Antworten auf Fragen rund um das Endlager Konrad

Das Endlager Konrad in Salzgitter (Niedersachsen) befindet sich zurzeit im Bau. Anfang der 2030er Jahre sollen dort schwach- und mittelradioaktive Abfälle tief unter der Erde eingelagert werden. Zum Endlager Konrad erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen – etwa zum Baufortschritt, zur Sicherheit und zu den radioaktiven Abfällen. Die Fragen beantworten wir auf dieser Seite in einem stetig wachsenden Katalog.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese gerne per E-Mail an dialog(at)bge.de. Wenn Sie Ihre Frage lieber im persönlichen Gespräch an uns richten möchten, laden wir Sie herzlich in unsere Infostelle Konrad ein – sowie zu unseren Veranstaltungen aus der Reihe „Betrifft: Konrad“. Expert*innen der BGE berichten dort regelmäßig über den Stand der Bauarbeiten und stellen sich den Fragen der Teilnehmer*innen. Bereits vergangene Veranstaltungen können Sie sich auf dem YouTube-Kanal (externer Link) der BGE anschauen.

Die Transportstudie Konrad befasst sich mit einem Aspekt, der nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses war, nämlich mit dem Verkehr, der die Abfallbehälter zum Endlager bringt. Der Transport unterliegt grundsätzlich dem Gefahrgutrecht für Verkehr. Die Transportstudie Konrad hat untersucht, ob besondere Gefahren von den Transporten der Behälter zum Endlager für die Bevölkerung ausgehen. Das war in einer Studie im Jahr 2009 betrachtet worden und soll zeitnah vor der Inbetriebnahme durch die zuständige Behörde mit den dann vorliegenden Bedingungen für die Transporte wiederholt werden.

Stand: Januar 2022

1975 ist auf Initiative des damaligen Bergwerkbetriebs und dort insbesondere des Betriebsrates mit der Unterstützung lokaler und regionaler politischer Vertreter das Gesuch einer Prüfung des Standortes als Endlager an die damalige Bundesregierung herangetragen worden. Aufgrund ihrer günstigen Geologie (sehr tief, durch dicke Tonschichten gegen Grundwasser geschützt) wurde daraufhin von 1976 bis 1982 die Schachtanlage auf ihre Eignung als mögliches Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (laut Genehmigung: radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) untersucht. Die Planungen für ein Endlager begannen, nachdem die Ergebnisse der Untersuchungen für die Eignung sprechen.

Im Jahr 1982 startete die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) das Genehmigungsverfahren. Mehr als 70 Behörden und Naturschutzverbände wurden um Stellungnahmen gebeten. Bis 1989 wurden die Planungsunterlagen vervollständigt und anschließend bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU), eingereicht. Zwei Monate lang wurden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Das NMU registrierte in dieser Zeit rund 290.000 Einwendungen und absolvierte von September 1992 bis März 1993 einen Erörterungstermin in Salzgitter.

Die Genehmigungsbehörde erteilte nach vollständiger Überprüfung aller Unterlagen und unter Berücksichtigung der Einwendungen und weiterer Anforderungen im Mai 2002 die Genehmigung für das Endlager Konrad. Diese wurde vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen und dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2007 bestätigt.

Stand: Januar 2022

Die Kalterprobung erfolgt in drei Phasen:

  • In Phase A werden alle Komponenten nach ihrer Fertigstellung auf ihrer Funktion für den späteren Endlagerbetrieb geprüft.
  • In Phase B wird das Zusammenspiel aller Komponenten für den Einlagerungsbetrieb erprobt.
  • In einer Zwischenphase zwischen A und B werden Komponenten bzw. Komponentengruppen erprobt, die untereinander kommunizieren bzw. interagieren.

Ziel ist es die Kalterprobung, die mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, im Jahr 2026 zu absolvieren. Die Inbetriebnahme des Endlagers ist Anfang der 2030er Jahre vorgesehen. Zum Thema Kalterprobung wird die BGE zu der gegebenen Zeit eigene Informationsveranstaltungen anbieten.

