Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben
Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 49 und 50/2019
Bergleute messen Bohrungen zum Setzen von Gebirgsankern in einer Strecke auf der 1. Ebene (Sohle) im nördlichen Bereich der Schachtanlage Bartensleben ein. Das Setzen von Ankern ist eine Sicherungsmaßnahme zur mechanischen Stabilisierung von Gesteinsformationen im Bereich der Decken (Firste) in Strecken oder Abbaukammern.
- Geologen kontrollieren in den Schachtanlagen Bartensleben und Marie die im sogenannten Lösungskataster erfassten Vorkommen und Zutrittsstellen von wässrigen Lösungen. Die Kontrolle findet einmal im Jahr statt.
- Bergleute prüfen Leitern und Schächte zwischen den Ebenen des Endlagers (Blindschächte) auf den Ebenen 1 bis 3 der Schachtanlage Bartensleben sowie in der Schachtanlage Marie. Sie dienen im Notfall als Fluchtwege. Die Prüfung erfolgt einmal im Jahr.
- Mitarbeiter des TÜV prüfen Kraftfahrzeuge auf der 1. bis 3. Ebene der Schachtanlage Bartensleben sowie auf dem übertägigen Betriebsgelände.
- Die Frischluftversorgung des Endlagers (Bewetterung) wird auf den reduzierten Betrieb zwischen Weihnachten und Neujahr angepasst. In dieser Zeit finden nur die notwenigen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen statt. Maßnahmen wie das Stoßen von Bohrungen, das Auffahren von Strecken oder bergbauliche Sicherungsarbeiten (Berauben) finden nicht statt.
Mitarbeitern der Abteilung Verfüllbetrieb transportieren einen Großcontainer aus dem übertägigen Kontrollbereich (Betriebsgelände Schacht Bartensleben) heraus. Der Container wurde auf Verunreinigungen mit radioaktiven Stoffen (Kontamination) überprüft. Das Ergebnis ermöglicht eine Entlassung aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung. Der Container soll entsorgt werden (siehe Einblick).
Einblick
Aufgenommen im Januar 2020
Auf dem Bild steht ein Großcontainer an der Grenze zum übertägigen Kontrollbereich (hinter dem Zaun) auf dem Betriebsgelände von Schacht Bartensleben. Der Container wurde vor kurzem aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen. Er soll abtransportiert und außerhalb des Endlagers entsorgt werden. In der Vergangenheit diente der Großcontainer der Anlieferung von radioaktivem Abfall. Der Abfall war in Fässer verpackt, die von den Abfallverursachern zum Endlager transportiert wurden. Nach dem Ende der Anlieferung radioaktiver Abfälle im Jahr 1998 verblieb der Container zusammen mit weiteren Transportcontainern im übertägigen Kontrollbereich. In den kommenden Jahren soll der übertägige Kontrollbereich zurückgebaut werden, um den Betrieb des Endlagers konsequent in einen reinen Offenhaltungsbetrieb zu überführen. Dazu werden alle im Kontrollbereich lagernden Gegenstände durch Strahlenschützer auf Verunreinigungen mit radioaktiven Stoffen überprüft. Wenn radioaktive Verunreinigungen festgestellt werden und es nicht möglich ist, diese zu entfernen (dekontaminieren), werden die betroffenen Gegenstände als betriebliche radioaktive Abfälle im Endlager Morsleben endgelagert. Wird bei der Überprüfung keine radioaktive Verunreinigung festgestellt, kann die BGE im Rahmen eines festgelegten Genehmigungsverfahrens (Freigabe nach Teil 2 Kapitel 3 der Strahlenschutzverordnung) die Freigabe der einzelnen Gegenstände zur Entlassung aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung beantragen. Bei einem positiven Bescheid können diese den Kontrollbereich verlassen und gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden. Zum Teil ist zuvor noch eine Entlassung aus der atomrechtlichen Bindung erforderlich.Über die Aktuellen Arbeiten
Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren.Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.