Teilgebiet 078_02TG_197_02IG_S_f_z

Das Teilgebiet 078_02, Thüringer Becken, umfasst Gebiete der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es ist eines von 90 Teilgebieten, die im Zwischenbericht Teilgebiete im September 2020 veröffentlicht worden sind.

Seit dem Sommer 2021 ist es zudem eines von vier Gebieten zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Mit Daten aus diesen vier Teilgebieten wird eine für alle 90 Teilgebiete übertragbare Methodik entwickelt, die zur Prüfung der Sicherheitskriterien an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geeignet sind.

Methoden


Nach der ersten Sichtung von ungeeigneten und möglicherweise geeigneten Gebieten im Zwischenbericht Teilgebiete geht es im Schritt 2 der Phase I darum, aus 90 Teilgebieten wenige Standortregionen zu identifizieren, die für eine übertägige Erkundung vielversprechend erscheinen. Auf dieser Basis macht die BGE einen Standortregionenvorschlag. Dieser wird dann an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung übermittelt und dort geprüft.

Schritt 2 der Phase I besteht aus drei Elementen. Zunächst wird mit Hilfe der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen erstmals die Sicherheit eines möglichen Endlagers in einer Gesteinsformation bewertet. Um eine Methodik für diesen Arbeitsschritt zu entwickeln, hat die BGE im Sommer 2021 vier Gebiete zur Methodenentwicklung identifiziert.

Im Thüringer Becken (Teilgebiet 078_02TG_197_02IG_S_f_z )  findet sich der Aufbau des Zechstein mit mehreren flach gelagerten Steinsalzhorizonten der Werra-, Staßfurt-, Leine- und Aller-Formationen. Es ist damit gut geeignet, die Methoden für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln. Für dieses große Teilgebiet ist die Datenlage sehr unterschiedlich, aus diesem Grund bietet sich hier die Möglichkeit, eine unterschiedliche Datenlage methodisch zu fassen.

Teilgebiet 078_02 (Thüringer Becken)

Das Teilgebiet

Kurz erklärt: Was macht dieses Teilgebiet aus?

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Youtube übermittelt werden.

Die Teilgebietsfilme sind im Herbst 2020 produziert worden. Seither hat es Veränderungen in der Geschäftsführung sowie in der zeitlichen Abschätzung der Endlagersuche gegeben. Im Dezember 2022 hat die BGE eine erste zeitliche Abschätzung bis zur Bestimmung der Standortregionen für die übertägige Erkundung vorgelegt. In der zweiten Jahreshälfte 2027 will die BGE diese Standortregionen benennen. Bis 2031 kann der Standort entsprechend nicht gefunden sein.

Weitere Informationen zu diesem Teilgebiet und seinen geologischen Gegebenheiten:
Kompakt-Steckbrief (PDF, 401 KB) (PDF, 0,39MB)

Ausführlichere Informationen darüber, warum das Gebiet nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lässt, finden Sie in dieser Langfassung (PDF, 416 KB, nicht barrierefrei). (PDF, 0,41MB) 


Online-Sprechstunde

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Youtube übermittelt werden.
Zwei Männer in Anzügen stehen vor einer grauen Wand

Nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete und Abschluss der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete hat die BGE für jedes einzelne Teilgebiet eine Online-Sprechstunde angeboten, in der Bürger*innen ihre Fragen direkt an die Expert*innen der BGE richten konnten. Die Sprechstunden wurden live auf Youtube übertragen. Hier finden Sie die Aufzeichnung für dieses Teilgebiet mit allen Antworten.


Die Kennungen der Teilgebiete

Die Kennungen der Teilgebiete erscheinen auf den ersten Blick kompliziert. Tatsächlich aber identifizieren sie ein Teilgebiet nicht nur eindeutig, sie lassen auch Rückschlüsse auf dessen Entstehung zu. Das Standortauswahlverfahren läuft über viele Jahre hinweg weiter. Mit diesen eindeutigen Kennungen wird es für diejenigen, die sich mit den Ergebnissen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auseinandersetzen wollen, einfacher, die einzelnen Verfahrensschritte nachzuvollziehen, denn in jedem Verfahrensstadium kommt eine weitere Information zu dieser Kennung (links) hinzu. Aber die Ursprungskennung bleibt über den gesamten Auswahlprozess erhalten. Für die Nachvollziehbarkeit ist das ein Vorteil, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht.

Was sagt die Kennung?

Blau hervorgehoben ist die Zeichenfolge, die ein Teilgebiet (TG) eindeutig identifiziert. Ein Teilgebiet setzt immer ein Identifiziertes Gebiet (IG) voraus, also ein Gebiet, das alle Mindestanforderungen und kein Ausschlusskriterium erfüllt. Grau hervorgehoben ist nun der Teil der Kennung, der dieses Identifizierte Gebiet benennt. Zuletzt folgen Informationen zum Wirtsgestein (T = Tongestein, K = Kristallines Wirtsgestein, S = Salz), dessen Lagerung (s = steil, f = flach, g = Grundgebirge, i = Intrusionskörper) und der Stratigraphie, also der erdgeschichtlichen Ablagerungsphase, (Beispiele: z = Zechstein, kru = Unterkreide, jm = mittlerer Jura) beziehungsweise im Falle von Kristallinem Wirtsgestein auf die geologische Zone (Beispiele: MKZ = Mitteldeutsche Kristallinzone, RHE = Rhenoherzynikum). Für die abschließende Zeichenfolge (gelb) nutzen wir die Abkürzungen unter anderem nach dem Symbolschlüssel Geologie (externer Link).
 



Beispiel einer Teilgebiete-Kennung und Erklärung, wie sie sich zusammensetzt.

Top