Stand: Juni 2023

Tübbinge sind vorgeformte Stahl- oder Stahlbetonteile, die sich zu einem Ring zusammensetzen lassen. Mit solchen Tübbingen wird zum Beispiel der Ausbau einer Tunnelröhre oder eines Schachtes ausgeführt. Die Tübbinge werden beim Bau (Teufen) des Schachtes eingebaut. Ein nachträglicher Einbau ist nicht ohne weiteres möglich und würde nur bedingt zu einer besseren Abdichtung in dem wasserführenden Hills-Sandstein führen. Zudem würde es zu einer Verringerung des Durchmessers kommen, auf den sämtliche Planungen der Schachtförderanlage ausgerichtet sind.

Unabhängig vom Ausbau des Schachtes muss dieser nach der Einlagerung so verfüllt werden, dass die Abdichtung des Endlagers gewährleistet wird. Grob gesagt müssen die dichten Schichten des Tongesteins in gleicher Weise abgedichtet werden und die wasserführenden Schichten des Sandsteins in der Horizontalen eher durchlässig ausgeführt werden.

Stand: Januar 2022

In den vergangenen Jahren lag der Gesamtzulauf im Endlager Konrad relativ konstant bei rund 7.500 Kubikmeter pro Jahr. Der Großteil stammt aus Schacht Konrad 2. Der Zulauf durch Schächte ist nicht ungewöhnlich, da sie das Deckgebirge und somit auch grundwasserführende Schichten durchschneiden. Mit einem maximalen Zufluss von aktuell 15 Litern pro Minute ist das Bergwerk Konrad als ein sehr trockenes Bergwerk einzustufen. Das Grubenwasser wird teilweise unter Tage zur Staubbekämpfung verwendet. Das übrige Grubenwasser wird nach über Tage geholt.

  1. Die 50.500 Liter Wasser pro Tag beziehen sich auf den theoretischen Zulauf, der für die rechnerische Auslegung der Anlagentechnik des Gebäudes benutzt wurde. Solche Mengen sind nicht zu erwarten und in der sicherheitsorientierten Genehmigung des Endlagers festgelegt. Das Grubenwasser läuft nur in der Betriebszeit durch die Schächte in das Bergwerk – nach der Schließung nicht mehr.

Mehr Informationen zum Grubenwasser finden Sie in folgender Meldung:

Meldung - 13. Januar 2021: Endlager Konrad - Grubenwasser-Übergabestation auf Konrad 2 – spezielle Anforderungen für ein besonderes Gebäude

Stand: März 2021

Nach Abschluss der Endlagerung werden die Schächte verfüllt und der Geologie entsprechend versiegelt. Das Konzept für das Endlager Konrad sieht eine wartungsfreie Nachbetriebsphase vor. Entsprechend gibt es nicht die Notwendigkeit, auf ewig Wasser zu pumpen, wie das zum Beispiel im Kohlebergbau notwendig ist.

Stand: März 2021

Die Inbetriebnahme des Endlagers Konrad ist für Anfang der 2030er Jahre geplant. Ein wesentlicher Teil ist eine Gesamt-Abnahmeprüfung. Erst danach wird das Endlager Konrad im Regelbetrieb Abfallgebinde einlagern können. Pressemitteilung vom 13. Juni 2023

Stand: Juni 2023

Die Betriebszeit der Schachtanlage Konrad ist auf 40 Jahre ausgelegt. Eine Einlagerung darüber hinaus wäre möglich. Das Endlager Konrad ist laut Planfeststellungsbeschluss auf das Einlagerungsvolumen von maximal 303.000 Kubikmeter limitiert. Das ist im Gegensatz zur zeitlichen Komponente das verbindliche Maß.

Stand: März 2021

Das Portfolio der BGE umfasst sämtliche Tätigkeit zur Endlagerung radioaktiver Abfälle: Die Planung von Endlagerprojekten (Standortauswahl für hochradioaktive Abfälle), die Errichtung (Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle) sowie der Betrieb und die Stilllegung dieser (Endlager Morsleben und Schachtanlage Asse II).

Stand: März 2021

Die jährlichen Betriebskosten für das Endlager Konrad werden auf eine Höhe von rund 80 Millionen Euro geschätzt.

Stand: März 2021

Nach der Einlagerung wird das Bergwerk stillgelegt, so wie es aktuell im Endlager Morsleben gemacht wird. Die Hohlräume unter Tage, die dann noch da sind, werden verfüllt. Ein Schachtverschlusssystem und ein Deckel schließen den untertägigen Bereich vollständig ab. Die Tagesanlagen werden abgerissen und die Gestaltung der Nachnutzung ist zu planen.

