Digitale Erklärung zur Barrierefreiheit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.bge.de veröffentlichte Website der BGE.
Diese Erklärung in Gebärdensprache, Stand: September 2020 (externer Link zu YouTube)
Diese Erklärung in Leichter Sprache, Stand: März 2023 (PDF, 327 KB) (PDF, 0,3MB)
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Mit Ausnahme des Endlagersuche Navigators beruht die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der bestehenden Website der BGE auf einer Prüfung zum entwicklungsbegleitenden BITV 2.0/WCAG-Test, der von der BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) IT-Beratung - Barrierefreiheit am 10.03.2020 durchgeführt wurde. Beauftragt wurde diese Prüfung von der Consulting Piezunka & Schamoni Information Technologies GmbH.
Hierbei wurde eine Prüfung der bestehenden Website auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 durchgeführt. Im Ergebnis wurde der Webauftritt von BGE.de in 16 Punkten als „Nicht BITV-konform: Prüfschritte und Seiten (teilweise erfüllt oder schlechter)“ bewertet. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Die meisten Unvereinbarkeiten wurden mittlerweile abgebaut. Die noch bestehenden Unvereinbarkeiten sind im Abschnitt „Welche Bereiche sind bisher noch nicht barrierefrei“ aufgeführt.
Für den Endlagersuche Navigator beruht die Überprüfung der Anforderungen auf einer entwicklungsbegleitenden Eigenprüfung, angelehnt an den BITV 2.0/WCAG Test.
Hierbei wurde eine Prüfung des Endlagersuche Navigator auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 durchgeführt. Zudem wurde der Endlagersuche Navigator zusätzlich auf Grundlage der Bedingungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) (Annex A Table A.1 und Annex C Determination of Compliance) getestet. Die europäische Norm bezieht u.a. die aktuellen Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 mit ein. Die Durchführung beruht auf einem manuellen Testverfahren, das durch verschiedene softwarebasierte Hilfsmittel unterstützt wird (z.B. Entwicklerwerkzeuge des Webbrowsers, Bookmarklets, Kontrastprüftools). Ergänzend wurden ausgewählte Prüfschritte unter Zuhilfenahme von Screenreadern geprüft. Es wurde mit der aktuellsten NonVisual Desktop Access (NVDA) Version (Grundeinstellung für Anfänger) getestet. Als Testumgebung kamen die Webbrowser Google Chrome und Mozilla Firefox zum Einsatz.
Im Ergebnis wurde der Endlagersuche Navigator in 15 Prüfpunkten als „nicht oder nicht vollständig erfüllt“ bewertet.
Aufgrund der Überprüfung ist der Navigator mit den zuvor genannten Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1 bzw. der BITV 2.0 nicht vereinbar. Die meisten Unvereinbarkeiten wurden bereits in der Entwicklungsphase abgebaut. Die noch bestehenden Unvereinbarkeiten sind im Abschnitt „Barrieren des Endlagersuche Navigators“ und „Barrieren durch genutzte Fremdkomponenten innerhalb des Endlagersuche Navigators“ aufgeführt. Das Ziel der BGE ist es Barrieren zeitnah abzubauen. Für den Abbau der Barrieren sind teilweise Dienstleister notwendig, so dass eine zeitnahe Behebung nicht möglich ist bzw. keine Alternative kurzfristig zur Verfügung steht. Eine neue Prüfung ist für 2024 geplant. Eine Beseitigung der Barrieren ist – soweit möglich – bis 2027 avisiert.
Welche Bereiche sind bisher noch nicht barrierefrei?
1. Barrieren der Website
- Barriere: Einige Linktexte von (Alt-)Dokumenten sind noch nicht vollständig/aussagekräftig (Beschreibung: Bei einigen PDF-Dokumenten fehlt derzeit im Linktext der Hinweis, dass die Datei nicht barrierefrei ist).
