Phase I Schritt 2: Von Teilgebieten zu Standortregionen
In Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens wurden 90 Teilgebiete festgelegt, die mit Schritt 2 weiter zu untersuchen sind. Ziel von Schritt 2 der Phase I ist es, aus den Teilgebieten die am besten geeigneten Standortregionen für das Endlager für hochradioaktive Abfälle zu ermitteln. Die Standortregionen sollen anschließend in Phase II übertägig erkundet werden.
Auf dieser Seite
- Werkzeug I: Sicherheitsuntersuchungen
- Werkzeug II: Geowissenschaftliche Abwägung
- Werkzeug III: Planungswissenschaftliche Abwägung
- So geht es weiter: Veröffentlichung von Arbeitsständen
- Video: Warum digitalisiert die BGE 20.000 Bohrakten?
Das Vorgehen im Schritt 2 der Phase I
Im Herbst 2023 hat die BGE das Vorgehen zur Ermittlung von wenigen Standortregionen aus den 90 Teilgebieten veröffentlicht. Für die Bewertung und Einengung dieser Gebiete werden drei zentrale Werkzeuge aufeinanderfolgend zum Einsatz kommen:
I. Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU)
II. Erneute Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK)
III. Gegebenenfalls Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK)
Werkzeug I
Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU)
In jeder der drei Phasen des Standortauswahlverfahrens führt die BGE vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (vSU) aller zu bewertender Gebiete durch. Sie sind vorläufig, da in späteren Phasen neue, detailliertere Informationen vorliegen werden. In allen vSU prüft die BGE nach gesetzlich festgelegten Anforderungen, inwieweit der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle unter den jeweiligen geologischen Gegebenheiten erwartet werden kann.
In Phase I führt die BGE repräsentative vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) durch, bei denen auf Basis existierender geologischer Daten erstmals die Sicherheit eines möglichen Endlagers in einer Gesteinsformation bewertet wird. Das „repräsentativ“ bedeutet lediglich, dass bei dieser ersten Sicherheitsbewertung in wenigen Prüfschritten ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden kann, weil noch keine vollständigen Daten vorliegen können.
Die rvSU sind in Phase I das wichtigste Werkzeug zur räumlichen Einengung.
Die rvSU bestehen aus vier Prüfschritten, die nacheinander durchlaufen werden. Im Ergebnis wird jedes Teilgebiet, beziehungsweise deren sogenannte Teiluntersuchungsräume, in die Eignungskategorien D bis A eingeordnet, die die Einschätzung der BGE ausdrückt:
- Gebiete, die bereits Prüfschritt 1 nicht bestehen, ordnet die BGE in Kategorie D (ungeeignet – in den Karten orange) ein.
- Gebiete, die an Prüfschritt 2 oder 3 scheitern, landen in Kategorie C (ungeeignet oder geringe Eignung – in den Karten gelb).
- Gebiete, die die Prüfschritte 1 bis 3 bestanden haben, lassen einen sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle erwarten und werden mindestens in Kategorie B eingeordnet (in den Karten ein helles grün).
- Nur Gebiete, die alle vier Prüfschritte bestanden haben, landen in Kategorie A (beste Eignung – dunkles grün in den Karten).
- Nur Gebiete der Kategorie A werden von der BGE durch weitere Bearbeitungsschritte weiter eingeengt, um im Ergebnis wenige Standortregionen dem BASE vorschlagen zu können.
Detailliertere Informationen finden Sie auf unserer Detailseite zu den rvSU.
Werkzeug II
Erneute Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK)
Die geoWK sind bereits in Schritt 1 der Phase I zur Ermittlung von Teilgebieten angewendet worden (weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Multimedia-Anwendung zu den geoWK). In Schritt 2 werden die geoWK auf alle Kategorie-A-Gebiete erneut angewendet. Da die zu bewertenden Gebiete in Schritt 2 im Allgemeinen kleiner sind als im Schritt 1, kann hier ein höherer Detailgrad der Bewertung erreicht werden. Zudem ist für Schritt 2 die Anwendungsmethodik der geoWK weiterentwickelt worden, beispielsweise der Bewertungsgrundsatz. Bei der Anwendung der geoWK in Schritt 1 wurde für viele geoWK ein konservativer Ansatz gewählt: Wenn für ein Gebiet keine Daten vorlagen, wurde die Bewertung anhand der günstigsten erwartbaren geologischen Gegebenheiten vorgenommen. Auf diesem Wege wurden keine Gebiete aufgrund einer schlechten Datenlage abgewertet. In Schritt 2 wird stattdessen der Best Estimate (Bester Schätzwert)-Ansatz verfolgt: Wenn für ein Gebiet keine Daten vorliegen, orientiert sich die Bewertung an den am wahrscheinlichsten auftretenden geologischen Gegebenheiten.
