Am 28. Juni 2017 stellte Ursula Heinen-Esser, Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung, vor dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages den aktuellen Stand der Umsetzung des Standortauswahlverfahrens vor. Die BGE hat in ihrer Rolle als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren die Aufgabe, einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle zu suchen.
Heinen-Esser erläuterte die nächsten Schritte zum Start des Standortauswahlverfahrens. Auf Basis der im Standortauswahlgesetz festgelegten geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen werden zunächst geologische Suchräume in Deutschland identifiziert. Die BGE wird zeitnah alle geologischen Landesämter anschreiben, um Angaben über die Beschaffenheit des Untergrundes abzurufen. Zusätzliche Informationen erhofft sie sich auch von privaten Institutionen.
Weiter berichtete sie, dass gemäß dem gesetzlichen Auftrag und den Empfehlungen der Endlagerkommission die BGE von Anfang an als sich selbst hinterfragende und lernende Organisation aufgebaut werden soll. Ein Element, um dieses Ziel zu erreichen, ist beispielsweise die Installation eines wissenschaftlichen Fachkreises.