Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete Ende September 2020 lautet eine vielfach gestellte Frage an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE): Wie sollen aus 54 Prozent der Landesfläche wenige Standortregionen werden, in denen die Geologie oberirdisch erkundet werden kann? Also: Wie kommt die BGE vom Zwischenbericht Teilgebiete zu einem Vorschlag für Standortregionen für die oberirdische Erkundung?
Wie die BGE vorgehen will, um dorthin zu kommen, wird sie am 27. Mai 2021 zwischen 18 und 20 Uhr bei einer digitalen Veranstaltung Betrifft: Standortauswahl erläutern. Mitarbeiter*innen des Bereichs Standortauswahl geben einen ersten Ausblick darauf, wie die BGE nun weiterarbeiten wird. Es wird dabei vor allem um die gesetzlich vorgegebenen repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gehen, mit welchen erstmals die Sicherheit eines möglichen Endlagers in einem bestimmten Wirtsgestein in einem Teilgebiet bewertet wird.
Im Rahmen des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete wird die BGE ergänzend mit einer Postersession in den direkten Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit zu den anstehenden Arbeiten in Schritt 2 der Phase I treten.
Um eine Vorstellung zu bekommen, wie die Schweiz an diese Fragestellung herangegangen ist, wird Tim Vietor die Durchführung von Sicherheitsuntersuchungen beim Schweizer Suchverfahren vorstellen. Er ist bei der Schwestergesellschaft Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) für die Sicherheit, die Geologie und die radioaktiven Materialien verantwortlich.
Teilnahme via Videokonferenz oder Livestream möglich
Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist direkt über eine Videokonferenz möglich. In der Videokonferenz ist es möglich, Fragen und Anmerkungen direkt mit oder ohne Video vorzutragen. Wer auf diese Weise teilnehmen möchte, meldet sich bitte bis zum 25. Mai 2021 unter der Anmeldeadresse: veranstaltung-berlin(at)bge.de an. Wer die Veranstaltung über einen Livestream verfolgen möchte, findet sie am Veranstaltungstag auf Youtube. Von dort aus ist es möglich, Fragen über den Chat zu stellen, die dann in die Veranstaltung eingebracht werden. Zudem ist es möglich, Fragen vorab oder während der Veranstaltung über die E-Mail-Adresse: dialog(at)bge.de zu stellen. Am Veranstaltungstag wird zudem eine Telefonnummer bekannt gegeben, über die ebenfalls Fragen gestellt werden können.
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).