Die geoWK dienen in Schritt 2 der Phase I im Wesentlichen zur Überprüfung der in den rvSU erlangten Ergebnisse, vergleichbar einer zweiten Diagnose mit einer anderen Methode. Eine weitere räumliche Verkleinerung findet durch die geoWK nicht statt, stattdessen wird für jedes Kategorie-A-Gebiet als Ganzes ein Bewertungsergebnis ermittelt.
Vergleich der Gebiete mit der besten Eignung (Kategorie A-Gebiete)
Im nächsten Schritt werden die Kategorie-A-Gebiete gegebenenfalls anhand ihrer Ergebnisse aus den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) miteinander verglichen. Dabei werden zunächst Kategorie-A-Gebiete miteinander verglichen, die im gleichen Wirtsgestein liegen.
Aktuell prüft die BGE, ob beziehungsweise wie zusätzlich auch Gebiete in verschiedenen Wirtsgesteinen miteinander verglichen werden können. Nach dem Vergleich bleiben die Gebiete übrig, die anhand der Ergebnisse von rvSU und geoWK unter Sicherheitsaspekten als gleich gut bewertet werden.
Werkzeug III
Gegebenenfalls Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK)
Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) kommen nur dann zum Einsatz, wenn mit den vorherigen Werkzeugen keine weitere Eingrenzung möglich ist, oder wenn zwei aus Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachtende Standorte miteinander verglichen werden. Die planWK sind generell nachrangig zu den geologischen Kriterien und Mindestanforderungen an einen Standort. Sie haben keine sicherheitsgerichtete Funktion. Kurz gesagt: Die Geologie hat Vorfahrt vor der Raumordnung, weil die Sicherheit unter der Erde gewährleistet werden muss.
Zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gehören beispielsweise der Abstand eines potenziellen Standorts zu Wohngebieten, die Lage in Naturschutz-, Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten, Denkmalschutz sowie der Abbau von Bodenschätzen.
Detailliertere Informationen finden Sie auf unserer Detailseite zu den planWK.
So geht es weiter
Veröffentlichung von Arbeitsständen
Ab Herbst 2024 veröffentlicht die BGE Arbeitsstände aus dem aktuellen Arbeitsschritt, den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Das Ziel ist es, mit einer jährlichen Veröffentlichung des Arbeitsfortschrittes sowohl die schrittweise räumliche Einengung als auch die zugrundeliegende systematische Vorgehensweise der BGE für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. Zudem wird den Bürger*innen so eine frühzeitige Beteiligung am Standortauswahlverfahren ermöglicht.
Wichtig zu beachten ist: Die veröffentlichten Arbeitsstände sind keine verbindlichen Ergebnisse, weil die Einschränkung der Teilgebiete auf Standortregionen gemäß Gesetz erst am Ende der Phase I durch den Gesetzgeber erfolgt. Ende 2027 schlägt die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vor. Dieser Vorschlag wird dann vom BASE überprüft. Die Entscheidung über Standortregionen, die in Phase II übertägig erkundet werden, trifft schließlich der Bundestag.
Die Arbeitsstände werden im BGE Endlagersuche Navigator dargestellt. In der interaktiven Anwendung zeigt die BGE die Arbeitsstände anhand von Karten. Hintergrundmaterialien helfen, die Informationen einzuordnen. Über die integrierte Postleitzahlen-Suchfunktion können Bürger*innen Informationen zum Stand der Arbeiten der BGE an ihrem Wohnort erhalten.
Digitalisierungsarbeiten
Warum digitalisiert die BGE 20.000 Bohrakten?
Eine besondere Herausforderung auf dem Weg von 90 Teilgebieten zu wenigen Standortregionen: Für die Eingrenzung ist die BGE auf detaillierte geologische Daten angewiesen, die vor allem in analoger Form in den Archiven verschiedener Landesbehörden vorliegen. Digitalisiert kann die BGE anhand dieser Informationen 3D-Modelle erstellen, die dann präzise Aussagen zur Geologie zulassen und so zur weiteren Eingrenzung der Teilgebiete beitragen.
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