In der Bundesrepublik Deutschland fallen insbesondere beim Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken, aber auch in Forschungseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen und in der technischen Industrie große Mengen an radioaktivem Abfall mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung an. Dafür ist das Endlager Konrad, ein ehemaliges Eisenerzbergwerk in Salzgitter im Land Niedersachsen, vorgesehen.
Dieses Anfang der 1960er Jahre errichtete Bergwerk wird nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 26. März 2007 zur "Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad vom 22. Mai 2002" zu einem Endlager umgerüstet. Gemäß Planfeststellungsbeschluss wurde das Einlagerungsvolumen auf maximal 303.000 Kubikmeter Abfallbehältervolumen festgelegt.