes Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden.

Stand: März 2021

Nach der neuen oberflächlichen Kartierung des Landes Sachsen-Anhalt interpretiert der geologische Dienst des Landes lokale Störungen in der Geologie anders als die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR). Die BGR ist ein Kooperationspartner der BGE bei der Aktualisierung des geologischen Modells des Standortes. Sie generierte mit diversen Messprojekten wichtige Daten für das Modell. BGR und geologischer Dienst stehen derzeit unter Beteiligung der BGE im Austausch miteinander um offene Fragen und unterschiedliche Auffassungen zur Interpretation der vorliegenden Daten abzugleichen.

Stand: März 2021

Die BGE hat dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (Genehmigungsbehörde) und seinen Gutachtern die neue Unterlagen-Struktur vorgestellt und erläutert. Die derzeit in Bearbeitung befindlichen abschließenden Verfahrensunterlagen fassen die Vielzahl der im Laufe der planungs- und begleitenden Begutachtungsverfahrens über mehr als ein Jahrzehnt entstanden Unterlagen zusammen. Das Ziel ist dabei die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu verbessern und gleichzeitig die Konsistenz sicherzustellen. Kern des Verfahrens bleiben die sog. Genehmigungsunterlagen, in denen alle mit der Genehmigung festzuschreibenden Sachverhalte beschrieben werden. Prüfunterlagen dienen der Begründung und Erläuterung, dass die geplanten Stilllegungsmaßnahmen sicher funktionieren und sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Verfahrensunterlagen.

In einem nächsten Schritt wurde diese Struktur zwischen allen Beteiligten abgestimmt. Die neue Struktur war bisher inhaltlicher Bestandteil der aktuellen Status- und Fachgespräche, die zwischen der BGE und dem Landesumweltministerium geführt werden. Die Veröffentlichung der Protokolle dieser Gespräche ist derzeit nicht vorgesehen. Die BGE wird die Unterlagenstruktur aber auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Stand: März 2021

Die potentiellen Standorte befinden sich im Salz. Derzeit laufen Untersuchungen zur Prüfung der Eignung der Orte für den Bau von Abdichtbauwerken während der Stilllegung.

Stand: April 2022

Auch in der ursprünglichen Stilllegungsplanung waren bereits Abdichtungen im Umfeld der Lösungszutrittsstelle Lager H vorgesehen. Diese sollten die Realisierung der Stilllegungsmaßnahmen auch bei einem maßgeblichen Anstieg der Zutrittsrate sicherstellen. Diese Zielstellung existiert nach wie vor. Zusätzlich untersucht die BGE weitere Orte, um im Sinne einer Optimierung den möglichen Zutritt von Lösungen aus dem Lager H in weitere Bereiche des Endlagerbergwerks zu verzögern.

Stand: April 2022

Das Lager H ist ein ehemaliger Kalisalzabbau. Seit 1907 gibt es dort einen Lösungszutritt, der vermutlich mit dem Deckgebirge in Verbindung steht. Der Zutritt wurde durch den Bau eines Verschlussbauwerks Anfang des 19. Jahrhunderts stark reduziert. Im Jahr 2021 sind rund 12 Kubikmeter Lösung über das Lager H zugetreten. Die BGE berücksichtigt in ihrem bestehenden Sicherheitskonzept in Bezug auf das Lager H nachfolgende Szenarien: Der Zutritt versiegt, er bleibt bestehen oder wird stärker. Die zusätzlich für den Bereich des Lager H geplanten Streckenabdichtungen dienen der Verzögerung eines Zutritts von Lösungen in weitere Bereiche des Endlagerbergwerks bei einem weiter bestehenden oder sich verstärkenden Lösungszutritt in diesem Bereich.

Stand: April 2022

Die Randbedingungen sind an den unterschiedlichen Lokationen anders und damit auch die Funktionen der einzelnen Abdichtungen. Die Abdichtungen beim Lager H müssen aufgrund des bestehenden Lösungszutritts gewährleisten, dass auch im Fall einer zunehmenden Zutrittsrate die Stilllegungsmaßnahmen qualitätsgesichert realisierbar bleiben und somit sehr schnell funktionieren. Sie dienen weiterhin dazu, den Anstieg eines Lösungsdrucks an den anderen Abdichtungslokationen zu verzögern. Die Abdichtungen im Anhydritgestein haben ein anderes Gebirge als Ausgangsgestein und erfordern von daher andere Konstruktionsprinzipien. Die Abdichtungen im Steinsalz zwischen den ehemaligen Abbaukammern Lager B und C können und müssen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt ihre Funktionstüchtigkeit aufbauen. Dafür müssen diese dann aber auch langfristig erhalten bleiben.

