Themenschwerpunkt: Fertigstellung des Endlagers Konrad

Die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen sind veraltet und werden nur aus Transparenzgründen vorgehalten und nicht mehr aktualisiert. Alle aktuellen Informationen zur Fertigstellung des Endlagers Konrad finden Sie im Themenschwerpunkt Konrad auf der Zielgeraden.


 

Beim Projekt Konrad handelt es sich um ein sehr umfangreiches und vielschichtiges Bauvorhaben. Das Atomrecht ist mit seinen hohen Sicherheitsanforderungen der Maßstab für das Handeln bei der Errichtung des Endlagers Konrad.

1984 hatte die Bundesrepublik mit der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) einen unkündbaren Kooperationsvertrag geschlossen und sie mit der Planung und Errichtung der deutschen Endlager beauftragt. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) war als Vertreter des Bundes (Betreiber) mit der DBE (Betriebsführender) über diesen Kooperationsvertrag verbunden. Dies führte in der konkreten Projektabwicklung hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten oftmals zu unterschiedlichen Auslegungen.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung ist dies umgesetzt worden. Seit dem 20. Dezember 2017 liegen die in der Vergangenheit von BfS und DBE wahrgenommenen Aufgaben nun in einer Hand bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Im Vorgriff auf die rechtliche Verschmelzung der beteiligten Unternehmen und Organisationen hat das Bundesumweltministerium die BGE gebeten, den Stand der Errichtung der Schachtanlage Konrad zu untersuchen und eine Überprüfung des Zeitplanes zu veranlassen. Die Ergebnisse liegen vor.
 

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