Stand: März 2021

Das Material zum Versetzen der Grubenhohlräume stammt zum einen aus der Auffahrung weiterer Felder. Hierbei handelt es sich um ein erziges Material. Zum anderen werden Zuschlagstoffe wie Zement von über Tage eingefördert. Daraus ergibt sich ein stabilisierendes Gemisch zum Verfüllen der Hohlräume.

Stand: März 2021

Nachdem die Abfallgebinde in die Einlagerungskammern gestellt sind, werden diese Kammern vollständig versetzt. Abschließend kommt ein Versatzbauwerk vor die Kammern. Im Ergebnis gelangt kein Wasser mehr an die Gebinde. Die Möglichkeit, dass Wasser an die Gebinde gelangen könnte und es über den Wasserpfad tatsächlich zum Austritt der Stoffe kommt, wurde dennoch untersucht. Das ist Bestandteil der vorgenommenen Sicherheitsbetrachtungen im Vorfeld der Errichtung des Endlagers. Demnach dauert es ein paar hunderttausend Jahre, bis mit einem Austritt zu rechnen wäre. Der Verdünnungsfaktor und vor allem der Zerfall der radioaktiven Nuklide wäre so hoch, dass man nach heutigem Maßstab keine unzulässige Belastung des Gewässers hätte. Diese Untersuchungen werden permanent hinterfragt und durch entsprechende wissenschaftliche Gutachten oder Fachleute reflektiert.

Stand: März 2021

In der Schachtanlage Konrad werden Abfälle eingelagert.  Langzeitsicherheitsnachweise beweisen, dass das geht. In der Schachtanlage Asse II ist im Gegensatz zur Schachtanlage Konrad eine geotechnische Stabilität nicht gegeben, weshalb die Langzeitsicherheit nicht nachgewiesen werden kann. Die Asse hat vor der Einlagerung der Abfälle nicht die Sicherheitsanalysen durchlaufen müssen, wie sie in Konrad gemacht wurden. Die Asse ist ungeeignet für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen. Aus diesem Grund werden die radioaktiven Abfälle zurückgeholt. Im Anschluss wird das Bergwerk stillgelegt.

Das Konzept der Stilllegung sieht in den Projekten Asse, Morsleben und Konrad jedoch ähnlich aus. Alle Hohlräume, die man vorher für den Betrieb des Bergwerks genutzt hat (z. B. Infrastrukturstrecken, Schächte) werden zubetoniert und Schachtverschlusssysteme werden eingebaut. Die untertägige Welt wird somit von der Biosphäre getrennt. Anschließend werden die Tagesanlagen abgerissen, und es wird eine Nachnutzung ermöglicht.

Stand: März 2021

Der Schachtverschluss ist Teil des Stilllegungskonzeptes. Die beiden Konrad-Schächte werden zur Wiederherstellung der Barrierewirkung der Deckschichten des Endlagers mit Baustoffen und sonstigen teils mineralischen Materialien verfüllt und abgedichtet. Ziel dabei ist die Trennung der untertägigen Welt von der obertägigen Welt. Die Verfüll- und Abdichtstoffe richten sich dabei auf die unterschiedlichen Gebirgsverhältnisse und auch Tiefenlagen, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. Demnach gibt es Bereiche, die dem primären Zweck einer Abdichtwirkung für Wasserwegsamkeiten dienen. Andere Bereiche sollen wiederum die Last darüber liegender Schachtverfüllungen verformungsarm tragen.

Stand: März 2021

Für die Stromversorgung von Bergwerken und Endlager gibt es besondere Voraussetzungen, um jederzeit die Sicherheit der Anlage gewährleisten zu können. Neben den Mittelspannungsleitungen, die die Betriebsteile Konrad 1 und Konrad 2 aus unterschiedlichen Umspannwerken mit Strom versorgen, sind beide Betriebsteile mit Ersatzstromanlagen ausgestattet, die bei Ausfall der Stromversorgung sicherheitsrelevante Einrichtungen versorgen. Besonders sensible Einrichtungen verfügen darüber hinaus über eine unterbrechungsfreie Spannungsversorgung mit Hilfe von Batteriesystemen. Weiterhin kann bei Ausfall der Mittelspannungsversorgung eines Betriebsteils der Betrieb über die Mittelspannungsversorgung des anderen Betriebsteils kurzfristig wiederaufgenommen werden.