Stand: April 2022

Im Endlager Morsleben läuft immer noch der Druckversuch zur Überprüfung der Durchlässigkeit des 2011 fertig gestellten Demonstrationsbauwerk für eine Streckenabdichtung im Steinsalz. Parallel dazu laufen keine weiteren Großversuche im Salz. Die BGE bereitet gerade eine Ausschreibung für ein Demonstrationsbauwerk im Steinsalz vor. Das Bauwerk soll außerhalb des Endlagers errichtet werden.

Stand: April 2022

Oder können Auftragnehmer*innen die Skizze nach ihrem Wissenstand optimieren?

Die Bauwerksskizzen der BGE können durch die Auftragnehmer*innen verändert werden. Die BGE will durch den Forschungsaufruf gezielt auf externes Know-how zurückgreifen, um einen optimierten Bauwerksentwurf zu realisieren.

Stand: April 2022

Die beiden Baustoffe unterscheiden sich im Einbringverfahren. Spritzbeton wird lagenweise in einer Stärke von 10 cm gegen die Wand betoniert. Der Massebaustoff wird über eine Bohrung von oben frisch in frisch in das Bauwerk gelassen. Der Spritzbeton hat gegenüber dem Massebeton den Vorteil, dass er beim Abbinden nicht die hohen Temperaturen von über 100 °C entwickelt. Dagegen ist die Herstellung eines Bauwerks aus Spritzbeton deutlich langwieriger.

Stand: April 2022

Zum Bau des Demonstrationsbauwerks beim Forschungsvorhaben ist die Verwendung von Massebeton nicht vorgesehen. Das Bauwerk soll aus einer Kombination aus Spritzbeton und Bitumen/Asphalt bestehen. Die BGE klärt noch, ob zur Bestimmung der Eigenschaften dieser beiden Elemente der Bau von einem oder zwei Bauwerken erforderlich ist. Bevor sie eine Entscheidung trifft, wird sie sich noch mit der zukünftigen Auftragnehmer*in für das Demonstrationsbauwerk austauschen.

Stand: April 2022

Die BGE ist in der glücklichen Situation, dass sie das am Markt verfügbare Know-how nutzen kann. Von diesen Marktakteuren wurden für den Forschungsaufruf auch die Angebote abgegeben.

Stand: April 2022

Am Ende des Projekts wird die BGE alle Rechte an der Realisierung einer Abdichtung haben. Es wird sich am Ende niemand eine goldene Nase daran verdienen, dass die BGE dessen Konzept oder Methode anwendet.

Stand: April 2022

Das Demonstrationsbauwerk für die Abdichtung im Anhydrit besteht aus mehreren Segmenten. In einer von der BGE entwickelten Skizze bestehen die äußeren Segmente aus einer Abdichtung aus Magnesiamassebeton. Diese werden von danebenliegenden Bauwerkssegmenten aus Spritzbeton und sogenannten Bitumenschotts ergänzt. Die endgültige Anordnung der Segmente ist noch nicht entschieden. Sie ist abhängig von der geologischen Situation des Bauwerkstandorts. Ein Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zum Demonstrationsbauwerk im Anhydrit ist es, Erkenntnisse über die optimale Positionierung der einzelnen Segmente in der Streckenabdichtung im Anhydrit auf dem Ostquerschlag auf der 4. Sohle des Endlagers Morsleben zu erhalten.

Stand: April 2022

Die BGE hat durch einen Großversuch die Erkenntnis gewonnen, dass das Konzept eines Abdichtbauwerks gegen langfristigen Quelldruck nicht funktioniert. Daher ist nun klar, dass die Streckenabdichtung im Anhydrit im Ostquerschlag auf der 4. Sohle im Endlager Morsleben aus mehreren Komponenten bestehen muss. Diese gewährleisten, dass die geringe Durchlässigkeit der Abdichtung auch unter den erschwerten Randbedingungen im Anhydrit gegeben ist.

