Abfrage der Geodaten zur Anwendung der Mindestanforderungen gestartet. Zum Fachworkshop mit den geologischen Landesämtern veröffentlicht die BGE ihre Arbeitshilfen
Wo kann radioaktiver Abfall auf keinen Fall gelagert werden? Das war die erste Frage, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) beantworten soll. Im vergangenen Jahr und zu Jahresbeginn hat die BGE mit zwei Abfragewellen in den Ämtern bereits vorhandene Geodaten zur Anwendung der Ausschlusskriterien erfragt.