- Geplante Maßnahmen: Analyse und schrittweise Behebung ab 2024
- Barriere: PDF-Dokumente – Aktuell sind wenige veröffentlichte PDF-Dokumente nicht barrierefrei.
- Geplante Maßnahme: Die BGE ist bemüht, auch ältere PDF-Dokumente barrierefrei gemäß PDF/UA-Standard (DIN ISO 14289) zur Verfügung zu stellen.
2. Barrieren des Endlagersuche Navigators
a) Allgemeine Barrieren
- Barriere: 9.2.1.1 Tastatur (ohne Maus): Die Karte und die Werkzeuge zur Messung können nur mit der Maus oder bei Touchscreens mit dem Finger bedient werden. Lediglich das Verschieben der Karte funktioniert auch mit der Tastatur. Die klickbaren Elemente der Karte sind nicht über die Tastatur zugänglich
- Alternative: Ein Standort kann über die Ortssuche ausgewählt werden.
- Geplante Maßnahme: Analyse und schrittweise Behebung ab 2025
- Barriere: 9.3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen von Formularelementen vorhanden: Die Ortssuche ist keine einfache Funktion der Anwendung. Deshalb wird ein beschreibender Text im Feld der Ortssuche angezeigt. Bei Eingabe eines Textes oder einer versehentlichen Eingabe, wird der Text nicht mehr angezeigt. Es liegt keine dauerhaft sichtbare Beschriftung der Ortssuche vor.
- Alternative: Um die Beschriftung der Ortssuche wieder anzuzeigen, z.B. aufgrund einer versehentlichen Eingabe, kann diese wieder entfernt werden. Alternativ kann die Anwendung neu geladen werden.
- Geplante Maßnahme: Prüfung der Möglichkeit der Weiterentwicklung der Webanwendung
b) Barrieren durch genutzte Fremdkomponenten innerhalb des Endlagersuche Navigators
- Barriere: 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: Alternativtexte bei Grafiken und Objekten sind nicht aussagekräftig
- Alternative: Beschreibender Text innerhalb der Objekte bzw. Grafiken kann vorgelesen werden
- Geplante Maßnahme: Prüfung der Möglichkeit der Weiterentwicklung der Webanwendung
- Barriere: 9.1.3.4 Ausrichtung – Ohne Beschränkung der Bildschirmausrichtung: Die Webanwendung wird unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zu kleine Mindesthöhe des Endgerätes) im „Querformat“ nicht vollumfänglich unterstützt. In der Mobilversion der Webanwendung, wird das Menü in der Kopfzeile des Navigators nicht vollständig angezeigt.
- Alternative: Für die optimale Darstellung des Endlagersuche Navigators empfehlen wir die Nutzung eines Desktop PCs oder Laptops mit dem aktuellen Chrome-Browser.
- Geplante Maßnahme: Prüfung der Möglichkeit der Weiterentwicklung der Webanwendung
- Barriere: 9.1.4.1 Benutzung von Farbe: Der Kontrast der Selektionsfarbe entspricht in der Karte keinem Verhältnis von 3:1. Der Kontrast der Werkzeuge Strecke messen und Fläche messen entspricht in der Karte keinem Verhältnis von 3:1.
- Geplante Maßnahme: Prüfung der Möglichkeit der Weiterentwicklung der Webanwendung
- Barriere: 9.1.4.12 Textabstände anpassbar: Texte der Karte und Werkzeuge lassen sich nicht vollständig anpassen. Texte des Buttons „Bitte Fläche auswählen“ lassen sich nicht vollständig anpassen.
- Geplante Maßnahme: Prüfung der Möglichkeit der Weiterentwicklung der Webanwendung
- Barriere: 9.2.1.1 Tastatur (ohne Maus): Überlagernde Flächen die in der Funktion „Bitte Fläche auswählen“ im Infopanel angezeigt werden, sind mit der TAB-Taste nicht erreichbar. Gruppenlayer innerhalb der Kartenebenen lassen sich mithilfe der TAB- und Enter-Taste bei Benutzung des Screenreaders nicht ausklappen.
