Endlagerungsbedingungen Konrad
Die Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf der Grundlage von Ergebnissen einer standortspezifischen Sicherheitsanalyse erarbeitet. Sie beinhalten allgemeine Anforderungen an Abfallgebinde wie auch spezifische Anforderungen an Abfallprodukte und Abfallbehälter sowie Aktivitätsbegrenzungen für einzelne Radionuklide und Massenbegrenzungen für nichtradioaktive schädliche Stoffe. Anforderungen an die Dokumentation und die Anlieferung von Abfallgebinden wurden ergänzend aufgenommen.
Seit Mai 2002 sind die Endlagerungsbedingungen Konrad mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) festgeschrieben. Nach zwei Revisionen im Jahr 2010 sowie 2014 hat die BGE eine zwischenzeitlich erarbeitete dritte Revision der Endlagerungsbedingungen Konrad im Mai 2017 wieder zurückgezogen. Eine neuerliche Revision der Endlagerungsbedingungen befindet sich derzeit im Bearbeitungsprozess.
Es gilt daher bis auf Weiteres die Revison 2 der Endlagerbedingungen, die als Dokument nachfolgend zur Verfügung steht.
Den einzelnen Änderungen der Endlagerungsbedingungen Konrad hat die Atomrechtliche Aufsicht jeweils in einem förmlichen Verfahren vorher zugestimmt. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurde jeweils über die zugestimmten Änderungen informiert.