Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Februar (Kalenderwochen 5 bis 9/2022)

Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden.

Gewährleistung der Betriebssicherheit

Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben.
 

  • Bergleute ersetzen Teile der radiologischen Abwetterlutten im Bereich des Füllorts auf der 1. Ebene (Sohle) von Schacht Bartensleben. Details zu den Arbeiten und weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick. 
     
  • Elektrotechniker*innen verlegen weiterhin LWL-Kabel auf der 2. und 4. Ebene (Sohle) von Schacht Bartensleben. Die Arbeiten sind sehr umfangreich und zeitaufwendig. Die Elektrotechniker*innen hatten bereits im Januar damit begonnen.
     
Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren.

  • Die Bauarbeiten für ein neues Verwaltungsgebäude beginnen. Zunächst wird das Baufeld freigelegt und mit Baggerarbeiten auf Straßenniveau abgesenkt. Anschließend werden unterirdische Strom- und Wasserleitungen verlegt, die an die vorhandene Infrastruktur des Betriebsgeländes angeschlossen werden. Der erste Spatenstich zum Baubeginn ist für Mai geplant.
     

Im Gespräch

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.
 

  • Die Infostelle ist dienstags und donnerstags von 9:00 – 15:00 Uhr sowie nach Absprache für Besucher*innen geöffnet. Es gilt die 2G+-Regel und die Tragepflicht einer FFP2-Maske.
     
Meldepflichtiges Ereignis
Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM.

  • Am 15.02.2022 kommt es um 8:58 Uhr zum Ausfall der Hauptseilfahrtanlage von Schacht Bartensleben. Vorübergehend sind damit keine Seil- und Materialfahrten möglich. Das Instandhaltungspersonal beginnt umgehend mit der Fehlersuche. Sie ermitteln die Ursache in einer fehlerhaften Steckverbindung in der Hardware der Steuerungskomponenten (FTS-Anschlüsse), die auf dem Dach der Seilfahrtanlage angebracht sind. Die Mitarbeiter*innen können die Steckverbindung zeitnah wiederherstellen. Anschließend nehmen sie die Seilfahrtanlage in den Probebetrieb. Rund eine Stunde nach dem Ausfall kann die Hauptseilfahrtanlage ab 10:05 Uhr wieder in den bestimmungsgemäßen Betrieb gehen. 
     
  • Ebenfalls am 15.02.2022 wird über den Brandmelder auf der 22,40-Meter-Ebene im Förderturm der Schachtanlage Bartensleben Alarm ausgelöst. Das Signal wird um 16:43 Uhr in der Zentralen Warte angezeigt. Der diensthabende Dispatcher löst umgehend Feueralarm aus, fordert Hilfeleistung über die Rettungsleitstelle Haldensleben und alarmiert die Werkfeuerwehr.

    Vor Ort prüfen die angeforderten Wehren sämtliche Räume im Förderturm und Mehrzweckgebäude. Bis 17:15 Uhr können sie keine Anzeichen eines Feuers, weder Rauch- noch Brandhinweise, feststellen.

    Die Ursache für die Brandmeldung ermitteln Feuerwehrleute auf der tieferen 16,80-Meter-Ebene des Förderturms: Hier haben Mitarbeiter*innen zuvor Schweißarbeiten durchgeführt. Die entstandenen Schweißgase sind aufgestiegen und lösten den Brandmelder aus. Um zukünftig ähnlichen Zwischenfällen vorzubeugen, werden notwendige Schweißarbeiten verstärkt in die Werkstätten verlagert. Ist das nicht möglich, werden Brandmeldeanlagen weiträumiger deaktiviert.

    Keines der Ereignisse hatte Personenschaden zur Folge. Es erfolgten N-Meldungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden im vorgeschriebenen Zeitraum.

    Aktualisierung, 14.04.2022
    Beide Ereignisse am 15. Februar 2022 sind nachträglich als unplanmäßig, aber nicht meldepflichtig eingestuft worden. Infolgedessen wurden keine N-Meldungen an die zuständige Aufsichtsbehörde versendet.

Einblick

Austausch der radiologischen Luttenleitungen im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen


Im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen haben Bergleute im Bereich des Füllortes der 1. Sohle (Ebene) von Schacht Bartensleben am 25. und 26.02.2022 einen Teil der radiologischen Luttenleitungen ersetzt. Aufgrund des Alters wurden die bisher hier verbauten verzinkten Blechluttenleitungen durch korrosionsbeständige Luttenleitungen getauscht. Verbaut wurden zwei Leitungsabschnitte von etwa fünf beziehungsweise zehn Metern Länge.

Über die Luttenleitungen werden die potentiell kontaminierten Abwetter aus den Einlagerungs­bereichen der 4. Sohle, die in einer Bohrnische im Füllortbereich der 1. Sohle zusammengeführt werden, in die Schachtlutten transportiert. Von dort gelangen diese Abwetter in den Abwetterkamin und werden von dort an die Umgebung abgegeben.

Während der Arbeiten war neben den Bergleuten immer eine Strahlenschutzfachkraft anwesend, um die Arbeiten radiologisch zu begleiten. Für die Durchführung der Arbeiten wurden durch den Strahlenschutzbeauftragten des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben vorab Strahlenschutzmaßnahmen festgelegt, die von den Ausführenden bei der Durchführung der Arbeiten zwingend einzuhalten waren.

Zum Hintergrund:

In Bergwerken ist die Frischluftversorgung (Bewetterung) mit einem hohen technischen und planerischen Aufwand verbunden. Oft werden Lutten für die Bewetterung eingesetzt. Lutten sind luftdichte Rohrleitungen oder Schläuche. Die Durchmesser variieren dabei zwischen 15 Zentimeter bis zu über einem Meter. Mit Hilfe eines Lüfters wird Luft, beziehungsweise werden Wetter, von über Tage durch Lutten in die Bereiche geblasen oder gesaugt, die weit vom Schacht entfernt sind, oder außerhalb des Wetterstroms liegen.

Auch in Morsleben wird Frischluft von außen gezielt durch das Bergwerk geleitet. Große Ventilatoren im Grubengebäude und im Förderturm der Schachtanlage saugen Frischluft über Schacht Bartensleben an und verteilen diese im gesamten Grubengebäude. Maximal sind bis zu 6,5 Millionen Kubikmeter Luft täglich erlaubt. Die konventionellen Abwetter der Sohlen 1. bis 3. werden über das Abwetterbauwerk Schacht Marie an die Umwelt abgegeben.

Die potentiell kontaminierten Abwetter aus den Einlagerungsbereichen der 4. Sohle werden über separate Wetterstrecken über Schacht Bartensleben abgeleitet.

Sowohl die über das Abwetterbauwerk Marie abgegebenen Abwetter als auch die über den Kamin Schacht Bartensleben abgegebenen Abwetter werden dabei umfangreich radiologisch überwacht.


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