Genehmigung des Endlagers Konrad
Von der Idee, Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu nutzen, bis zum Beginn seiner Umsetzung, war es ein langer Weg. Allein das Genehmigungsverfahren in Form eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hat rund 20 Jahre gedauert.
Das Verfahren beinhaltet neben einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach Auslage der vollständigen Planungsunterlagen im Jahr 1992 werden Einwendungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfasst. Diese und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Kirchen) werden in einem mündlichen Termin gemeinsam erörtert.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, die Genehmigungsbehörde in die Lage zu versetzen, Einwendungen sachgerecht bewerten zu können. Entscheidender Unterschied zu früheren Endlagerprojekten: Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren muss der Betreiber nachweisen, dass vom Endlager auch in Zukunft keine Gefahr ausgeht, bevor der erste Behälter mit radioaktiven Abfällen eingelagert werden darf.
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Im Einvernehmen mit der Bundesregierung stellt die damals zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im August 1982 beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales den Antrag auf Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Basis des Antrages ist der Abschlussbericht zur Eignungsprüfung der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (heute: Helmholtz-Zentrum München). Ab 1986 ist das neu gegründete Niedersächsische Umweltministerium (NMU) zuständig für die Genehmigung.
Im Frühjahr 1989 reicht die PTB den Plan beim NMU ein. Mit seiner Gründung im November 1989 übernimmt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Aufgabe von der PTB. Das Ministerium bestätigt die Einhaltung der behördlichen Anforderungen und bereitet die Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Der Erörterungstermin für Konrad beginnt im September 1992 in Salzgitter-Lebenstedt und endet im März 1993 nach 75 Verhandlungstagen. Die Genehmigungsbehörde beginnt 1995 mit der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses. Dazu legte das BfS 1997 abschließende Unterlagen vor.
Der Atomkonsens
Der sogenannte Atomkonsens von 2000/2001 legt fest, dass das Genehmigungsverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossen ist und der vom BfS gestellte Antrag auf Sofortvollzug zurückgenommen wird. Aus Respekt vor Klägern und der Bevölkerung sollen vor einer gerichtlichen Überprüfung keine Fakten geschaffen werden. Nach Rücknahme des Antrages auf Sofortvollzug wird der Planfeststellungbeschluss durch das Land Niedersachsen im Mai 2002 erteilt.
Gegen den Bescheid des Landes Niedersachsen reichen Kommunen, Kirchen, Landkreise und Privatpersonen acht Klagen ein. Die Kirchen und Landkreise ziehen ihre Klagen später wieder zurück. Im März 2006 weist das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die restlichen Klagen von Kommunen und Landwirten ab. Eine Revision lassen die Richter nicht zu. Gegen dieses Urteil reichen einige Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Die Beschwerde wird im März 2007 vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und vollziehbar.
Im Mai 2007 beauftragt das Bundesumweltministerium das BfS mit der Einrichtung von Schacht Konrad als Endlager. Das BfS errichtet im Anschluss wesentliche Teile der erforderlichen Infrastruktur und schafft die Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen. Ende 2009 beginnen die Bauarbeiten unter Tage.