Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Mai 2020 (Kalenderwoche 19 bis 22/2020)


Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.

  • Bergleute erstellen insgesamt drei neue Kernbohrungen am In-situ Versuchsbauwerk für Streckenabdichtungen im Steinsalz auf der 2. Ebene . Sie prüfen damit das Innere des Versuchsbauwerkes. Die Untersuchung hilft bei der weiteren Optimierung der Bauwerksplanung.
     

Gewährleistung der Betriebssicherheit

Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.
 

  • Die allgemeinen Reduzierungen (Sonderbetrieb) infolge aktueller Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus (Covid-19) für Arbeiten im Endlager Morsleben werden weiterhin aufrechterhalten.
     
  • Externe Mitarbeiter installieren ein Rauchansaugsystem (RAS) an einem Fahrzeugabstellplatz, der sich zwischen der 1. und 2. Ebene  befindet. Das RAS ist Teil der umfangreichen Brandmeldeanlage des Bergwerks. Über die im System integrierten Rohre wird Umgebungsluft in das RAS eingesaugt und mittels Detektor ausgewertet. Mögliche Brandgase werden so frühzeitig erkannt.
     
  • Mitarbeiter bereiten die Gesamtprüfung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vor. Die Gesamtprüfung gemäß der Bedingung Nr. 10 der Dauerbetriebsgenehmigung umfasst die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für den sicheren Betrieb des Endlagers. (vgl. Einblick).
     

Im Gespräch

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.

  • Aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen eine erneute Verbreitung des Corona-Virus (Covid-19) bleiben alle <link de aktuelles meldungen-und-pressemitteilungen meldung news>Besichtigungen im Endlager Morsleben ausgesetzt. Die Geschäftsführung der BGE hat diese Regelung zunächst bis Ende Juli 2020 ausgeweitet. 

Einblick

Auch die zentrale Warte des Endlagers Morsleben wurde im Rahmen der Gesamtprüfung in Augenschein genommen.

Die BGE führt die in diesem Jahr fällige Gesamtprüfung des Endlagers Morsleben durch und beurteilt den Betrieb abteilungsübergreifend, um sicherzustellen, dass der sichere Betrieb des Endlagers auch weiterhin gewährleistet ist. Die Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager Morsleben fordert in Bedingung Nr. 10, dass im Abstand von fünf Jahren eine Gesamtprüfung über die Einhaltung der Forderungen von Atomsicherheit und Strahlenschutz einschließlich der technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen, die die Grundlage für den sicheren Betrieb bilden, durchzuführen ist. Die letzte Gesamtprüfung erfolgte im Jahr 2015. 

Auf der Basis von Rahmenvorgaben des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die BGE als Betreiberin des Endlagers Morsleben eine Konzeption für die Durchführung der Gesamtprüfung im Jahr 2020 erstellt, der das BASE im April 2020 zugestimmt hat. Die zu beurteilenden Themenkomplexe beinhalten sowohl die sicherheitsrelevanten Komponenten der über- und untertägigen Anlagen, sämtliche Aspekte der Grubensicherheit, die Organisation und Aufgabenverteilung im Betrieb, die Einhaltung aller Regelungen im Bereich Strahlenschutz sowie den Objektschutz. Auch die Überwachungsmaßnahmen der eingelagerten Abfälle werden überprüft, sowie die Dokumentation sämtlicher eventuell aufgetretener Vorkommnisse und ausgeführten Maßnahmen. 

Die nach der Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager Morsleben im Abstand von fünf Jahren durchzuführende Gesamtprüfung entspricht den Anforderungen einer alle zehn Jahre durchzuführenden Überprüfung und Bewertung gemäß § 19a Abs. 3 AtG. Die atomrechtliche Aufsicht hat sich jedoch vorbehalten, bei der Planung der Gesamtprüfung zu verlangen, dass die in § 19a Abs. 3 und 4 AtG ausdrücklich genannten Prüfungsinhalte (u.a. Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit) in der Dokumentation der Prüfergebnisse dargestellt werden. 

Das Bild zeigt die zentrale Warte des Endlagers Morsleben, die bereits Anfang Mai im Zuge des ersten Prüfkomplexes "Organisation und Personal" zur Gesamtprüfung von den Gutachtern des BASE in Augenschein genommen wurde.


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