Stand: April 2022

Die BGE setzt Spritzbeton bei dem Bau einer Abdichtung im Anhydrit ein. Anhydrit ist chemisch gesehen „Gips ohne Wasser“. Die Kombination aus Anhydrit und Wasser führt dazu, dass sich spröde Strukturen bilden. Wie garantiert die BGE, dass beim Abbinden des Spritzbetons kein Wasser austritt und dieses dann anschließend mit dem Anhydrit reagiert und Gips bildet?

Der Spritzbeton wird im sogenannten Trockenspritzverfahren eingebracht. Dadurch ist keine Überschusslösung zu erwarten. Beim Abbinden des Massebaustoffs bildet sich ein Film an Lösung auf der Betonoberfläche. Diese Lösung wird jedoch beim Verfestigen des Baustoffs verbraucht. Es gibt dementsprechend auch hier keine Überschusslösung, die irgendwo hinfließen kann.

Stand: April 2022

Welche Prozesse beim Bau einer Streckenabdichtung aus Magnesiamassebeton auftreten, wird die BGE durch die Umsetzung des Demonstrationsbauwerks im Endlager Morsleben herausfinden und analysieren. Aufgrund des Salzgehalts in der Lösung wird keine Vergipsung erwartet. Die BGE erwartet, dass eine Kontaktfestigkeit zwischen dem Anhydrit und dem Magnesiabeton erreicht wird.

Stand: April 2022

Der für die Abdichtungen vorgesehene Magnesiabeton ist ein Salzbeton. Das heißt, dass der Beton unter anderem mit Salz angemischt wird. Eine Überschusslösung besteht dadurch immer aus hochkonzentrierter Salzlösung und ist kein Wasser im klassischen Sinne. Aus der Geologie und auch aus der Chemie ist bekannt, dass bei hochkonzentrierten Salzlösungen eine Umwandlung von Anhydrit zu Gips so gut wie gar nicht vorkommt. Die BGE betrachtet bei den Demonstrationsbauwerken ganz genau, ob es überhaupt zu einer Gipsbildung kommt.

Stand: April 2022

Die Problematik eine Streckenabdichtung im Anhydritgestein zu errichten, ist erst durch die Entscheidung der Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung das Ostfeld für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sowie dem zwischengelagerten Radiumfass zu nutzen, entstanden. Was passiert, wenn sich die Ansätze für eine Streckenabdichtung im Anhydrit als nicht tauglich erweisen? Wird dann der Einlagerungsbereich Ostfeld geräumt oder macht man eine neue Entwicklungsrunde?

Die BGE geht auf der Basis der vorliegenden Planungen und Erkenntnisse davon aus, dass sich diese Frage nicht stellen wird. Die BGE wird mit den Demonstrationsbauwerken die Eigenschaften der Bauwerke ermitteln. Anhand dieser Eigenschaften prüft sie welche Auswirkungen auf die Langzeitsicherheitsanalysen zu erwarten sind.

Stand: April 2022

Wir (die BGE) müssen Sicherheiten für sehr lange Zeiträume gewährleisten. Wir können für diese Zeiträume keine vollständigen Statistiken erstellen. Um sichere Prognosen erstellen zu können, müssen wir uns daher mit der Frage beschäftigen, wie Ungewissheiten behandelt werden können. Dabei ist das Wort „Ungewissheit“ nicht mit „Unsicherheit“ zu verwechseln. Unsicherheiten sind aber nicht die Folge fehlender Statistiken, sondern zunächst nur Ungewissheiten.

Stand: Dezember 2021

Die Analyse der zukünftigen Entwicklungen ist ein gutes Instrument zur Risikoeinschätzung. Diese Analyse wird von der BGE umfassend ausgeführt. Dabei werden sämtliche Ereignisse, die eintreten können – beispielsweise Eiszeit, Gasbildung, Meteoriteneinschlag – aufgelistet und bewertet. So werden mögliche Risiken ermittelt.

Zusätzlich werden die geplanten Sicherheitsmaßnahmen ständig nach dem Stand der Technik optimiert – auch wenn das vorgegebene Schutzziel bereits unterschritten wurde. Damit erreicht die BGE einen Puffer: Selbst, wenn eine Barriere ganz oder teilweise versagen sollte, ist dadurch die Langzeitsicherheit des Endlagers insgesamt nicht gefährdet.

