Am 8. Mai 2018 hat die BGE beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt den Antrag gestellt, die Bindemittelumschlaganlage (BUMA) außer Betrieb zu nehmen und zu demontieren. Damit verbunden ist die Aufhebung eines Teils des Kontrollbereichs, der sich aus den Erfordernissen des Strahlenschutzes ergibt. Darüber hinaus sollen die Anforderungen, die sich aus den Anforderungen des Objektschutzes ergeben, angepasst werden.
Die BUMA wurde seit 1984 im Endlager Morsleben genutzt. Mit Hilfe der Anlage wurde angelieferte Braunkohlenfilterasche in Silos zwischengelagert. Für die weitere Verwendung konnte das Material hier auf Spezialfahrzeuge geladen werden. Die Braunkohlenfilterasche diente in der Vergangenheit dazu, Resthohlräume in Einlagerungskammern aus Brandschutzgründen zu verfüllen und bis 1991 auch zur Einlagerung von flüssigen radioaktiven Abfällen. Die Anlage war Teil des Kontrollbereichs, damit der Aschetransport zwischen der BUMA und den untertägigen Einlagerungsbereichen ohne aufwändige Kontaminationskontrollen an den Transportfahrzeugen erfolgen konnte.
Der Antrag auf Außerbetriebnahme und Demontage der BUMA ist Teil des geänderten Vorgehens bei der Umrüstung des Endlagers Morsleben auf Offenhaltung. In Übereinstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Landesumweltministerium wurde 2017 entschieden, die Umrüstung mit Hilfe von Einzelanträgen für konkrete Maßnahmen weiterzuführen. Zuvor war geplant die Umrüstung durch einen Gesamtantrag, der alle Maßnahmen umfasst, genehmigen zu lassen. Bei einer Neubewertung durch die BGE wurde jedoch festgestellt, dass dieses Vorgehen aufgrund geänderter Betriebsabläufe und einer langen Verfahrensdauer nicht kurzfristig zu einem Abschluss gebracht werden kann.
Die Umrüstung des Endlagers ist ein erster Schritt in Richtung der später folgenden Stilllegung. Im Rahmen der nun erfolgenden Einzelanträge wurde bereits ein Labor im Kontrollbereich der Anlage Ende 2017 außer Betrieb genommen.