Kooperationen
Auf dieser Seite finden Sie alle Unterlagen zu Kooperationen der BGE mit Unternehmen, Behörden und Institutionen.
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Gemeinsames Verständnis zur Zusammenarbeit von Nationalem Begleitgremium (NBG), Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) im Bereich der Jugendbeteiligung im Standortauswahlverfahren (PDF), 67 KBDas Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), das Nationale Begleitgremium (NBG) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) haben sich als wesentliche Akteure der Standortauswahl entschieden, gemeinsam Jugendliche für das Thema Endlagersuche zu interessieren und ihre Beteiligung zu ermöglichen. Die Art der Zusammenarbeit ist in diesem Grundsatzpapier festgehalten.
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Verfahrensvereinbarung ueber Akteneinsichtnahmen zwischen BGE und NGB (PDF), 120 KBDie Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Nationale Begleitgremium (NBG) haben gemäß §8 Abs. 2 Satz 1 des Standortauswahlgesetzes eine Verfahrensvereinbarung über Einsichtnahmen von Akten abgeschlossen.
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Zusammenarbeit von BfE und BGE mbH im Standortauswahlverfahren (PDF), 185 KB2018 haben BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) und BfE (Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit) auch mit Hilfe von Rechtsgutachten (siehe Grundlagentexte) daran gearbeitet, ihre jeweiligen Rollen klarer zu definieren. Ein Ergebnis ist diese Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen BGE und BfE in der ersten Phase der Standortauswahl.
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Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen BGE und BGR (PDF), 414 KBDurch eine Nachfrage aus Mecklenburg-Vorpommern ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen BGE und BGR ein sinnentstellender Fehler entdeckt worden. Unter der Ziffer 1.1 steht: „Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE und die BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:” Das „und” ist falsch, es muss „an” heißen. Richtig heißt der Satz: „Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE an die BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:”