Die Antragsteller haben nun acht Wochen Zeit, eine Erwiderung zu erarbeiten. Danach will der Umweltminister von Niedersachsen dann die endgültige Entscheidung vorlegen.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat großen Respekt vor dieser Entscheidung und der umfassenden Prüfung der Anträge durch das Ministerium für Umwelt in Hannover. Sie hat Verständnis für die Besorgnis der Umweltverbände BUND und NABU, die 2021 erneut eine juristische Überprüfung der Entscheidung verlangt haben. Die BGE baut ein sicheres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die Tatsache, dass die Genehmigung mehr als 20 Jahre alt ist, führt nicht dazu, dass ein überholtes Endlager errichtet wird. 2007 hat das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss von 2002 rechtsgültig ist.
Das Bergwerk ist trocken und stabil
„Das Endlager Konrad wird von der Gesellschaft, von den Betreibern von Zwischenlagern und früheren Kernkraftwerken dringend erwartet“, sagt der technische Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch. „Wenn der Rückbau gelingen soll, müssen die Abfälle im Anschluss gelagert werden. Deshalb setzen wir alles daran, die Errichtung des Endlagers Konrad abzuschließen.“
Das Endlager Konrad wird in einem früheren Eisenerzbergwerk errichtet, der gesamte Einlagerungsbereich entsteht dabei völlig neu. Hier sollen 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in einer Tiefe von mehr als 800 Metern eingelagert werden. „Bei allen Arbeiten steht für die BGE Sicherheit immer an erster Stelle“, sagt Thomas Lautsch. Deshalb sei der Bau der für die Einlagerung benötigten Anlagen über und unter Tage auch so aufwändig. Neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen trägt insbesondere die Geologie zur Sicherheit bei. „Das Endlager Konrad liegt unter einer dichten Tonschicht, die einen Transport von Radionukliden in die Biosphäre zuverlässig verhindern kann“, erläutert Thomas Lautsch. „Das Bergwerk ist sehr trocken und außergewöhnlich stabil.“
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer ist Dr. Thomas Lautsch.