Am Freitag, den 17. Juli 2020 kam es an einem Fahrlader im Schacht Konrad zu einem Entstehungsbrand: Noch in der Entstehung kann der Fahrer das Feuer im hinteren Teil des Fahrzeugs löschen. Die BGE meldet den Brand der zuständigen Bergbehörde, dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Bei der Untersuchung des LBEG wurde festgestellt, dass die Abläufe ordnungsgemäß waren und alle Beteiligten richtig reagiert haben.
Was ist passiert?
Der Fahrlader vom Typ Paus PL 12.1 kann mit seiner Schaufel rund 12 Tonnen Gestein transportieren. Am Tag des Brandes war er im Bunker 351 oberhalb der 3. Ebene (Sohle) im Einsatz, um loses Gestein (Haufwerk) für Verfüllarbeiten in tiefergelegenen Bereichen des Bergwerks zu transportieren. Während der Arbeiten stellte der Fahrer fest, dass ein Brand entsteht.
Der Fahrer reagierte, wie er es in den Unterweisungen zum Brandschutz und Nutzung des Fahrladers gelernt hat: Zuerst wird der Motor ausgestellt, um die Zufuhr von Betriebsstoffen wie Hydrauliköl und Treibstoff zu unterbrechen. Dann startet der Fahrer das in den Fahrlader eingebaute Löschsystem und löste die Meldekette aus.
Das verbaute Löschsystem erstickte den Brand noch in der Entstehungsphase. Später wurde der Fahrlader zur Reparatur in die Werkstatt geschleppt.
Was war die Brandursache?
Die Fahrlader werden regelmäßig gewartet, um sie einsatzbereit zu halten. Die Wartung erfolgt bei dem betroffenen Ladertyp alle 125 Betriebsstunden. Dennoch kann es, wie im jetzigen Fall, passieren, dass eine Hydraulikleitung ohne weitere Anzeichen durch mechanische Beanspruchung platzt. Die Hydraulikflüssigkeit des Fahrladers ist an ein heißes Teil im Motorbereich gekommen und hat sich entzündet.
Wie geht die BGE mit dem Brandrisiko um?
Die Ausstattung der Fahrzeuge mit einem speziellen Löschsystem dient dazu, Entstehungsbrände unverzüglich zu löschen. Die BGE bereitet ihre Mitarbeiter*innen auf solche Situationen mit jährlichen Unterweisungen im Brandschutz sowie den Einweisungen zur Nutzung der Fahrzeuge vor.
Die BGE nimmt solche Ereignisse sehr ernst. Der Brand des Fahrladers wurde intensiv ausgewertet. Konkrete Veranlassungen, wie auch die Untersuchung des LBEG zeigt, ergeben sich aber nicht. Für den Endlagerbetrieb wurde ein entsprechendes Szenario bereits im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt.
Wie geht es mit dem Fahrlader weiter?
Der entstandene Schaden am Fahrlader ist relativ gering. Durch den Austausch der durch den Brand beschädigten Teile kann er wieder nach kurzer Zeit einsatzbereit gemacht werden. Der Fahrlader wird dann wieder insgesamt zuverlässig seine Arbeit verrichten – bis er, wie geplant, durch ein neues Modell ersetzt wird.