Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im April 2020 (Kalenderwoche 11 bis 18/2020)

Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.

  • Bergleute beenden die Arbeiten zur Vorbereitung eines Streckenabschnittes in einem Querschlag der 2. Ebene (Sohle) mit einer Teilschnittmaschine. Mit dem ebenfalls beendeten Fahrbahnbau sind somit an diesem Ort die bergmännischen Vorbereitungen für den zukünftigen Infrastrukturraum für Logistik und Material zur Errichtung des geplanten Demonstrationsbauwerks einer Streckenabdichtung im Anhydritgestein abgeschlossen.

Gewährleistung der Betriebssicherheit

Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.
 

  • Die allgemeinen Reduzierungen für Arbeiten im Endlager Morsleben infolge aktueller Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus (Covid-19)  bleiben bestehen.

  • Mitarbeiter eine Spezialfirma prüfen in regelmäßigen Abständen den Zustand der tragenden Elemente des Schachtes. Der aktuelle Prüfzyklus umfasst an der Hauptseilfahrtsanlage Bartensleben das Fördergestell (zweijährlich) und das Fördergerüst (vierjährlich).

  • Nach der Prüfung der Blitzschutzanlagen der Schachtwetterheizung 1 und des Materiallagers durch Mitarbeiter einer Fachfirma, wurden an diesen Anlagen Mängel festgestellt. Diese Anlagen wurden instandgesetzt.

  • Bergleute erweitern im Bereich eines steil abfallender Grubenbaus (Rollloch) in der zweiten nördlichen Richtstrecke auf der dritten Ebene (Sohle) mit einer Teilschnittmaschine den Streckenquerschnitt. Dieser Ort ist zukünftig Ausgangspunkt für eine neue vertikale Zugänglichkeit zur zweiten Ebene (Sohle), (s. Einblicke).

Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren.

Im Gespräch

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.

Meldepflichtiges Ereignis
Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM.

  • Am 20. April wurde bei der monatlichen Funktionskontrolle der Brandmelder im Schachtsumpf Marie und am Wetterberg festgestellt, dass das Gerät am Wetterberg irreparabel defekt ist. Eine Weiterleitung von Signalisierungen nach über Tage ist durch den Defekt derzeit nicht mehr gegeben. Eine Ursache konnte nicht ermittelt werden.
    Im Rahmen der Erneuerung und Harmonisierung von Brandmeldeanlagen unter Tage ist bereits geplant, die oben genannten Melder durch neue Geräte zu ersetzen, die kompatibel zur vorhandenen Brandmeldezentrale sind. Die Maßnahme für den betreffenden Bereich wird vorgezogen. Bis zur Umsetzung erfolgt die Überwachung mit einem temporär installierten Gasspurenwarngerät.

    Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) geht fristgerecht an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

Einblick

Dieses alte Förderrrollloch verbindet die zweite mit der vierten Ebene (Sohle) und diente als Transportweg für abgebautes Steinsalz

Im Rahmen der Maßnahmen zur bergbaulichen Gefahrenabwehr im Zentralteil (bGZ) der Grube Bartensleben wurden bis zum Jahr 2011  insgesamt 27 Steinsalzabbaue mit Salzbeton verfüllt. Ziel war die Stabilisierung des Grubengebäudes. Durch diese Verfüllung ist auch der Zugang zu alten Abbaubereichen im Nordfeld der ersten und zweiten Ebene  verschlossen. Die abgeschnittenen Bereiche unterliegen derzeit keiner betrieblichen Nutzung. Trotzdem sind Tropfstellen auch in solchen Grubenbauen in bestimmten Abständen zu kontrollieren. Es ist daher geplant die Zugänglichkeit über einen anderen Weg wieder herzustellen.

Der neue Zugang führt über das Nordfeld der dritten Ebene (Sohle). Hier wurde im Vorfeld mit eigenem Personal eine vorhandene alte Strecke auf rund 200 Meter Länge mittels Teilschnittmaschine erweitert. Der neue Streckenquerschnitt beträgt vier mal drei Meter und erlaubt nunmehr den Einsatz von Transportfahrzeugen.

Zielpunkt des Nachschnitts ist ein ehemaliges "Förderrollloch". Dieses Rollloch beginnt auf der zweiten und endet auf der vierten Ebene, (siehe Bild). Es diente früher dem vertikalen Transport von gewonnenem Salz von den oberen Ebenen zur vierten Ebene.

Für die Herstellung der neuen Zugänglichkeit zu den alten Abbaubereichen im Nordfeld ist geplant, das Rollloch mit Leitern und Zwischenbühnen auszustatten . Über diesen Weg mit einer vertikalen Höhe von rund 40 Meter gelangt man dann in den bislang abgeschnittenen Teil des Nordfeldes.   

Mit den Arbeiten zum Ausbau ist eine Spezialfirma beauftragt. Diese nimmt in den nächsten Wochen die Arbeiten auf.


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