Meldung – Endlager Morsleben

2. Januar 2018: Endlager Morsleben ist in der Umwelt radiologisch nicht nachweisbar

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat für das Endlager Morsleben die Jahresberichte der Umgebungsüberwachung für das Berichtsjahr 2016 veröffentlicht. Sie zeigen, dass das Endlager radiologisch in seiner Umgebung nicht nachweisbar ist. Das Vorgehen zur Überwachung ist durch die „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen“ (REI) gesetzlich geregelt. Mit Hilfe dieser Messprogramme sollen der Schutz der Bevölkerung und die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte sichergestellt werden. Die REI sieht unterschiedliche Überwachungsprogramme vor, die durch den Betreiber und von unabhängiger Seite vorgenommen werden: Der Betreiber (für das Berichtsjahr 2016 das Bundesamt für Strahlenschutz) ist für die Emissions- und Immissionsüberwachung verantwortlich. Die Emissionsüberwachung untersucht die Abgabe radioaktiver Stoffe durch das Endlager Morsleben über die Abluft, die aus der Frischluftversorgung des Bergwerks stammt, und die Abwässer des Endlagers. So wird die mögliche Radioaktivität, die das Endlager insgesamt an seine Umwelt abgibt, kontrolliert. Die Immissionsüberwachung untersucht die Radioaktivität in der Umgebung des Endlagers. Messungen und Probeentnahmen werden für die Umweltbereiche Luft, Niederschlag, Boden, Bewuchs und oberirdische Gewässer durchgeführt. Sie vergleichen die Entwicklung von Radioaktivitätswerten über bestimmte Zeiträume und zwischen unterschiedlichen Orten. Hier geht es also um Radioaktivität, die womöglich in anderen Umweltmedien oder Organismen ankommt. So wird eine zusätzliche Kontrolle der Abgabe radioaktiver Stoffe ermöglicht. Bei der Immissionsüberwachung werden immer auch die natürliche Radioaktivität und der Eintrag radioaktiver Stoffe aus anderen Quellen (zum Beispiel die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl) gemessen. Die Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung zeigen, dass es in der Umgebung des Endlagers Morsleben zu keiner erhöhten Strahlenbelastung gegenüber der natürlichen Hintergrundstrahlung kommt. Dies wird auch durch die unabhängigen Messungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) bestätigt. Es überwacht unterschiedliche Umweltbereiche entsprechend der Vorgaben der REI und gibt an, dass die untersuchten Proben in der Umgebung des Endlagers die gleichen radioaktiven Stoffe mit ähnlichen Aktivitätskonzentrationen enthalten, wie die Proben aus anderen Gebieten Sachsen-Anhalts (vgl. Jahresbericht 2016 der unabhängigen Messstelle – Umgebungsüberwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben). Die jeweiligen Berichte der Umgebungsüberwachung 2016 können unter den unten genannten Links heruntergeladen werden. In Zukunft wird die BGE Berichte und andere wesentliche Unterlagen zum Endlager Morsleben auf einer Dokumentenplattform auf ihrer Webseite zur Verfügung stellen.

Das Endlager Morsleben ist in der Umgebung radiologisch nicht nachweisbar.


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