BGE Endlagersuche Navigator
„Navis“ sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken: Ob Navigationsgerät im Auto oder die Karten-App auf dem Smartphone – sie weisen zuverlässig den Weg, erkennen Verkehrsbehinderungen und lernen immer weiter dazu. Seit Herbst 2024 hat auch die BGE ein „Navi“ – den BGE Endlagersuche Navigator. Er weist allen Interessierten den Weg durch den Entscheidungsdschungel der Endlagersuche.
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Die BGE sucht den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für das Endlager für hochradioaktive Abfälle. Sie beschreitet damit einen Weg, dessen Zieladresse noch unbekannt ist. Ausgangspunkt war das gesamte Bundesgebiet als „weiße“ Deutschlandkarte. In einem wissenschaftsbasierten, vergleichenden und lernenden Verfahren engt die BGE nach und nach die Fläche ein.
Der nächste große Meilenstein auf diesem Weg ist der Standortregionen-Vorschlag der BGE zum Ende des Jahres 2027. Darin wird die BGE etwa fünf bis zehn Regionen in Deutschland vorschlagen, die im Vergleich zu allen anderen Regionen in Deutschland in dem wissenschaftsbasierten Verfahren nach strengen Kriterien am besten abgeschnitten haben und die besten Bedingungen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bieten. An diesen Standorten soll dann durch übertägige Erkundungen weiter geprüft werden, welcher Standort die beste Sicherheit bietet.
Der Standortregionen-Vorschlag der BGE wird von der Behörde geprüft und muss vom Gesetzgeber bestätigt werden. Bis zur Entscheidung des Gesetzgebers, welche Standortregionen übertägig erkundet werden, müssen alle 90 Teilgebiete formal im Standortauswahlverfahren bleiben, weil die BGE nicht das gesetzliche Mandat besitzt, Regionen aus dem Verfahren herauszunehmen.
Was kann die BGE bis 2027 leisten?
Die BGE kategorisiert bis zum finalen Standortregionen-Vorschlag die Teilgebiete stufenweise als ungeeignete, wenig geeignete und gut geeignete Gebiete.
Auf diesem Weg, auf dem aus 90 Teilgebieten wenige Standortregionen ermittelt werden, möchte die BGE Bürger*innen und Fachleute zur Begleitung einladen. Ein wichtiges Hilfsmittel dafür ist der BGE Endlagersuche Navigator. Das Ziel der Web-Anwendung: Die Einengung der Teilgebiete hin zu Standortregionen sichtbar und nachvollziehbar machen.
Wie funktioniert der Endlagersuche Navigator? Ganz ähnlich wie Karten-Apps von Smartphone & Co.: Nutzer*innen geben ein Ziel ein und die Anwendung versorgt sie mit Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand, zur Begründung für die Einordnung eines Gebietes als ungeeignet oder wenig geeignet anhand von Kriterien, sowie zur Geologie.
Zum BGE Endlagersuche Navigator
Der BGE Endlagersuche Navigator kann ohne Anmeldung vollumfänglich genutzt werden. Nutzungsempfehlung: Desktop-PC mit aktuellem Google-Chrome-Browser.
Details und Kontakt
Die Arbeit am BGE Endlagersuche Navigator hat im Sommer 2022 begonnen – damals noch unter dem Arbeitstitel „Entscheidungsvisualisierungssystem“ und mit einem konkreten Auftrag aus der Fachkonferenz Teilgebiete: Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und dabei auch Zwischenschritte abzubilden.
Zwischenschritte oder – wie wir sie nennen – Arbeitsstände aus den derzeit laufenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zeigt die BGE ab 2024 im BGE Endlagersuche Navigator. Dort kann dann jede*r nachvollziehen, für welche Gebiete die Reise als potenzieller Endlagerstandort voraussichtlich zu Ende ist und für welche noch nicht.
Der BGE Endlagersuche Navigator lernt kontinuierlich dazu
Ganz im Sinne des lernenden Standortauswahlverfahrens wird der BGE Endlagersuche Navigator von Jahr zu Jahr dazu lernen – inhaltlich, bestimmt aber auch technisch. Das Feedback von Nutzer*innen wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Wenn Sie Anmerkungen oder Hinweise haben, teilen Sie uns diese gerne über die E-Mail-Adresse dialog(at)bge.de mit!
Wichtig: Arbeitsstände repräsentieren den aktuellen Stand der Bearbeitung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen. Sie bleiben so lange vorläufig, bis die BGE dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Standortregionen vorgeschlagen, das BASE den Vorschlag geprüft und der Gesetzgeber die Standortregionen für die übertägige Erkundung festgelegt hat.
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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Telefonnummer: 05171 - 43 1330
E-Mail: dialog(at)bge.de