Wie geht es weiter mit der ÜsiKo?
Die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) geht auf Grundlage der Ergebnisse der Phase 1 weiter. Die BGE hat die Phase 2 der ÜsiKo im Sommer 2020 mit der Konzeption und Ausschreibungen gestartet. Inzwischen sind die ersten Aufträge vergeben.
Als verantwortungsvoller Betreiber führt die BGE vor der Inbetriebnahme die ÜsiKo durch. In Phase 1 der ÜsiKo haben von der BGE beauftragte Gutachter*innen den Stand von Wissenschaft und Technik (W & T) von heute mit dem Stand von W & T zur Zeit des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2002 verglichen. Die Phase 1 wurde mit 36 identifizierten sicherheitsrelevanten Deltas (Δ) und zehn zusätzlichen Hinweisen abgeschlossen. Die Gutachter*innen konnten nach der ÜsiKo Phase 1 keine grundsätzlichen Bedenken bei den Sicherheitsanalysen für das Endlager Konrad feststellen.
Neun Arbeitspakete werden in Phase 2 der ÜsiKo bearbeitet
Die Deltas sind von den Auftragnehmer*innen herausgearbeitete sicherheitsrelevante Weiterentwicklungen im Stand von W & T, die Hinweise sind weitere Empfehlungen der Auftragnehmer*innen für die Phase 2 der ÜsiKo. Die sicherheitsrelevanten Deltas und Hinweise sind zu neun Arbeitspaketen zusammengefasst worden und werden in Phase 2 der ÜsiKo alle bearbeitet.
Eine Übersicht über die Deltas, Empfehlungen und die einzelnen Arbeitspakete bietet die Tabelle: Auflistung der sicherheitsrelevanten Deltas (Δ) aus Phase 1 der ÜsiKo (PDF, 560 KB, nicht barrierefrei) (PDF, 0,54MB)
Alle sicherheitsrelevanten Deltas werden durch externe Auftragnehmer*innen bearbeitet. Die Aufträge dazu wurden oder werden über öffentliche Ausschreibungen vergeben. Wenn Auftragnehmer*innen die fachlichen Eignungsvoraussetzungen vorweisen können, wird in einem zweiten Schritt das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Die Hinweise, die in den Abschlussberichten der Phase 1 der ÜsiKo dokumentiert sind, werden durch die Expert*innen in den Fachabteilungen der BGE bearbeitet.
Vier anerkannte Experten haben die Phase 1 der ÜsiKo unabhängig wissenschaftlich begleitet. Dieses Konzept sieht die BGE auch für die Phase 2 der ÜsiKo vor. Damit wird die fachliche Qualität der Ergebnisse durch eine unabhängige Prüfung und Bewertung sichergestellt.
Kritische Begleitung erwünscht
Das Konzept der ÜsiKo sieht vor, dass kritische Anmerkungen auch aus der Öffentlichkeit oder der Fachöffentlichkeit ermöglicht werden und Eingang finden, wenn sie neue Sachverhalte oder neue Sachargumente einbringen. Daher werden zurzeit auch die im April 2021 von der Stadt Salzgitter vorgelegten Stellungnahmen zu den Gutachten der Phase 1 der ÜsiKo ausgewertet. Die Erkenntnisse werden erforderlichenfalls in die weiteren Begutachtungen der ÜsiKo aufgenommen.
Die Umsetzung der Phase 2 der ÜsiKo wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2024 in Anspruch nehmen. Es ist geplant, die Ergebnisse der Phase 2 im Anschluss in einem öffentlichen Workshop der Fachöffentlichkeit vorzustellen und zu diskutieren. Die ÜsiKo ist als ergebnisoffener Prozess angelegt, daher sind die vorgesehenen Termine abhängig von den Ergebnissen.
Links zum Thema
- Themenschwerpunkt: ÜsiKo
- Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo)
- Wesentliche Ergebnisse der Phase I der ÜsiKo
- Fragen und Antworten zur ÜsiKo
- Wesentliche Unterlagen Konrad
- Meldung vom 21. Januar 2019 – Betrifft: Konrad – Infoveranstaltung zur ÜsiKo am 31. Januar in der Info Konrad
- Meldung vom 23. Januar 2019 – BGE informiert über erste Phase der ÜsiKo
- einblicke.de – ÜsiKo statt Risiko (externer Link)
- BfS-Archivseite – Informationen zum 1. ÜsiKo-Fachworkshop vom 28. April 2016 (externer Link)