Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat im August 2017 eine erste Datenabfrage an 64 Behörden in allen 16 Bundesländern verschickt. Zunächst geht es bei der Standortsuche darum, die Ausschlusskriterien anzuwenden, die im Standortauswahlgesetz im Paragraphen 22 definiert werden. Die BGE hat aus allen 16 Bundesländern Rückmeldungen erhalten. Allerdings liegen ihr erst aus acht Ländern auch digitale Teildaten vor.
Die Daten liegen weit verstreut und in sehr unterschiedlicher Form, oft auch nur analog vor, hat die BGE bei der ersten Datenabfrage herausgefunden. Einen Einblick in die Antworten der Länder und die dort vorhandenen Datenbestände finden Sie in folgendem Dokument:
Erste Antworten der Länder auf die Datenabfrage der BGE.
Die BGE-Expertinnen und -Experten der Standortauswahl AG haben deshalb Arbeitshilfen erarbeitet, um den Behörden die Aufgabe zu erleichtern. Die Arbeitshilfen finden Sie hier:
Arbeitshilfen Ausschlusskriterien. Auf der Basis dieser Arbeitshilfen hat die BGE nun erneut die Behörden angeschrieben, insgesamt sind es nun 95 Behörden. Bis Ende Februar bittet das Unternehmen um die Beantwortung der Fragen und die digitale Lieferung von entsprechenden Datensätzen.
Im BGE-Blog gibt Dagmar Dehmer, Leiterin der Unternehmenskommunikation der BGE, einen Einblick in die Arbeit der BGE-Expertengruppe. Den Beitrag finden Sie hier:
Ein Blick in die Werkstatt der Standortauswahl.