Zur Ausführung dieser Aufgaben und Analysen sind Personal- und Kompetenzressourcen vorhanden und weiterhin eingeplant. Damit kann die BGE auf mögliche neue Sachverhalte während der Planung stets bedarfsgerecht reagieren. Das Fachwissen der BGE-Expert*innen kommt darüber hinaus projektübergreifend zum Tragen: So werden beispielsweise Erfahrungen, die auf der Asse im ehemaligen Umgang mit Baustoff für Verfüllmaßnahmen gesammelt wurden, auch im Projekt Morsleben berücksichtigt. 

Stand: Dezember 2021

Die BGE ist mit ihren IT-Sicherheitssystemen sehr gut aufgestellt und verfolgt das Prinzip der Trennung von Systemen. Die BGE hat hohe Anforderungen, die ständig umgesetzt werden.

Stand: Dezember 2021

Ja, Vortragsfolien zu den Veranstaltungen werden nach den Veranstaltungen auf der Seite "Wesentliche Unterlagen - Vorträge" zeitnah veröffentlicht.

Stand: August 2024

Wir haben in der BGE einen großen Bereich „Technik“ (TEK). Die Kolleg*innen in dieser Abteilung befassen sich mit Sicherheitsanalysen, sowohl im Bereich der Betriebssicherheit und Strahlenschutz, als auch mit der Bewertung der Langzeitsicherheit. Über diese Querschnittsfunktion sind wir projektübergreifend vernetzt und tauschen uns regelmäßig aus.

Stand: Dezember 2021

Bei der Beurteilung eines Standorts für ein Endlager für radioaktive Abfälle steht die Sicherheit im Vordergrund. In Bezug auf die in Deutschland vorhandenen bzw. im Bau befindlichen Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bedeutet das: Sofern die Sicherheit und Praktikabilität gewährleistet ist, kann ein solcher Standort nicht ausgeschlossen sein.

Einen Unterschied gibt es dazu in Bezug auf die hochradioaktiven Abfälle. Hier ist die Standortauswahl im Standortauswahlgesetz (StandAG) (externer Link) geregelt: Die Auswahl erfolgt in Deutschland auf einer „weißen Landkarte“, um eine Vorauswahl zu vermeiden. Und ganz konkret auf die Frage bezogen: Unter §22 des StandAG (externer Link) sind Ausschlusskriterien vorgegeben. § 22 (3.3) legt fest: Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit sind ein Ausschlusskriterium. Auch alte Bohrungen sind unter Umständen ein Ausschlusskriterium, sofern diese die natürlichen Barrieren eines Standortes, also das Wirtsgestein oder das Hutgestein, beeinträchtigen.

Stand: Dezember 2021

Im Südfeld auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben wurden von 1981 bis 1998 in zwei Abbaukammern radioaktive Abfälle verstürzt. Gemäß der Dauerbetriebsgenehmigung ist nach Abschluss der Einlagerung das Resthohlraumvolumen der betreffenden Einlagerungskammer zu verfüllen, diese zu verschließen und abschließend abzudichten. Die Einlagerungskammern im Südfeld wurden mit Braunkohlefilterasche verfüllt. Die Verfüllung dient der Abdeckung der Abfälle mit dem Ziel des Brandschutzes. Die puderartige Asche verhält sich beim Einbringen wie eine Flüssigkeit und dringt in jeden Hohlraum vor. Dabei wird der Sauerstoff von der Asche verdrängt. Die Verfüllung des Resthohlraumvolumens sowie der Verschluss der Einlagerungskammern mit Spezialbeton wurde im Jahr 2019 abgeschlossen.

Dazugehörige Meldung:

Meldung - 09. Juli 2019: Endlager Morsleben - Letzte Verbindungen zu den Einlagerungskammern im Südfeld verschlossen

Stand: März 2021

Die im Endlager gewonnenen geologischen Daten sind lokal auf den Standort Morsleben begrenzt. Die Daten bieten keine weitreichenden geologischen Neuerungen, die das Standortauswahlverfahren maßgeblich beeinflussen könnten. Sie werden genutzt um Ungewissheiten sowie Konservativitäten bei der Stilllegungsplanung abzubauen. Das Gebiet um das Endlager wird zudem bei der Standortauswahl nicht berücksichtigt. Die vergangenen bergbaulichen Tätigkeiten in Morsleben sind ein klares Ausschlusskriterium für den Standort.

Stand: März 2021

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