Geschichte des Endlagers Konrad

Schacht Konrad ist ein stillgelegtes Eisenerz-Bergwerk in Salzgitter in Niedersachsen. 1982 beginnt das Genehmigungsverfahren für die Nutzung als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Es wird 2007 abgeschlossen. Seither wird die Schachtanlage zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle umgebaut. Nach der Fertigstellung werden insgesamt bis zu 303.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit einer maximalen Radioaktivität von 5 • 1018 Becquerel (5 Trillionen zerfallene Atomkerne pro Sekunde) im Endlager Konrad eingelagert.

Eisenerzgewinnung im Bergwerk Konrad

Die Erzlagerstätte des Bergwerks Konrad wird im Jahr 1933 in einer Tiefe unterhalb von 800 Metern bei der Suche nach Erdöl entdeckt. Der Zweite Weltkrieg unterbricht die in den 1940er Jahren begonnene Erkundung des Erzlagers. Sie wird erst in den 1950er Jahren abgeschlossen.
Schacht Konrad 1 erreicht nach knapp zweieinhalb Jahren Bauzeit zu Beginn des Jahres 1960 seine endgültige Tiefe von 1.232 Metern. Der Bau von Schacht Konrad 2 beginnt anschließend rund 1,8 Kilometer südöstlich auf dem Gelände der Salzgitter Hütte (heute: Salzgitter AG).

Die Erzförderung beginnt, noch bevor die Verbindung der beiden Schächte unter Tage besteht. Der eigentliche Erzbergbau startet Anfang 1964 und endet 1976. Er wird eingestellt, da der Abbau sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

Genehmigungsverfahren für das Endlager Konrad

1976 bis 1982 wird die Schachtanlage aufgrund ihrer günstigen Geologie auf ihre Eignung als mögliches Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (laut Genehmigung: radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) untersucht. Die Planungen für ein Endlager beginnen, nachdem die Ergebnisse der Untersuchungen für die Eignung sprechen.

Im Jahr 1982 startet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) das Genehmigungsverfahren. Mehr als 70 Behörden und Naturschutzverbände werden um Stellungnahmen gebeten. Die Planungsunterlagen werden bis 1989 vervollständigt. Anschließend werden sie beim Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht. Zwei Monate lang werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Das NMU registriert in dieser Zeit rund 290.000 Einwendungen. Im September 1992 beginnt der Erörterungstermin in Salzgitter-Lebenstedt. Er endet im März 1993 nach insgesamt 75 Verhandlungstagen.

Die Genehmigungsbehörde erteilt nach vollständiger Überprüfung aller Unterlagen und unter Berücksichtigung von Einwendungen und weiterer Anforderungen im Mai 2002 die Genehmigung für Konrad.

Gegen den Beschluss reichen Kommunen, Landkreise, Kirchen und Privatpersonen acht Klagen ein. Im März 2006 weist das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Klagen ab und lässt eine Revision nicht zu. Das Urteil wird im März 2007 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Ausbau zum Endlager

Mit seiner Gründung im Jahr 1989 wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Betreiber des Endlagers Konrad. Das BfS beginnt nach der Urteilsverkündung im Jahr 2007 mit der Ausführungsplanung zur Errichtung des Endlagers. Beim Bau des Endlagers müssen die jeweils aktuellen genehmigungsrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden. Planungsunterlagen, die teilweise bereits mehr als 20 Jahre alt sind, müssen aufgearbeitet werden. Zudem sind rund 500 Nebenbestimmungen der Genehmigung umzusetzen.

Im April 2017 übernimmt die Bundesgesellschaft für Endlagerung im Rahmen der Neustrukturierung im Endlagerbereich die Betreiberverantwortung vom BfS.


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