Meldung
11. Juni 2018: BGE veröffentlicht die Langfassung des Gutachtens zur Terminplanung
Ein realistischer Zeitplan für die Fertigstellung des Endlagers Konrad
In dem Gutachten heißt es wörtlich: "Es ist festzustellen, dass es eines hohen Aufwandes bedarf, die Genehmigungsunterlagen des PFB (Planfeststellungsbeschlusses) in der versiegelten Fassung im Einklang mit dem fortentwickelten technischen Regelwerk umzusetzen." So könne es bis zu einem Jahr dauern, die Unterlagen für ein atomrechtliches Vorprüfverfahren zu erarbeiten. Manchmal wechseln die Bearbeiter im Verlauf, auch dann entstehen Zeitverzüge. Zudem ist es in der aktuellen Arbeitsmarktlage schwierig, bereits vorqualifiziertes Personal zu finden, das die spezifischen Anforderungen bei der Errichtung eines Endlagers erfüllen kann. Schwer abschätzbar ist zudem, wie viel Zeit die Aufsichtsbehörde benötigen wird, um diese Vorprüfunterlagen zu bewerten. Denn diese bestehen in der Regel aus oftmals mehr als 100 gut gefüllten Aktenordnern. Um für die BGE das Risiko von überflüssiger Arbeit zu mindern und der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), zu ermöglichen, zielgenauere Unterlagen anzufordern, soll es nun Regelgespräche zwischen den beiden Institutionen geben, in denen solche Themen zur Sprache kommen. Sehr komplexe Sachverhalte brauchen mehr Zeit für die Prüfung, als das bisher in den Zeitplänen der BGE eingerechnet worden ist. Das ist für aufwändige Sachverhalte bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden.Um einen Teil des Zeitverzugs bei der Errichtung wieder aufzuholen, überprüft die BGE aktuell, ob während des Einlagerungsbetriebs Zeit gut gemacht werden kann. Konkret wird die Einlagerung in mehr als einer Schicht überprüft.
Bereits im März dieses Jahres hatte die BGE eine Kurzfassung des Gutachtens, auf dessen Basis die Terminentscheidung gefallen ist, öffentlich zugänglich gemacht. Nun folgt die ausführliche Fassung des Gutachtens. Das hat deshalb einige Wochen gedauert, weil der TÜV Rheinland, der das Gutachten erarbeitet hat, nicht nur eine Vielzahl von Unterlagen ausgewertet hat, sondern zudem viele Interviews mit Mitarbeitern der BGE geführt hat. Die Namen dieser Mitarbeiter sind nun aus dem Gutachten herausgenommen worden, um ihre Identität zu schützen und den Vorgaben des Datenschutzes gerecht zu werden. Die nun vorliegende Fassung des Gutachtens enthält alle Ergebnisse, aber anonymisiert die Quellen.
Das Gutachten zum Download finden Sie hier:
Gutachten zur Ermittlung der Terminlage im Projekt Konrad
Links zum Thema
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