Aktuelle Arbeiten – Endlager Morsleben
Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Oktober (Kalenderwochen 39 bis 44/2023)
Probebetrieb der Baustoffanlage geht in die nächste Phase
Der Probebetrieb der Baustoffanlage geht im Oktober in die nächste Phase. Auf der 2. Sohle der Schachtanlage Bartensleben befindet sich die Baustoffanlage zur Produktion von Magnesiabaustoff. Dieser wird für die Errichtung eines Demonstrationsbauwerks zur Streckenabdichtung im Anhydrit benötigt.
Der Standort des Demonstrationsbauwerks befindet sich rund 40 Meter unterhalb der Baustoffanlage, auf der 3. Sohle. Nach der Inbetriebnahme der Baustoffanlage produzierte diese im Probebetrieb rund 600 Kubikmeter Magnesiabaustoff und pumpte diesen über lange Rohrleitungen in ein Auffangbecken im Abbau 1 südlich auf der 3. Sohle. Dabei prüften die Bergleute die Pumpbarkeit des Baustoffs auf längeren Strecken mit teilweise nur geringem Gefälle.
In der nächsten Phase prüfen Bergleute, wie sich der Baustoff verhält, wenn er über einen steileren Winkel durch die vorgesehene Versorgungsbohrung von der 2. Sohle direkt zum Standort des Demonstrationsbauwerks auf der 3. Sohle gepumpt wird. Die umfangreichen Vorbereitungen sind erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf beim späteren Bau des Demonstrationsbauwerks zu gewährleisten.
Wesentliche Arbeiten
Sichere Stilllegung des Endlagers
Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.
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Bergleute bereiten im Ostquerschlag der 1. Sohle (Ebene) der Schachtanlage Bartensleben einen Versuch im Salzgestein vor. Mit diesem soll untersucht werden, wie sich der für den Bau von Streckenabdichtungen verwendete Magnesiabaustoff an das umgebende Gebirge im Salzgestein anbindet.
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Am Standort des Demonstrationsbauwerks zur Streckenabdichtung im Anhydrit werden Vorhaltebecken aufgebaut und Pumpversuche durchgeführt.
Gewährleistung der Betriebssicherheit
Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.
- Dienstleister*innen führen die Wartung von Strahlenschutzmesstechnik auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben durch. Strahlenschutzmesstechnik ist ein wesentlicher Bestandteil im praktischen Strahlenschutz. Gemessen werden Personendosen, Ortsdosen, Ortsdosisleistung sowie die Aktivität radioaktiver Stoffe. Die verwendeten Messgeräte und -detektoren unterscheiden sich dabei je nach Zweck und Strahlungsart – beispielsweise, ob Alpha- oder Gammastrahlung gemessen werden soll.
Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes
Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren.
- Dienstleister installieren Netzwerk- und Telefontechnik im neuen Verwaltungsgebäude. Die Bauarbeiten am Gebäude sind damit abgeschlossen. Die neuen Räumlichkeiten werden voraussichtlich im November bezogen.
Im Gespräch
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.
- Ab dem 16. Oktober 2023 bleibt die Infostelle aufgrund von Renovierungsarbeiten bis auf Weiteres geschlossen. Das digitale Informations- und Befahrungsangebot bleibt erhalten. Weitere Informationen finden auf unserer Webseite zur Infostelle Morsleben.
Meldepflichtiges Ereignis
Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM.
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Am 14. Oktober 2023 um 17:45 Uhr löst die Brandschutzeinrichtung im Gesenk 500 auf der Schachtanlage Marie ein Warnsignal aus. Das Gesenk 500 ist ein sogenannter Blindschacht, der in der Grube Marie untertägig mehrere Ebenen miteinander verbindet und nicht bis an die Tagesoberfläche reicht.
Der diensthabende Dispatcher veranlasst unmittelbar nach Eintreffen des Warnsignals eine Störungssuche durch das Instandhaltungspersonal. Die Ursache der Störung wird am 19. Oktober 2023 festgestellt: Aufgrund eines elektronischen Defekts ist das CO-Messgerät im Gesenk 500 ausgefallen. In der Folge ist damit im Gefahrenfall keine automatische Brandbekämpfung mehr möglich. Da für das installierte CO-Messgerät keine Ersatzteile lieferbar sind, ist eine zeitnahe Instandsetzung des Messgeräts nicht möglich. Es wird eine neue CO-Messanlage beschafft. In der Zwischenzeit wird für die CO-Messung ein Gerät zur Gasspurenanalyse als Ersatzanlage verwendet. Die Brandbekämpfungsanlage kann im Gefahrenfall durch die Grubenwehr manuell ausgelöst werden.
Das Ereignis hatte keinen Personenschaden zur Folge. Es erfolgte eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum. -
Am 24. Oktober 2023 stellen Mitarbeiter*innen bei einer Routinekontrolle fest, dass ein Ansaugfinger am Probenahmerechen der Abwetterüberwachung im Schacht Bartensleben verkrustet ist. Ein Probenahmerechen ist ein Gerät zur Überprüfung der Luftqualität. Es ist Teil der Immissions- und Emissionsüberwachung des Endlagers Morsleben. Der Probenahmerechen entnimmt dem Luftstrom der verbrauchten Bergwerksluft (Abwetter) Proben und leitet diese zu den Messgeräten. Enthalten die Luftpartikel (Aerosole) radioaktive Nuklide, werden diese in den Messgeräten erfasst und die Einhaltung der genehmigten Ableitung dokumentiert.
Die Abwetter aus dem Bergwerk sind salzhaltig. In Verbindung mit Hoher Luftfeuchtigkeit haben sich daher an einem Ansaugfinger des Probenahmerechens Ablagerungen gebildet. Dadurch waren die Luftproben geringer und die Messergebnisse der Emissionsüberwachung gegebenenfalls weniger genau. Die Feststellung erfolgte bei Routinemessungen der unabhängigen Messstelle, bei der das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Gesamtverlustfaktor des Messsystems überprüft. Derzeit laufen Arbeiten um das Probenahmesystem auszutauschen.
Die Ablagerungen am Probenahmerechen hatten keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit oder Entscheidungen auf der Basis der Messungen. Es erfolgte gemäß Meldeordnung eine N-Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.