Am 3. Juni haben die BGE-Experten Wolfram Schmidt und Frank Manthee in einer digitalen Betrifft: Konrad-Veranstaltung über die bergbaulichen Herausforderungen, das Ausbaukonzept sowie die geotechnischen Rahmenbedingungen beim Bau der Umladestation im Endlager Konrad informiert. Am Beispiel der Umladestation wurde erklärt, wie Kräfte aus dem Gebirge auf die Konstruktion von Strecken und Grubenräumen einwirken, wie diese messtechnisch beobachtet werden und wie bei Bedarf darauf reagiert wird. Projektleiter Peter Duwe betonte in seiner Begrüßung, wie wichtig der Abschluss der Arbeiten zur Auffahrung des Hohlraums für das gesamte Projekt ist. Abschließend nahm Stefan Studt, Vorsitzender der BGE-Geschäftsführung, Stellung zur aktuelle Diskussion rund um den Antrag von BUND und NABU zur Überprüfung der Konrad-Genehmigung und begrüßte die kritische gesellschaftliche Auseinandersetzung.
Beherrschung des Gebirges
Wolfram Schmidt und Frank Manthee erläuterten in ihren Fachvorträgen, dass bereits bei der Planung aufgrund der lokalen geologischen Situationen für jeden Ausbaubereich zahlreiche Anforderungen beachtet werden müssen. Parallel wurde ein umfassendes Messprogramm aufgelegt, um jede Veränderung des Gebirges beim weiteren Vorgehen berücksichtigen zu können. Die besondere Geologie im Bereich der Umladestation und die Dimension des Vorhabens selbst machten ein aufwändiges Ausbaukonzept notwendig.
35 Kilometer Gebirgsanker – eine Strecke von Salzgitter Bad nach Braunschweig
Der 50 Meter lange Bereich in 850 Metern Tiefe, dem Anschluss vom Schacht Konrad 2 an die Transportstrecke zu den Einlagerungskammern, musste in der Querschnittsfläche von zehn auf 134 Quadratmeter aufgeweitet werden. Dazu haben die Bergleute rund 15.000 Kubikmeter Gestein herausgebrochen. Zur Stabilisierung des neu entstandenen Hohlraums sind mehr als 2.800 Gebirgsanker mit einer Gesamtlänge von 35 Kilometern eingebaut worden und die Flächen rundherum sind mit 1.320 Tonnen Beton ausgekleidet worden. Der Ausbau ist so berechnet und ausgeführt, dass über eine Spanne von 40 Jahren keine größeren Wartungsarbeiten an der Baukonstruktion notwendig werden. Damit wird ein sicherer und kontinuierlicher Einlagerungsbetrieb gewährleistet.
Die Vortragsfolien zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 3 MB)
Konrad als Teil des Rückbaus von Atomkraftwerken
Bei der Fragerunde im Anschluss an die Präsentationen gab es zahlreiche Rückfragen zu Details der Fachvorträge und auch Fragen zur aktuellen Debatte bezüglich der Genehmigung des Endlagers Konrad. Die Fragen wurden durch die Experten beantwortet und stehen demnächst auch verschriftlicht im Internet zur Verfügung, unter: www.bge.de/konrad/fragen-und-antworten.
Zum Ende der Veranstaltung kommentierte Stefan Studt, Vorsitzender der BGE Geschäftsführung den Antrag von BUND und NABU auf Rücknahme der Genehmigung für das Endlager Konrad. Er betonte, dass das Niedersächsische Umweltministerium den Vorgang als zuständige Genehmigungsbehörde prüfen werde. Als verantwortliche Betreiberin setze die BGE ihren gesetzlichen Auftrag, der im Jahr 2007 höchstrichterlich bestätigt wurde, um und errichte das Endlager Konrad entsprechend der Genehmigung und im dazu vorgesehenen gesetzlichen Rahmen. „Solch eine Genehmigung zu überprüfen ist in einem Rechtsstaat ein völlig normaler und wichtiger Vorgang.“ betonte Stefan Studt. Mit der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen an das Endlager Konrad komme die BGE ihrer Verantwortung und der Tatsache nach, dass zwischen der Genehmigung und der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad zwei Jahrzehnte vergangen sein werden.
Insgesamt betonte Stefan Studt, dass Konrad für den Rückbau der Atomkraftwerke eine zentrale Rolle spiele: „Das Endlager Konrad ist ein wichtiger Baustein, der bei dieser Ausstiegs- und Endlagerungskette auch realisiert werden muss.“
Veranstaltungsreihe Betrifft: Konrad
Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Konrad“ ist ein Forum für interessierte Bürger*innen, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiter*innen der BGE ins Gespräch zu kommen. Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie hat sich die BGE entschieden, Veranstaltung vorerst weiter als Onlinekonferenzen anzubieten. Für die Zeit danach werden wieder Präsenzveranstaltungen geplant.