Aktuelle Arbeiten – Endlager Morsleben
Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Februar (Kalenderwochen 5 bis 9/2023)
Die Abteilung Strahlenschutz führt einen Rückholungsnachweis von Spezialcontainern durch
Am 8. Februar führten Mitarbeiter*innen der Abteilung Strahlenschutz einen Rückholungsnachweis von Spezialcontainern durch, in denen sich zwischengelagerte Abfälle befinden. Diese Überprüfung erfolgt vierteljährlich nach einem festgelegten Protokoll. Bei diesem Routineprozess wird mit Hilfe einer Krananlage zunächst ein großer Betonring als Abschirmung über einem Sohlenloch platziert, in dem sich Spezialcontainer mit zwischengelagerten Strahlenquellen befinden. Anschließend wird eine spezielle ferngesteuerte Hebevorrichtung eingesetzt, die den Spezialcontainer im Sohlenloch greift und anhebt.
Ein Mitarbeiter überwacht den Hebeprozess. Er ist durch die Betonabschirmung vor einer möglichen Strahlenaktivität geschützt und nutzt eine Teleskopsonde am oberen Rand des Betonrings, um die Strahlenaktivität zu prüfen. Nähert sich der Greifarm mit dem Spezialcontainer der Öffnung des Sohlenlochs, registriert die Messsonde einen Anstieg ionisierender Strahlung, die von den Strahlenquellen ausgeht. Durch diese Registrierung ist nachgewiesen, dass der Spezialcontainer angehoben werden kann und damit rückholbar ist.
Die Hebevorrichtung platziert den Spezialcontainer wieder sicher im Sohlenloch. Das Sohlenloch wird verschlossen und damit der Rückholungsnachweis beendet.
Zum Hintergrund: Das Unter-Tage-Messfeld wurde parallel zum Ostquerschlag auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben errichtet. Zwischen 1985 und 1990 wurden zwei Bohrlöcher im Boden (Sohlenlöcher) aufgefahren, in denen Versuche zur Einlagerung von wärmeentwickelnden Abfällen durchgeführt wurden. Es handelt sich dabei überwiegend um Cobalt-60-Strahlenquellen. Die Halbwertszeit von Cobalt-60 beträgt rund fünf Jahre. Die Radioaktivität der zwischengelagerten Strahlenquellen ist daher seit der Einlagerung auf etwa drei Prozent gesunken, aber immer noch höher als die Aktivität der übrigen eingelagerten Abfälle.
Diese Strahlenquellen gelten als zwischengelagerte Abfälle, da sie aufgrund ihrer erhöhten Aktivität und Wärmeentwicklung nicht den Annahmebedingungen entsprachen, welche in der Dauerbetriebsgenehmigung des Endlagers Morsleben festgelegt wurden. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hatte als zuständige Genehmigungsbehörde eine befristete Lagerung (Zwischenlagerung) genehmigt. Mit dieser Genehmigung ist jedoch unter anderem die Auflage verbunden, quartalsweise deren Rückholbarkeit nachzuweisen. Im Antrag zur Stilllegung des Endlagers Morsleben ist die Endlagerung der zwischengelagerten Anfälle enthalten. Entsprechend werden auch diese Abfälle in der Langzeitsicherheitsbetrachtung zur Stilllegung berücksichtigt.
Wesentliche Arbeiten
Sichere Stilllegung des Endlagers
Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.
- Bergleute richten eine Bohranlage in einem Bohrkeller auf der zweiten Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben ein. Sie wird genutzt, um eine Versorgungsbohrung zum Standort des geplanten Demonstrationsbauwerks im Anhydrit auf der 3. Sohle zu stoßen. Über diese Bohrung wird später Baustoff gepumpt. Da die Versorgungsbohrung einen bestimmten Winkel haben muss und der Arbeitsbereich zum Aufbau des Bohrequipments im richtigen Neigungswinkel räumlich sehr eingeschränkt ist, wurde bereits im Frühjahr 2022 eine Vertiefung von rund drei Metern in einer Nische im Ostquerschlag erstellt. Im Bergbau spricht man dabei vom Auffahren eines Bohrkellers.
- Bergleute teufen die Versorgungsbohrung von der 2. zur 3. Sohle für das Demonstrationsbauwerk zur Streckenabdichtung im Anhydrit. Räumlich trennen rund 40 Meter Gestein die 2. von der 3. Sohle. Da die Bohrung jedoch nicht senkrecht, sondern schräg erfolgt, misst das Bohrloch am Ende etwa 60 Meter. Je nach Gesteinsart liegt die Tagesleistung der Bohranlage zwischen vier und acht Metern.
Gewährleistung der Betriebssicherheit
Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.
- Strahlenschützer*innen führten am 8. Februar den vierteljährlichen Rückholungsnachweis der zwischengelagerten Abfälle durch. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Einblick.
Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes
Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren.
- Bergleute erweitern eine Prüfstrecke (Komparatorbahn) im Ostquerschlag auf der 1. Sohle der Schachtanlage Bartensleben. Markscheider*innen benötigen diese zur Kalibrierung von Konvergenzmessgeräten. Falls eines der Messgeräte repariert werden muss, ein Messband gewechselt wird oder eine Überprüfung der Geräte stattfindet, kann dazu die neun Meter lange Komparatorbahn unter Tage genutzt werden. Da einige Messbereiche unter Tage bis zu dreißig Meter lang sind, wird die vorhandene Komparatorbahn auf eine Gesamtlänge von 33 Metern erweitert.
Im Gespräch
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.
- Die Infostelle Morsleben ist mittwochs und donnerstags von 10:00 – 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet.
- Das Team der Infostelle Morsleben steht für Anfragen zur Befahrung des Endlagers Morsleben zur Verfügung. Da das Interesse sehr groß ist, werden die Termine mehrere Monate im Voraus vergeben. Alternativ stehen in der Infostelle VR-Brillen zur Verfügung, mit denen das Bergwerk Morsleben virtuell erkundet werden kann.