Wichtige Ergebnisse der Überprüfung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen sind veraltet und werden nur aus Transparenzgründen vorgehalten und nicht mehr aktualisiert. Alle aktuellen Informationen zur Fertigstellung des Endlagers Konrad finden Sie im Themenschwerpunkt Konrad auf der Zielgeraden.


 

Der TÜV Rheinland hat bei seiner Begutachtung bestehende Probleme und Ungewissheiten aber auch Chancen und Optimierungsmöglichkeiten identifiziert.

Probleme aus Altverträgen und Neuausschreibungen

Bei maßgeblichen Altverträgen über Planungs- und Bauleistungen (Vertragsschluss zum Teil von vor 1990) gibt es erhebliche Schwierigkeiten bei der konkreten Abwicklung im jeweiligen Teilprojekt. Dazu zählen auch Verträge im Bereich des zukünftigen Einlagerungsschachtes Konrad 2, der für den Bau des Endlagers zeitlich entscheidend ist. Erforderliche Klärungen konnten aufgrund der unterschiedlichen Auslegung des Kooperationsvertrags in der Vergangenheit nicht erreicht werden - ein Vertrag aus dem Jahr 1984, der nicht ordentlich kündbar war, und mit dem der Bund die DBE mit der Errichtung der Endlager beauftragt hat.

Der TÜV Rheinland hat empfohlen, Altverträge mit Auftragnehmern schnellstmöglich neu zu regeln. Insbesondere sei über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Verträge zum für den Zeitplan entscheidenden Schacht Konrad 2 zu entscheiden.

Daraus ergibt sich gegebenenfalls die Notwendigkeit, Leistungen neu auszuschreiben. Dabei handelt es sich um sehr komplexe Anlagen, die zum Teil auf einem sehr begrenzten Markt akquiriert werden müssen.

Der Sachverständige geht von einer Verschiebung des Fertigstellungstermins um 4,5 Jahre aus – auf das erste Halbjahr 2027. Darin berücksichtigt sind heute bekannte und bewertbare Ungewissheiten. Dazu zählen insbesondere:

  • Bei der Schachtanlage Konrad handelt es sich um das erste nach dem Atomgesetz genehmigte Endlager in Deutschland. Daher ist die Dauer der atomrechtlichen Vorprüfverfahren in der Terminabschätzung konservativ berücksichtigt worden.
  • In der aktuellen Phase des Projektes ist der Abschluss einiger Bauverträge noch offen. Vor allem die Bauverträge für die Gebäude zur Annahme der Abfallgebinde sind noch nicht vergeben.
  • Es wird immer schwieriger, in der aktuellen Marktsituation die rechtzeitige Verfügbarkeit von technischen Einzelkomponenten, spezialisierten Fachunternehmen bzw. Sachverständigen (z.B. im Bergrecht) sicherzustellen.

Optimierungspotential

Der TÜV Rheinland sieht darüber hinaus terminliche Optimierungspotentiale:

  • Mit der Neuorganisation wurde die in der Vergangenheit bestehende unklare Aufteilung von Aufgaben, Verantwortung und Befugnissen zwischen BfS und DBE aufgelöst.
  • Eine Beschleunigung der Errichtungstätigkeiten kann durch eine gezielte Ausweitung der Arbeitszeiten erreicht werden.
  • Eine weitere Verbesserung des Projektrisikomanagements ist möglich und somit auch eine schnellere Umsetzung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen.

Erste Umsetzungen bei der BGE

Die BGE wird das Gutachten mit dem Ziel analysieren, daraus weitere Maßnahmen zur zügigen Errichtung des Endlagers Konrad abzuleiten. Unabhängig vom vorliegenden Gutachten hatte die BGE bereits erste Maßnahmen zur Nutzung vorhandener Optimierungspotentiale angestoßen.

  • Bereits seit der Verschmelzung im vergangenen Dezember arbeitet die BGE in mehreren Arbeitsgruppen intensiv daran, die internen Arbeitsabläufe deutlich zu vereinfachen und zu verkürzen.
  • Zusätzlich baut die BGE ein Prozessmonitoring auf.
  • Zudem hat die BGE begonnen, eine Verbesserung des Projektrisikomanagements für die bestehenden Ungewissheiten und Chancen durchzuführen und dieses auf eine ganzheitliche Betrachtung zu erweitern.
  • Die BGE überprüft die Bauabläufe fortlaufend, um Ungewissheiten abzubauen und Chancen zu nutzen. Erste Projektentscheidungen sind diesbezüglich bereits umgesetzt. Weitere Möglichkeiten wie ein zeitweiser Zweischichtbetrieb bei der Errichtung der Anlagen über Tage sind in Prüfung.

Verbesserung des Einlagerungskonzeptes

Auch bei der Vorbereitung der Einlagerung und der Einlagerung selbst gibt es Optimierungspotentiale.

  • Im Koalitionsvertrag ist die Einrichtung eines zentralen Bereitstellungslagers vorgesehen, welches den logistischen Ablauf zur Einlagerung der Abfälle deutlich optimiert.
  • Das Bundesumweltministerium hat die BGE beauftragt, die Einlagerung selbst in einem Zwei-Schicht-Betrieb des Endlagers zu organisieren. Ein solcher Zwei-Schicht-Betrieb und das damit verbundene höhere jährliche Einlagerungsvolumen wird die Gesamtbetriebszeit für das Endlager Konrad und die Betriebsdauer von Zwischenlagern deutlich verkürzen.

Der Förderturm des Endlagers Konrad erstrahlt in neuem Glanz. Jetzt muss noch die nördliche Hälfte des Schachtes saniert werden.

Ausbau der Einlagerungstransportstrecke als Tunnelröhre: Die Strecke verbindet den Schacht Konrad 2 mit den Einlagerungskammern.

Bauarbeiten in 850 Meter Tiefe im schachtnahen Bereich am Schacht 2: Über Schacht Konrad 2 werden später die Abfallbehälter ins Endlager transportiert.


Top