Stand: März 2021

Auf der Schachtanlage Konrad wurde alles erreicht, was geplant war. Nichtsdestotrotz beeinflusst Corona das Projekt. So erschwert die Nutzung von Homeoffice die Kommunikation und den Austausch mit den Arbeitskolleg*innen. Die BGE sieht sich hier den gleichen Herausforderungen konfrontiert, wie viele andere Unternehmen auch. Für das Projekt Konrad wesentlich ist der terminkritische Pfad, den es trotz enger Terminführung und –steuerung unter allen Umständen einzuhalten gilt. Eine Prognose für 2021 abzugeben, ist wie für viele andere auch schwer. Für das Projekt Konrad gilt es weiterhin den Fokus nicht zu verlieren und den terminkritischen Pfad zu halten.

Stand: Juni 2023

Zurzeit arbeiten zwischen 650 und 680 BGE-eigene Mitarbeiter am Projekt Konrad. Die eigenen Mitarbeiter kommen insbesondere aus dem Bereich Salzgitter und der Region rund um Peine. Einige Bergleute aus dem Ruhrgebiet und aus Ostdeutschland sind ebenso auf Konrad tätig. Auch der Großteil der Ingenieure ist in der Region ansässig.

Darüber hinaus gibt es die Arbeitsgemeinschaften. Das sind Auftragnehmer, die keine eigenen Mitarbeiter sind. Sie sind beispielsweise für den Bau der Gebäude über Tage aber genauso für den Bau der Grubenräume unter Tage zuständig. Das sind insbesondere aus dem Ruhrbergbau bekannte Firmen. Aber auch eine Schweizer Tunnelbaufirma arbeitet unter Tage mit. Die BGE arbeitet sowohl mit großen Bauunternehmen wie auch mit vielen mittelständischen Unternehmen. Es sind rund 300 Mitarbeiter durch die Fremdfirmen.

Stand: März 2021

Bevor Anlagen und Gebäude neu gebaut werden können, müssen alte Anlagen demontiert und entfernt werden. Das gilt insbesondere für die Schachtförderanlagen an den beiden Schächten Konrad 1 und 2 sowie für eine Reihe alter Gebäude am Schacht 1. Der Abriss der alten Gebäude auf Konrad 1 ist inzwischen vollständig erfolgt und der Bau der letzten drei Gebäude am Schacht Konrad 1 hat begonnen. Auch wurde mit dem Neubau der Gebäude Konrad 2 gestartet. Für den Neubau der Förderanlage am Schacht 2 beziehungsweise die Erneuerung der Fördertechnik am Schacht 1 stehen noch einige Demontagen alter Konstruktionen an. Das temporäre Fördergerüst am Schacht 2 wird im Jahr 2022 abgebaut und die Erneuerung des Führungsgerüstes im Fördergerüst Schacht 1 erfolgt in 2022 oder in 2023.

Stand: Januar 2022

Die Umladehalle hat eine Gesamtfläche von knapp unter 5.800 Quadratmetern. Sie dient dazu, die angelieferten Behälter für den Transport nach unter Tage vorzubereiten. Dazu werden sie zunächst auf den Plateauwagen gehievt, mit dem die Behälter von der Umladehalle bis zur Umladestation nach unter Tage gebracht werden. Weiterhin werden in der Umladehalle zwei Messungen für die betriebliche Strahlenschutzvorsorge ausgeführt.

Stand: März 2021

Die Pufferhalle hat eine Grundfläche von etwa 2.400 Quadratmetern. Hinzu kommt ein Messgebäude, ein Flaschenlager sowie eine Fläche zur Ausschleusung des Seitenstapelfahrzeugs.

Sollte es während der Einlagerung an irgendeiner Stelle zu Verzögerungen oder Betriebsstörungen kommen, kann die Einlagerung sofort gestoppt werden. Behälter, die bereits am Endlager stehen oder auf dem Weg dorthin sind, können abgefertigt und in der Pufferhalle abgestellt werden.

Weitere Informationen zum Logistikzentrum Konrad und den logistischen Prozessen bei der Einlagerung erhalten Sie bei "Einblicke" (externer Link).

