Der neue Hauptbetriebsplan für die Errichtung des Endlagers Konrad wurde jetzt durch das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (externer Link) (LBEG) zugelassen. Der Plan ist gemäß Bundesberggesetz erforderlich für die Errichtung und Führung eines jeden Betriebes. Der Plan muss eine Darstellung des Umfanges, der technischen Durchführung und der Dauer des beabsichtigten Vorhabens enthalten. Zudem müssen Nachweise enthalten sein, dass erforderliche Vorsorgemaßnahmen gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Beschäftigten und Dritter im Betrieb getroffen werden.
Ein umfangreiches Antragswerk
Für den Hauptbetriebsplan arbeiten bei der BGE alle Abteilungen des Bereichs Konrad und weitere Abteilungen z. B. auch Expertinnen und Experten des Strahlenschutzes zusammen. Auf Basis einer ersten Fassung hat am 20. Januar 2020 in Clausthal-Zellerfeld eine Erörterung zwischen der BGE, dem LBEG und dem Niedersächsischen Umweltministerium stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Erörterung sind noch als redaktionelle Änderungen im Rahmen einer Revision berücksichtigt worden. Die finale Fassung wurde dann mit Datum 19. Februar 2020 vom LBEG zugelassen. Der Hauptbetriebsplan ist zwei Jahre gültig.