Phase I Schritt 2: Standortregionen

Ziel von Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung von Standortregionen. Diese Standortregionen sollen im Rahmen der Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Deutschland oberirdisch erkundet werden.

Auf dieser Seite

Der Weg zu den Standortregionen beinhaltet drei wesentliche Einengungs- und Bewertungsinstrumente:

  1. Repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU)
  2. Geowissenschaftliche Abwägungskriterien (geoWK)
  3. Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (planWK)

Ausgangsbasis ist das Ergebnis von Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens: die 90 Teilgebiete, die die BGE im Zwischenbericht Teilgebiete ausgewiesen hat.

Rückblick: Der Weg zu den Teilgebieten

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Sicherheit


In jeder der drei Phasen des Standortauswahlverfahrens werden vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (vSU) für die zu bewertenden Gebiete durchgeführt. Die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) stellen die erste Stufe dar. In allen vSU wird nach festgelegten Anforderungen geprüft, inwieweit der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle unter Ausnutzung der geologischen Standortgegebenheiten erwartet werden kann. Es wird also erstmals die Sicherheit eines möglichen Endlagers in einer Gesteinsformation bewertet.

Wie die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen abzulaufen haben und was sie beinhalten müssen, regeln das Standortauswahlgesetz § 27 (externer Link) sowie die Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV, externer Link) und die Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV, externer Link). Beide Verordnungen sind zwar sehr detailliert, dennoch lassen sie offen, wie eine konkrete Umsetzung mit Blick auf die Ergebnisse des Zwischenberichts Teilgebiete erfolgen soll.

Gebiete zur Methodenentwicklung

Vier Gebiete zur Methodenentwicklung helfen der BGE deshalb dabei, ein robustes Bearbeitungskonzept zu entwerfen, damit die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen auf alle 90 Teilgebiete angewendet werden können – und zwar so, dass sie je Wirtsgesteinstyp untereinander vergleichbar sind.

Ende März 2022 hat die BGE einen Arbeitsstand ihrer Methodik veröffentlicht. Bis Ende Mai 2022 konnte online in unserem Forum darüber diskutiert werden. Eine Reihe von Veranstaltungen, bei denen Expert*innen der BGE das Vorgehen erläutert und erste Fragen beantwortet haben, hat die Online-Konsultation und die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen ergänzt. Das Ziel: eine grundsätzliche Vorgehensweise zu entwickeln, die einerseits den sehr unterschiedlichen Sachlagen in den 90 Teilgebieten Rechnung trägt, gleichzeitig aber sicherstellt, dass überall mit demselben Maß gemessen wird.

Zum Abschluss der Methodendiskussion hat die BGE am 27. Juni 2022 in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung (externer Link) berichtet, welche Hinweise und Empfehlungen sie im Zuge der öffentlichen Fachdebatte und der Diskussion erhalten hat und wie sie nun weiter vorgeht.

Ablauf der Sicherheitsuntersuchungen

Eine repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchung hat sieben Elemente, welche im Zuge der Durchführung prozessual durchlaufen werden:

  • Festlegung der Untersuchungsräume
  • Geosynthese
  • Vorläufiges Sicherheitskonzept inklusive vorläufiger Auslegung des Endlagers
  • Analyse des Endlagersystems
  • Umfassende Bewertung des Endlagersystems
  • Bewertung von Ungewissheiten
  • Ableitung des Erkundungs- und Forschungsbedarfs

Einige Teilgebiete können bereits hierbei durch das Such-Raster fallen und würden dann im weiteren Verfahren nicht weiter betrachtet werden. Die Ermittlung von günstigen Standortregionen findet allerdings durch das zweite Bewertungsinstrument statt: die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.

Warum gibt es Gebiete zur Methodenentwicklung? Broschüre (PDF, 4,2 MB).

Digitalisierungsarbeiten

Warum digitalisiert die BGE 20.000 Bohrakten? Eine besondere Herausforderung auf dem Weg von 90 Teilgebieten zu wenigen Standortregionen: Für die Eingrenzung ist die BGE auf detaillierte geologische Daten angewiesen, welche vor allem in analoger Form in den Archiven verschiedenster Landesbehörden vorliegen. Digitalisiert kann die BGE anhand dieser Informationen 3D-Modelle erstellen, welche dann präzise Aussagen zur Geologie zulassen und so zur weiteren Eingrenzung der Teilgebiete beitragen.

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Eingrenzung

Eine erste Eingrenzung kann bereits über die Bearbeitung der rvSU stattfinden, weil insbesondere offenkundig ungeeignete Gebiete dabei erkannt und dann im weiteren Verfahren nicht weiter betrachtet werden. Eine weitere Eingrenzung der Teilgebiete hin zu Standortregionen findet bei der erneuten Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) statt.

Die geoWK dienen zur Durchführung einer sicherheitsgerichteten und vergleichenden Bewertung und eines Gebietsvergleichs. Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vergleichen die Sicherheit der in den rvSU ermittelten Gebiete. Dabei sollen die schlechteren Gebiete identifiziert und ihr Ausscheiden aus dem Verfahren entsprechend begründet werden. Die Methodik zur Anwendung der geoWK wird weiterentwickelt. Die BGE erarbeitet aktuell eine übergeordnete Methode zur gesamtheitlichen Betrachtung der Werkzeuge (rvSU, geoWK, planWK) zur Eingrenzung auf die Standortregionen und wird den Arbeitsstand frühzeitig öffentlich zur Diskussion stellen.

Über Tage


Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) kommen nur zum Einsatz, wenn mittels der Kriterien und  Mindestanforderungen keine Eingrenzung möglich ist, oder wenn zwei aus Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachtende Standorte miteinander verglichen werden. Sie sind generell nachrangig zu den geologischen Kriterien und Mindestanforderungen an einen Standort. Kurz gesagt: Die Geologie hat Vorfahrt vor der Raumordnung, weil die Sicherheit unter der Erde gewährleistet werden muss.

Zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gehören beispielsweise der Abstand eines potenziellen Standorts zu Wohngebieten, die Lage in Naturschutz-, Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten sowie der Abbau von Bodenschätzen.

Vorschlag


Das Ziel ist, eine Anzahl von günstigen Standortregionen zu ermitteln, in denen die übertägige Erkundung in Phase II des Standortauswahlverfahrens durchgeführt wird und auf deren Basis Standorte für die untertägige Erkundung im Ergebnis vorgeschlagen werden. Wie viele das sein werden, steht noch nicht fest. Aktuell plant die BGE mit etwa zehn Standortregionen, es könnten aber auch mehr oder weniger werden.

Ihren Vorschlag für Standortregionen inklusive standortbezogener Erkundungsprogramme übermittelt die BGE an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Das BASE prüft den Vorschlag, führt strategische Umweltprüfungen durch und wird zudem die Einberufung und Beteiligung der Regionalkonferenzen sowie des Rates der Regionen anstoßen. Der Bundesgesetzgeber entscheidet schließlich, welche Standortregionen übertägig erkundet werden. Das BASE wiederum legt die entsprechenden standortbezogenen Erkundungsprogramme durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger fest.

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