Stand: März 2021

Die Pufferhalle auf Konrad 2 hat nicht die Funktion des Logistikzentrums Konrad (LoK), welches unsere Schwestergesellschaft die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) in Würgassen plant. Die beiden Planungen sind grundsätzlich unabhängig voneinander zu betrachten, auch wenn das LoK die logistischen Prozesse für die Einlagerung optimieren kann.

Die Umladehalle dient dem innerbetrieblichen Umschlag der Abfallbehälter, die Pufferhalle bietet kurzzeitige Lagerreserven für den Fall, dass es an irgendeiner Stelle zu Störungen im Betriebsablauf kommt.

Weitere Informationen zum Logistikzentrum Konrad und den logistischen Prozessen bei der Einlagerung erhalten Sie bei "Einblicke" (externer Link).

Stand: März 2021

Die Pufferhalle hat, wie im Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad festgelegt, Stellplätze für 258 Konrad-Container.

Zugehöriges Dokument:

Stand: März 2021

Das Endlager Konrad wird für einen Ein- beziehungsweise Zweischichtbetrieb ausgelegt. Die Anzahl der vor Ort umgeschlagenen Behälter ist von der jeweiligen Betriebsart und weiteren Faktoren abhängig. Planfestgestellt und im Mittel vorgesehen sind pro Schicht 17 Gebinde.

Weitere Informationen zur Logistik und Lieferkette finden Sie unter: Eine Frage der Logistik - Einblicke #7 (externer Link)

Stand: Januar 2022

Für die Abfälle aus der Asse ist die Endlagerung im Endlager Konrad nicht vorgesehen. Für die Asse wird es eine eigene Lösungsmöglichkeit geben, die jetzt noch nicht bekannt ist.

Stand: März 2021

Im Endlager Konrad werden ausschließlich schwach- und mittelradioaktive Abfälle (laut Genehmigung: radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) eingelagert.

Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Zum Beispiel aus der Fertigung von Brennelementen oder vom Rückbau der Kernkraftwerke. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Dazu gehören neben den Materialien aus dem Rückbau der DDR-Kernkraftwerke und Abfällen aus den Bundesforschungsstätten auch die Abfälle, die die Bundesländer in ihren Landessammelstellen lagern.

Die erste Einlagerung erfolgt in der Inbetriebnahmephase C. Diese erfolgt wiederum nach der Inbetriebnahmephase B, in der das Endlager vollständig jedoch ohne radioaktiven Abfälle in Betrieb genommen wird. In der Phase C erfolgt dann der Nachweis der reibungslosen Inbetriebnahme auch unter Einsatz der Strahlenschutzeinrichtungen. Im Anschluss folgt die Einlagerung der radioaktiven Abfälle im Endlager Konrad. Die Inbetriebnahme ist für Anfang der 2030er Jahre geplant.

Weiter Informationen zu den Abfällen finden sie auf der Seite "Abfallarten und Entstehung".

Stand: Juni 2023

Für die Abfälle aus der Asse ist die Endlagerung im Endlager Konrad nicht vorgesehen. Das liegt unter anderem daran, dass das Endlager Konrad genehmigt wurde, als die Rückholung der Abfälle aus der Asse noch nicht festgelegt war.

Für die Asse wird es eine eigene Lösungsmöglichkeit geben, die jetzt noch nicht bekannt ist.

Sämtliche Informationen zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II finden Sie auf der Seite "Asse". Gerne stehen Ihnen die Kolleg*innen der Infostelle Asse für detaillierte Rückfragen unter info-asse(at)bge.de oder 05336 9489007 zur Verfügung.

Stand: März 2021

Zulassungsvoraussetzung für das Endlager Konrad ist die Einhaltung von festgelegten Grenzwerten bei der Strahlenbelastung. Die Genehmigungsschwelle liegt weit unter den Werten, die gesundheitsschädlich sind.

Stand: März 2021

Während der gesamten Betriebsphase wird das Endlager belüftet. Nach Betriebsende und nach dem endgültigen Verfüllen des Bergwerks gibt es keine Belüftung mehr.

Stand: März 2021

Derzeit lagern ca. 124.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle oberirdisch in Zwischenlagern sowie in Landessammelstellen, Kernkraftwerken und Forschungszentren. Von den 124.000 Kubikmetern zwischengelagerten Abfällen entfallen ca. 17.000 Kubikmeter auf Abfälle in Innenbehältern, die noch in Endlagerbehälter verpackt werden müssen, und ca. 108.000 Kubikmeter auf Abfälle in Endlagerbehältern.

