Meldung - Schachtanlage Asse II
24. April 2018: Meldepflichtige Ereignisse - Auslaufen kontaminierter Flüssigkeit und Verstoß gegen Betriebsanweisungen (aktualisiert)
Meldepflichtiges Ereignis: Auslaufen kontaminierter Flüssigkeit
Am Samstag den 21. April 2018 ist um circa 2:00 Uhr ein Laugenbehälter mit kontaminierter Salzlösung bei Rangierarbeiten mit einem Radlader beschädigt worden. Der Behälter war mit circa 850 Liter Salzlösung aus einer vorhandenen Zutrittsstelle auf der 750-m-Sohle gefüllt. Die Beschädigung erfolgte kurz unterhalb des Lösungsspiegels, so dass rund 20 Liter der Lösung austreten konnten. Die Aktivitätskonzentration der Salzlösung beträgt für Tritium rund 45 Kilobecquerel/Liter (45.000 Becquerel beziehungsweise 45.000 Kernzerfälle pro Sekunde pro Liter Flüssigkeit). Die Aktivitätskonzentration von Cäsium-137 ist kleiner der Nachweisgrenze von 0,4 Becquerel pro Liter. Durch die ausgelaufene Lösung ergab sich keine unzulässige Oberflächenkontamination in der Strecke. Es wurden keine Personen kontaminiert. Die im Behälter verbliebene Lösung wurde in einen anderen Behälter umgepumpt. Die feuchte Stelle im Bodenbereich der Strecke wurde zunächst mit losem Salz (Salzgrus) abgedeckt. Der Salzgrus wird anschließend wieder aufgenommen und entsorgt. Es handelt sich insgesamt um den dritten Vorfall dieser Art. Die BGE diskutiert derzeit Maßnahmen, um solche Ereignisse in der Zukunft ausschließen zu können. Dazu gehört auch die Überlegung, zukünftig andere Behältertypen zu verwenden. Gemäß Meldeordnung ist das Ereignis als „Eilmeldung” zu behandeln.Aktualisierung vom 27. April 2018
Entgegen der ersten Meldung sind rund 2 Liter der Lösung ausgetreten. Die nach einer ersten konservativen Einschätzung genannte Menge von rund 20 Liter Lösung konnte nach Prüfung der Dokumentation nach unten korrigiert werden. Das Salzgrus, welches mit der ausgelaufenen Salzlösung Kontakt hatte, wurde nach dem Vorfall aufgenommen und separat gesammelt. Eine Abschätzung der radiologischen Situation ergab, dass das Salz die Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe einhält. Eine externe Entsorgung ist nicht vorgesehen. Das Salz verbleibt unter Tage.Meldepflichtiges Ereignis: Fehler in der Meldekette, Überschrittene Meldepflicht
Die gemäß Meldeordnung erforderliche Information zum meldepflichtigen Ereignis vom 21. April wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), erst am Montag übermittelt. Im vorliegenden Fall hätte die Rufbereitschaft des BfE jedoch innerhalb 24 Stunden nach Kenntnis über die Eilmeldung informiert werden müssen. Außerdem hätte der vorhandene Bereitschaftsdienst in der BGE unmittelbar über das Ereignis informiert werden müssen. Auch diese Information erfolgte erst am Montag dem 23. April 2018. Die Überschreitung der Meldepflicht stellt eine Abweichung von entsprechenden Regelungen der Genehmigung dar. Diese Abweichung stellt ein separates meldepflichtiges Ereignis dar. Die BGE hat Maßnahmen ergriffen, um solch ein Ereignis zukünftig auszuschließen. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Schulung und Unterweisung der zuständigen Mitarbeiter hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen bei derartigen Ereignissen und den diesbezüglichen Meldepflichten. Die Meldungen zu beiden Ereignissen werden zu einem späteren Zeitpunkt hier veröffentlicht.Zwei Behälter mit kontaminierter Lösung in unbeschädigtem Zustand