Methodik

Der Weg von der weißen Landkarte hin zu einem Vorschlag für einen Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle ist ein Weg der Eingrenzung: Ungeeignete Gebiete werden ausgeschlossen, geeignete Gebiete bleiben im Rennen. Es wird so lange ausgesiebt, bis am Ende der Standort gefunden ist, der die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleistet. Das Standortauswahlgesetz (externer Link) macht der BGE als Vorhabenträgerin für diesen Weg eine Reihe von Vorgaben. Dazu gehören verschiedene gesetzlich definierte Kriterien. Es kommen nur bestimmte Wirtsgesteine in Frage. Für die nachvollziehbare Anwendung dieser Vorgaben braucht es Methoden. Diese stellt die BGE auf dieser Seite vor.

Dieses Dokument beschreibt die Umsetzung des Lernenden Standortauswahlverfahrens in der BGE anhand von Beispielen aus Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.



Das Standortauswahlverfahren sieht ein lernendes Verfahren für die Endlagersuche vor. In diesem Dokument beschreibt die Vorhabenträgerin BGE, mit welchen Managementsystemen im Bereich Standortauswahl erreicht werden soll, dass die Arbeit als lernendes Verfahren funktioniert:



Mit diesem Dokument beschreibt die BGE ihren Weg von der Datenabfrage zur Ermittlung der Teilgebiete für den Zwischenbericht Teilgebiete. Dieses übergeordnete Methodik-Dokument beschreibt das Vorgehen der BGE auf dem Weg zum Zwischenbericht.



Phase I - Schritt 2


Stellungnahmen Dritter zum Methodenvorschlag der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) finden Sie auf der Seite "Diskussionen und Fachdebatte".

Kommunikationskonzept

  • Kommunikationskonzept zur Vorstellung und Diskussion der rvSU-Methodik als Arbeitsstand (PDF), 649 KB
    Bis Ende März 2022 legt die BGE einen Arbeitsstand für ein Vorgehen für die Bearbeitung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) vor. Das vorliegende Kommunikationskonzept erläutert Kommunikationsaufgaben, -botschaften und -maßnahmen der BGE im Zeitraum März bis Juli 2022. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hatte diese Unterlage im 8. Aufsichtlichen Statusgespräch erbeten.

Steckbriefe der Gebiete zur Methodenentwicklung


Schreiben an Landrät*innen und Bürgermeister*innen

Mit diesen Schreiben sind die Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen der vier Teilgebiete informiert worden, die als Gebiete zur Methodenentwicklung bestimmt worden sind.

  • Grundlegende Anforderungen an Endlagerbehälter für hochradioaktive Abfälle (PDF), 2 MB
    Zur Durchführung der Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle sind Annahmen zum Behälterkonzept und dessen Eigenschaften zu treffen. Für die Endlagerung dieser Abfälle werden geeignete Endlagerbehälter in großer Stückzahl notwendig sein. Die Behälter haben die Aufgabe, die hochradioaktiven Abfälle aufzunehmen, handhabbar zu machen und im Zusammenwirken mit den geotechnischen und geologischen Barrieren sicher im Endlager einzuschließen. Der BGE ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Wirkung zum September 2019 die ausschließliche und vollumfängliche Zuständigkeit für die Entwicklung der Endlagerbehälter zugewiesen worden. Die BGE sieht es als erforderlich an, in einem ersten Schritt die grundlegenden Anforderungen an die Endlagerbehälter zusammenzustellen.

Mit einer wissenschaftlichen Postersession hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Rahmen des zweiten Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete einen Einblick in die laufenden Arbeiten gegeben, die auf der Basis der 90 Teilgebiete zu Standortregionen führen sollen. Thema sind die neuen Bewertungsinstrumente, die Methodenentwicklung zu ihrer Anwendung und die Kommunikation.

Poster zum Download

Bei den „Tagen der Standortauswahl“ in Braunschweig vom 12. bis 14. Dezember 2019 hat Wolfram Rühaak, Abteilungsleiter Sicherheitsuntersuchungen im Bereich Standortauswahl der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Vortrag über Ungewissheiten und ihre Berücksichtigung bei den Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren gehalten. Hier finden Sie den Vortrag.


Phase I - Schritt 1


Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verwendet für die Standortsuche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle folgende Definitionen für die drei im Standortauswahlgesetz genannten Wirtsgesteine Steinsalz, kristalline Wirtsgesteine und Tongesteine. Die Definitionen beschreiben auch die kristallinen Gesteine und die Tongesteine, die nicht als Wirtsgestein geeignet sind.

Die BGE hat ihre geplante Methodik für die Ausschlusskriterien, die Mindestanforderungen und die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in einem Konsultationsforum zur Diskussion gestellt. Hierfür wurden Methodensteckbriefe erstellt, die parallel hier veröffentlicht wurden.

Die BGE hat ihre geplante Methodik für die Ausschlusskriterien, die Mindestanforderungen und die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in einem Konsultationsforum zur Diskussion gestellt. Hierfür wurden Methodensteckbriefe erstellt, die parallel hier veröffentlicht wurden.

Die BGE hat ihre geplante Methodik für die Ausschlusskriterien, die Mindestanforderungen und die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in einem Konsultationsforum zur Diskussion gestellt. Hierfür wurden Methodensteckbriefe erstellt, die parallel hier veröffentlicht wurden.

Die BGE hat für die Datenabfrage bei den Landesbehörden (beispielsweise geologische Landesämter, Landesbergämter, Obere Wasserbehörden) Arbeitshilfen vorgelegt.

Die ersten beiden Arbeitshilfen (Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien) befassen sich mit den Ausschlusskriterien, die im Standortauswahlgesetz (StandAG) beschrieben sind, und mit der Arbeitshilfe konkretisiert werden. Die zweite Arbeitshilfe beschreibt, welche Daten die BGE benötigt, um die Mindestanforderungen an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle anwenden zu können.

Dabei geht es um das Vorhandensein von geeigneten Gesteinsformationen und um das umgebende Gestein, das einen „einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ ergeben könnte. Im Laufe des Jahres 2018 wird die BGE eine weitere Arbeitshilfe zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vorlegen.



In diesem Dokument führt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), welche „Tatsachen und Erwägungen“, und damit auch geologischen Daten, nach ihrer Definition „entscheidungserheblich“ sind, und damit mit dem Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht werden sollen.

  • Methodensteckbriefe der Bundesgesellschaft für Endlagerung (PDF), 1 MB
    Mit einem Schreiben vom 26.3.2020 hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu umfangreichen „Fachdialogen“ zu den Methodensteckbriefen der BGE aufgefordert. Mit diesem Schreiben schlägt die BGE einen weniger aufwändigen Dialog mit dem BASE vor.
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