Mit Blick auf die Nebenbestimmung der wasserrechtlichen Genehmigung sind aktuell für die Einlagerung im Endlager Konrad 543 Gebinde qualifiziert. (Stand: 1. März 2021)

Stand: März 2021

Die BGE ist unverändert dabei, die radioaktiven Abfälle aus der Asse zurückzuholen. Danach werden sie zwischengelagert. Anschließend wird eine entsprechende Endlagerungsmöglichkeit gesucht.

Weitere Informationen dazu können Sie der Seite "Themenschwerpunkt Rückholung" entnehmen.

Stand: März 2021

In der Info Konrad bietet die BGE alle grundsätzlichen Informationen zum Endlager Konrad, auch zu den Arbeiten im laufenden Jahr. Besichtigungen des Bergwerks unter Tage sind aufgrund der allgemeinen Lage derzeit nicht möglich, dafür bietet die Info Konrad die Möglichkeit der virtuellen Erkundung mittels VR-Brille. Die aktuellen Öffnungszeiten stehen unter: www.bge.de/de/konrad/infostelle-befahrungen

Stand: Januar 2022

Herr Duwe hat eigenen Angaben zufolge Bergbau in Aachen studiert und ist demnach Bergbauingenieur. Nach einer Zeit verschiedener Bergbautätigkeiten ist er bei einem Kernkraftwerk tätig geworden und war dort für 14 Jahre im Rückbau eines Kernkraftwerkes zuständig.

Stand: März 2021

Herr Lautsch äußerte sich zu dieser persönlichen Frage am Tag der Betrifft-Veranstaltung am 4. Februar 2021 wie folgt: Er selber glaube an die sichere Endlagerung und könne sich deshalb gut vorstellen, in der Nachbarschaft eines Endlagers zu leben. Und das tue er ja auch indem er in Peine lebt. Er könne sich aber ebenso gut vorstellen in Salzgitter zu wohnen.

Die BGE ist durch den Bund finanziert. Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Abfällen werden aus Steuermitteln finanziert. An dieser Stelle sind beispielsweise das Asse-Projekt und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, die aus den Landessammelstellen oder vom Rückbau der Forschungsreaktoren kommen, zu nennen. Die radioaktiven Abfälle, die aus der Energiewirtschaft kommen, werden über einen staatlich verwalteten Fonds finanziert, in denen die Energieversorger eingezahlt haben.

Weitere Informationen zum Fonds finden Sie bei "KENFO" (externer Link).

Stand: März 2021

Die Frage nach der Nachnutzung stellt sich bei jeder Industriefläche, die nach der industriellen Nutzung einer Nachnutzung zugeführt wird. Am Beispiel des Ruhrgebiets und auch in Ostdeutschland wird deutlich, dass es ganz vielfältige Möglichkeiten der Nachnutzung von Bergbaufolgelandschaften gibt. Ob die Fläche beispielsweise landwirtschaftlich nachgenutzt wird oder als Erholungsfläche dienen soll, muss zu gegebener Zeit mit der Region besprochen und verhandelt werden. Dieser Schritt steht jedoch erst in einigen Jahrzehnten an.

Stand: März 2021

Die Vortragsfolien stehen bei der Meldung zur Veranstaltung „Betrifft: Konrad“ zum zum Download zur Verfügung:

Meldung - 11. Februar 2021: Endlager Konrad - „Betrifft: Konrad“ als Livestream – Rückblick auf 2020 und Aufgaben in 2021

Stand: März 2021

Aktuell gibt es keine belastbaren Aussagen dazu, ob es einen Wertverlust der Häuser und Grundstücke in der Nachbarschaft von Endlagerprojekten gibt. Die Wertsteigerung oder der Wertverlust von Häusern und Grundstücken hängt stark von regionalen Wirtschaftstrends und vielfältigen Einflussfaktoren ab. Einzelne Einflussfaktoren pauschal zu quantifizieren ist daher kaum möglich.

