Aktuelle Arbeiten – Endlager Morsleben

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Oktober (Kalenderwochen 40 bis 44/2024)

Demonstrationsbauwerk zur Streckenabdichtung im Anhydrit fertiggestellt

Nach intensiven Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen ist das Demonstrationsbauwerk zur Streckenabdichtung im Anhydrit fertiggestellt.

Um circa 00:00 Uhr am Donnerstag, den 24. Oktober 2024 fließt der letzte Baustoff durch die Rohrleitungen von der 2. zur 3. Sohle; die Baustoffanlage wird abgeschaltet. Im Demonstrationsbauwerk zur Streckenabdichtung im Anhydrit befinden sich nun 427 Kubikmeter Magnesia-Baustoff. Durchschnittlich fünf Kubikmeter pro Stunde hat die Baustoffanlage pausenlos im sogenannten Nass-in-Nass-Verfahren verpumpt. Zusätzlich wurde alle zehn Stunden eine Zwischenreinigung der Baustoffanlage durchgeführt, was für den reibungslosen Ablauf notwendig ist. Damit ist ein Meilenstein für die geplante Stilllegung erreicht. Nun gilt: Nach dem Bau ist vor der schrittweisen Bewertung.

Doch zunächst muss das Bauwerk abkühlen. Der Baustoff kann sich in den Tagen nach der Verfüllung auf rund 100 Grad Celsius aufheizen. Das liegt an der chemischen Reaktion des Bindemittels Magnesiumoxid mit der Anmachflüssigkeit.

Bis das Bauwerk abgekühlt ist, wird es durch Mitarbeiter*innen der Abteilungen Geophysik und Geotechnik überwacht. Sie haben den Standort zu Beginn des Jahres mit 270 Sensoren ausgestattet. Diese liefern nun nach und nach die ersten Daten für die Beschreibung der Eigenschaften der Streckenabdichtung im Großmaßstab. Mit den gewonnenen Daten werden Prognosen für die Wirkung und das Langzeitverhalten einer Abdichtung im Anhydrit dargestellt. Die Ergebnisse sind für das laufende Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben erforderlich.

Wesentliche Arbeiten

Sichere Stilllegung des Endlagers

Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.

  • In der dritten Oktoberwoche stellen Bergleute das Demonstrationsbauwerk zur Streckenabdichtung im Anhydrit fertig. Weitere Informationen finden Sie in unserem Einblick.

Gewährleistung der Betriebssicherheit

Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.

  • Dienstleister*innen nehmen Abwasser- und Trinkwasserproben für das vierte Quartal 2024. Anschließend untersuchen sie die Proben auf Verunreinigungen durch radioaktive Nuklide. Diese Prüfung ist Teil der radiologischen Überwachung des Endlagers und erfolgt entsprechend betrieblicher Planungen.
     
  • In der Schachtanlage Marie werden die Nachschnittarbeiten in einer ehemaligen Rüstungskammer fertig gestellt. Bergleute hatten im September begonnen, den Raum zur Nachnutzung vorzubereiten.
     
  • Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE, externer Link) erteilt für Reststoffe und Gegenstände aus dem Kontrollbereich die uneingeschränkte Freigabe gemäß § 33 StrlSchV (externer Link) in Verbindung mit § 35 StrlSchV (externer Link). Nach dem Nachweis der Kontaminationsfreiheit durch Strahlenschützer*innen des Endlagers Morsleben erfolgt die Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung unter anderem für die Charge 33/2024-1 „Kabeltrommeln aus dem Kontrollbereich“.

Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes

Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren.

  • Auf der 3. Sohle (Ebene) der Schachtanlage Bartensleben geht der Aufbau der Wetterführung weiter. Die Arbeiten dazu haben im September begonnen. Am geplanten neuen Kontrollbereichsübergang unter Tage wird der Rahmen für das neue Wettertor eingesetzt und an die umgebende Gebirgsstruktur angepasst.

Im Gespräch

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.
 

  • Die Infostelle bleibt aufgrund von Renovierungsarbeiten voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 geschlossen. Die Mitarbeiter*innen der Öffentlichkeitsarbeit sind weiterhin für Sie da. Unsere Kontaktmöglichkeiten sowie weitere Informationen finden auf unserer Website zur Infostelle Morsleben.

Meldepflichtiges Ereignis

Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM.
 

Am 22. Oktober um 13 Uhr stellen Mitarbeiter*innen der Abteilung Strahlenschutz einen Fehler in Benutzerprotokollen für die Messung von Radioaktivität an sogenannten Screeningpads fest. Diese Pads werden bei Wischtests im Kontrollbereich eingesetzt. Diese sind wiederum Teil der radiologischen Überwachung des Endlagers: Mit Hilfe von Wischtests kann die Menge gegebenenfalls auftretender Radioaktivität an Oberflächen bestimmt werden. Bei der Prüfung einer Freigabecharge stellen die Mitarbeiter*innen fest, dass der Messplatz zum Auslesen der Screeningpads zur Feststellung von Beta-Aktivität falsch kalibriert wurde. Anstelle der Nullwerte zum Messen von Screeningpads wurde die Einstellung zum Auslesen von Rundfiltern verwendet. Die ermittelten Werte aus der Messung von Screeningpads sind daher ungenau und liegen unterhalb ihrer tatsächlichen Messwerte. Betroffen sind insgesamt vier Messungen, die seit April 2024 durchgeführt wurden.

Als direkte Maßnahme werden die Benutzerprotokolle korrigiert und der Nullwert zur Messung von Screeningpads neu eingestellt. Auch die vorangegangenen Messprotokolle und Messberichte werden korrigiert und neu bewertet. Aufgrund der sehr geringfügigen Abweichung hat dieser Fehler keine Auswirkungen auf den praktischen Strahlenschutz oder die Freigabeentscheidungen auf Basis der Messungen.

Die Störung hat somit auch keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und die Sicherheit von Mensch und Umwelt in der Umgebung der Anlage. Es erfolgt gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde im vorgeschriebenen Zeitraum.


Top