- Alternative: Nachdem die Funktion „Bitte Flächen auswählen“ geöffnet wurde, müssen überlagernde Flächen mit den Pfeiltasten angesteuert werden. Gruppenlayer innerhalb der Kartenebenen lassen sich mithilfe der Pfeiltasten öffnen und wieder schließen.
- Geplante Maßnahme: Prüfung der Möglichkeit der Weiterentwicklung der Webanwendung
- Barriere: 11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen: Bei benutzerdefinierten Schriftgrößen werden in der Werkzeugleiste die Steuerelemente „Verkleinern“ und „Ausblenden“ abgeschnitten, sodass man nicht mehr an die Elemente gelangt. Folgende weitere Fremdkomponenten der Webanwendung sind betroffen: Kartenwerkzeuge (Kartenebenen, Legende und Messen), Suche, sowie der Text des BGE-Bearbeitungsstandes (Scroll-Balken steht zur Verfügung)
- Geplante Maßnahme: Prüfung der Möglichkeit einer Eigenentwicklung
c) Hinweise
- Für die optimale Darstellung des Endlagersuche Navigators empfehlen wir die Nutzung eines Desktop PCs oder Laptops mit dem aktuellen Chrome-Browser (alternativ: Microsoft Edge-, Firefox-Browser). Die Anwendung wurde auf den Screenreader NVDA hin optimiert.
- PDFs und Links die in der Webanwendung verwendet werden, öffnen sich in einem neuen Browsertab. Diese Funktion wird eingeschränkt, wenn das Öffnen eines Popup-Fensters in den Browser- bzw. Systemeinstelllungen blockiert wird.
- Die Webanwendung wurde mit einem responsiven Verhalten entwickelt. Das bedeutet, dass die Webanwendung mit möglichst vielen Endgeräten kompatibel sein soll, also korrekt angezeigt und wiedergegeben werden soll. In der Entwicklung hat sich ergeben, dass die Webanwendung unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zu kleine Mindesthöhe des Endgerätes) im „Querformat“ nicht vollumfänglich unterstützt wird.
- In der Webanwendung sind Bilder enthalten. Diese Bilder können für eine vergrößerte Darstellung per Rechtsklick in einem neuen Browsertab geöffnet werden. Diese Funktion wird eingeschränkt, wenn das Öffnen eines Popup-Fensters im Browser bzw. den Systemeinstelllungen blockiert wird.
- Gebiete innerhalb der Webanwendung können sehr kleinteilig ausgewiesen sein. Verwenden Sie z.B. in der Suche eine Adresse, kann theoretisch bereits eine Straße weiter ein anderes Gebiet mit anderem BGE-Bearbeitungsstand ausgewiesen sein.
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte teilweise zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit:
- Ein Video in Gebärdensprache, das die Organisation der BGE vorstellt
- Ein Video in Gebärdensprache, das die Navigation auf der Website www.bge.de erläutert
- Eine Vorstellung der BGE in leichter Sprache unter dem Menü-Punkt „Leichte Sprache“
- Eine Erklärung zur Navigation auf der Website in leichter Sprache unter dem Menü-Punkt „Leichte Sprache“
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung:
Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt und zuletzt am 04.11.2024 aktualisiert.
Barrieren melden: Ihr Kontakt zur BGE
Als öffentliche Stelle ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bemüht, ihr Online-Angebot www.bge.de barrierefrei zugänglich zu machen. Damit uns dies gelingt, sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sollte Ihnen eine Barriere auf der Seite www.bge.de auffallen, die wir bisher noch nicht in unserer Erklärung zu Barrierefreiheit aufgelistet haben, dann melden Sie uns diese bitte an internet(at)bge.de. Unter dieser Adresse können Sie auch Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Diese E-Mail-Adresse stellet die nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der BGE aufzunehmen – oder auch Feedback-Mechanismus – dar.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de (externer Link).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.