Stand: März 2021

Eine Beurteilung zu den Endlagerprojekten anderer Staaten steht der BGE nicht zu. In Deutschland wiegt die historische Hypothek der Endlagersuche schwer. In der Vergangenheit wurden teilweise politisch motivierte und für die Bürger nicht nachvollziehbare Entscheidungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle getroffen, welche die Skepsis der deutschen Bevölkerung vermutlich geschürt hat. Durch die Transparenz und Dialogbereitschaft ist die BGE auf einem guten Weg eine gute Nachbarschaft zu Endlagern zu ermöglichen und eine größtmögliche gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen.

Stand: März 2021

Die ist BGE für die Entsorgung radioaktiver Abfälle durch den Bau und Betrieb tiefengeologischer Endlager zuständig. Mit Blick auf das Potenzial der Dual-Fluid-Reaktor-Technologie für die Reduzierung der Mengen von radioaktivem Abfall kann zum jetzigen Zeitpunkt aber festgehalten werden, dass die Umwandlung von sehr langlebigen radioaktiven Stoffen in weniger langlebige nur im Labormaßstab funktioniert. Bis aus einem wissenschaftlichen Experiment über einen Prototypen ein marktfähiges Konzept mit entsprechenden Anlagen werden könnte, vergehen noch Jahrzehnte. Die Tatsache, dass es weltweit keine signifikanten Investitionen in diese Technologie gibt, zeigt auch, wie der potentielle Erfolg eingeschätzt wird.

Außerdem wäre zur Nutzung dieser Technologien im großen Stil der Wiedereinstieg in eine neue atomare Infrastruktur zur Beseitigung der alten atomaren Infrastruktur notwendig. Die Kosten sind überhaupt nicht abschätzbar. Und: Die „Verarbeitung“ der hochradioaktiven Abfälle aus Deutschland würde mehr als 100 Jahre in Anspruch nehmen, selbst wenn diese Techniken einsatzfähig wären. Zudem: Es gibt kein Konzept, das sämtliche hochradioaktiven Abfälle vernichtet, so dass die Suche nach einem Endlager so oder so notwendig wäre.

Stand: März 2021

Die BGE hat als Ziel, eine sichere Endlagerung möglich zu machen. Damit ist die BGE Teil der Energiewende und hat dadurch den Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland mit ermöglicht. Zu beurteilen und zu bewerten, was andere Länder machen, steht der BGE nicht zu.

Stand: März 2021

Mit der Konzeptplanung für Gorleben hat die BGE bereits ein Stück weit eine Planung für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorgelegt. Mit dem Standortauswahlverfahren sind wir aktuell dabei die Planung für den neuen Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Abfälle konzeptionell anzugehen.

Stand: März 2021

In den europäischen Staaten gibt es zahlreiche Endlagerprojekte, auch wenn die dauerhaft sichere Lagerung des radioaktiven Abfalls weltweit noch eine mehr oder weniger ungelöste Aufgabe ist. Der Status internationaler Endlagerprojekte ist dabei unterschiedlich vorangeschritten. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung informiert auf der Infoplattform zur Endlagersucher über die Lösungen anderer Länder:

Infoplattform zur Endlagersuche: Lösungen anderer Länder (externer Link)

Stand: März 2021

Solche konzeptionellen Fragen gehen weit über das Geschäftsfeld der BGE hinaus. Die Rollenverteilung ist klar vorgegeben. Die Frage zur Festlegung der Endlagerkonzepte wird nicht von der BGE verantwortet. Vielmehr wird sie durch das Parlament entschieden sowie von Aufsichtsbehörden und von der Wissenschaft ausgearbeitet und genehmigt. Die BGE übernimmt in diesem Konstrukt ausführende Tätigkeiten.

Die Langzeitzwischenlagerung oder eine oberflächennahe Endlagerung ist jedoch keine wirkliche Alternative. Die erforderlichen Bauwerke müssen, anders als geologische Strukturen, ständig gewartet werden. Diese Wartung setzt unter anderem entsprechend langfristig stabile gesellschaftliche Strukturen voraus, die jedoch niemand garantieren kann, wie ein Blick in die jüngere Vergangenheit bereits zeigt. Die Endlagerkommission kam zu dem Ergebnis, dass die tiefengeologische Endlagerung der radioaktiven Abfälle an einem geologisch stabilen Ort nach heutigen Erkenntnissen die einzige technisch umsetzbare und sicherste Lösung ist. Den Abschlussbericht der Endlagerkommission können Sie hier einsehen:

Abschlussbericht der Endlagerkommission (externer Link)

Stand: März 2021

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