Meldung

28. Mai 2018: Meldepflichtiges Ereignis - Ausfall der Telefonanlage

Am 25. Mai 2018 fiel um 23:57 Uhr die Telefonanlage auf der Schachtanlage Asse II aus. Betroffen waren die Kommunikation auf dem Betriebsgelände über und unter Tage sowie die Kommunikation nach Außen. Die Möglichkeit einen externen Notruf abzusetzen, bestand jedoch jederzeit. Auch der Grubenfunk war weiterhin nutzbar. Da für das unter Tage tätige Personal die Möglichkeiten Notrufe abzusetzen eingeschränkt waren, wurden um 01:32 Uhr die Arbeiten unter Tage aus sicherheitstechnischen Gründen eingestellt. Alle unter Tage befindlichen Personen verließen daraufhin die Grube. Die umgehend eingeleitete Fehlersuche ergab, dass die Spannungsversorgung der Telefonanlage defekt war. Am Abend des 26. Mai 2018 wurde der Schaden durch eine Fachfirma behoben. Am Montag konnte die Frühschicht die Arbeit planmäßig wieder aufnehmen. Nach der Meldeordnung der Schachtanlage Asse II ist dieses Ereignis als Eilmeldung nach Meldekriterium 7.2.1.2 „Ausfälle von sicherheitstechnisch bedeutsamen Einrichtungen, bei deren Eintreten der Betrieb der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann. (E)“ einzustufen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wurden als zuständige Aufsichtsbehörden umgehend über das Ereignis informiert.

Am 25. Mai 2018 kurz vor Mitternacht fiel die Telefonanlage der Schachtanlage Asse II aus


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