Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg
Das Teilgebiet umfasst Gebiete der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen zu diesem Teilgebiet und seinen geologischen Gegebenheiten finden Sie hier:
Kompakt-Steckbrief zum Teilgebiet (PDF, 437 KB) (PDF, 0,43MB)
Ausführlichere Informationen darüber, warum das Gebiet nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lässt, finden Sie in dieser Langfassung (PDF, 422 KB, nicht barrierefrei). (PDF, 0,41MB)
Kurz erklärt: Was macht dieses Teilgebiet aus?
Die Teilgebietsfilme sind im Herbst 2020 produziert worden. Seither hat es Veränderungen in der Geschäftsführung sowie in der zeitlichen Abschätzung der Endlagersuche gegeben. Im Dezember 2022 hat die BGE eine erste zeitliche Abschätzung bis zur Bestimmung der Standortregionen für die übertägige Erkundung vorgelegt. In der zweiten Jahreshälfte 2027 will die BGE diese Standortregionen benennen. Bis 2031 kann der Standort entsprechend nicht gefunden sein.
Online-Sprechstunde
Nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete und Abschluss der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete hat die BGE für jedes einzelne Teilgebiet eine Online-Sprechstunde angeboten, in der Bürger*innen ihre Fragen direkt an die Expert*innen der BGE richten konnten. Die Sprechstunden wurden live auf Youtube übertragen. Hier finden Sie die Aufzeichnung für dieses Teilgebiet mit allen Antworten.
Aufzeichnung der Online-Sprechstunde für dieses Teilgebiet
Die Kennungen der Teilgebiete
Die Kennungen der Teilgebiete erscheinen auf den ersten Blick kompliziert. Tatsächlich aber identifizieren sie ein Teilgebiet nicht nur eindeutig, sie lassen auch Rückschlüsse auf dessen Entstehung zu. Das Standortauswahlverfahren läuft über viele Jahre hinweg weiter. Mit diesen eindeutigen Kennungen wird es für diejenigen, die sich mit den Ergebnissen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auseinandersetzen wollen, einfacher, die einzelnen Verfahrensschritte nachzuvollziehen, denn in jedem Verfahrensstadium kommt eine weitere Information zu dieser Kennung (links) hinzu. Aber die Ursprungskennung bleibt über den gesamten Auswahlprozess erhalten. Für die Nachvollziehbarkeit ist das ein Vorteil, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht.
Was sagt die Kennung?
Blau hervorgehoben ist die Zeichenfolge, die ein Teilgebiet (TG) eindeutig identifiziert. Ein Teilgebiet setzt immer ein Identifiziertes Gebiet (IG) voraus, also ein Gebiet, das alle Mindestanforderungen und kein Ausschlusskriterium erfüllt. Grau hervorgehoben ist nun der Teil der Kennung, der dieses Identifizierte Gebiet benennt. Zuletzt folgen Informationen zum Wirtsgestein (T = Tongestein, K = Kristallines Wirtsgestein, S = Salz), dessen Lagerung (s = steil, f = flach, g = Grundgebirge, i = Intrusionskörper) und der Stratigraphie, also der erdgeschichtlichen Ablagerungsphase, (Beispiele: z = Zechstein, kru = Unterkreide, jm = mittlerer Jura) beziehungsweise im Falle von Kristallinem Wirtsgestein auf die geologische Zone (Beispiele: MKZ = Mitteldeutsche Kristallinzone, RHE = Rhenoherzynikum). Für die abschließende Zeichenfolge (gelb) nutzen wir die Abkürzungen unter anderem nach dem Symbolschlüssel Geologie (externer Link).